Kleingewerbe oder Umsatzsteuerpflichtig?

Hallo!

Den hab ich nach wie vor. Und zwar dass Du nicht nur den
Beitrag von Martin nicht verstanden hast, sondern die ganze
Diskussion hier.

Okay, dann erkläre ich es dir noch mal:

Martin schrieb:

die Vorstellung, ein „Kleingewerbe“ sei eine besondere Form des Gewerbes

Das habe ich nie behauptet. Vielmehr habe ich die Definition aus Wikipedia angeführt. Es ist der gleiche Gewerbeschein, es ist beides ein normales Gewerbe, keine besondere Form. Was genau das Kleingewerbe vom normalen Gewerbe unterscheidet, ist etwas anderes, siehe Wikipedia.

Und weiter:

und die damit einhergehende Vermischung mit dem Begriff des Kleinunternehmers einer der häufigsten Irrtümer von Gründern ist

Und auch das meine ich nicht. Kleingewerbe und Kleinunternehmer sind zwei verschiedene Begriffe. Siehe auch dazu Wikipedia.

Habe übrigens die Brettmoderatoren gebeten, hier zu schliessen

Vielen herzlichen Dank dafür!

bevor das ausartet.

Zu spät. Ist es schon.

Grüße

Andreas

Friedensangebot

Zugegeben, da habe ich etwas zu vorschnell in die Tasten
gehauen. Ich bitte um Entschuldigung.

Angenommen.

Aber nun nochmal zum Thema:
Letztendlich hast du es wirklich falsch verstanden: Es gibt rein rechtlich gesehen kein Kleingewerbe. Es ist in keinem Gesetz, keiner Verordnung oder sonst irgendwo verankert. Hier hat MM sehr schön darauf verwiessen, dass dieser Irrglaube, dass es Kleingewerbe gibt, von gewissen Vermischungen von Begriffen herrührt.

Wenn du dir die Mühe machen würdest, dich mit den Links zu beschäftigen, die ich dir zu Beginn einmal genannt habe, dann würdest du sehen, dass in keinem Gesetz der Bergiff Kleingewerbe auftaucht. Und somit hat er keine rechtliche Grundlage.

Wenn man darüber nachdenkt, dann kommt man zu dem Schluss, dass ein „Kleingewerbetreibender“ steuerlich/ handelsrechtlich nicht anders behandelt wird als ein Gewerbetreibender. Er ist gewerbesteuerpflichtig, umsatzsteuerpflichtig und einkommensteuerpflichtig. Lediglich hinsichtlich der Gewinnermittlung kann es zu Unterschieden kommen, aber nicht weil jemand Kleingewerbetreibender ist. Da kommen andere Faktoren ins Spiel.

Es ist insoweit richtig, dass es ein umgangssprachlicher Begriff ist. Aber nur rein umgangssprachlich.

Und es ist schon sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass es lediglich den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer gibt. Gerade weil es soviele Märchen gibt hinsichtlich steuerlicher Begriffe.

Verstehe bitte, warum mir und anderen Steuerexperten die Hutschnur platzt, wenn solche falschen Begrifflichkeiten kursieren. Wir haben diese Fälle dann nämlich mit großen tränengefüllten Kulleraugen vor uns sitzen, weil ihnen das Finanzamt und schlimmstenfalls die Steuerfahnung im Nacken sitzt. Und das nur, weil sie die Gesetze falsch verstanden haben und danach gehandelt haben.

So und nun: Schluss!

Schöne Grüße
e

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Nochmal von vorne…*seufz*

Martin schrieb:

die Vorstellung, ein „Kleingewerbe“ sei eine besondere Form des Gewerbes

Das habe ich nie behauptet. Vielmehr habe ich die Definition
aus Wikipedia angeführt.

Wikipedia ist eine Sammlung von Beiträgen, die nicht überprüft werden. Jeder, der möchte, kann dort seinen Senf zu einem Thema abgeben. Wikipedia entfaltet keine Rechtskrakt, und ist keine adäquate Quelle.

Es ist der gleiche Gewerbeschein, es
ist beides ein normales Gewerbe, keine besondere Form.

Richtig

Was genau das Kleingewerbe vom normalen Gewerbe unterscheidet, ist
etwas anderes, siehe Wikipedia.

NEIN!!!
Wikipedia behauptet das, das stimmt aber nicht!!!
Das, was dort gemeint ist, ist nur, ob es sich um einen Kaufmann handelt oder nicht!

Und weiter:

und die damit einhergehende Vermischung mit dem Begriff des
Kleinunternehmers einer der häufigsten Irrtümer von Gründern ist

Und auch das meine ich nicht. Kleingewerbe und
Kleinunternehmer sind zwei verschiedene Begriffe. Siehe auch
dazu Wikipedia.

Nein. Siehe zB § 19 UStG (da steht die Sache mit dem Kleinunternehmer)

Geh doch mal auf die Suche nach dem Begriff „Kleingewerbe“ in den deutschen Gesetzen. Du wirst nirgendwo eine Definition finden-da es das nicht gibt…

Und nochmals-nur weil was im INet steht, muss es noch lange nicht stimmen…wer heutzutage noch so blauäugig ist, und alles glaubt, was im INet steht, dem ist wohl nicht mehr zu helfen…

1 Like

Hallo!

Es ist in keinem Gesetz, keiner Verordnung oder sonst irgendwo verankert.

Ja, und? Ist der Frikadellenschein irgendwo verankert? Ich denke, nein. Trotzdem wird er vom Amt verlangt, wenn man eine Gaststätte eröffnen möchte. Ich war beim Amt, und da haben die mir das wörtlich gesagt. Und er kann bei der IHK gegen Gebühr und Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden. Ich war selber da.

Wenn du dir die Mühe machen würdest, dich mit den Links zu
beschäftigen, die ich dir zu Beginn einmal genannt habe, dann
würdest du sehen, dass in keinem Gesetz der Bergiff
Kleingewerbe auftaucht.

Stimmt. Das ist nichts neues.

Und somit hat er keine rechtliche Grundlage.

Ja, der BEGRIFF nicht. Aber das, was mit dem Begriff gemeint ist.

Es ist insoweit richtig, dass es ein umgangssprachlicher
Begriff ist. Aber nur rein umgangssprachlich.

So ist es.

Und es ist schon sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass es
… den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer gibt.

Ja. Aber das ist was anderes.

Verstehe bitte, warum mir und anderen Steuerexperten die
Hutschnur platzt, wenn solche falschen Begrifflichkeiten
kursieren. Wir haben diese Fälle dann nämlich mit großen
tränengefüllten Kulleraugen vor uns sitzen, weil ihnen das
Finanzamt und schlimmstenfalls die Steuerfahnung im Nacken
sitzt. Und das nur, weil sie die Gesetze falsch verstanden
haben und danach gehandelt haben.

Na gut, das Argument lasse ich gelten.

Grüße

Andreas

Hallo!

Wikipedia ist eine Sammlung von Beiträgen, die nicht überprüft
werden. Jeder, der möchte, kann dort seinen Senf zu einem
Thema abgeben.

Stimmt. Trotzdem ist nicht alles falsch, was da steht.

NEIN!!!
Wikipedia behauptet das, das stimmt aber nicht!!!

Behauptest du.

Geh doch mal auf die Suche nach dem Begriff „Kleingewerbe“ in
den deutschen Gesetzen. Du wirst nirgendwo eine Definition
finden.

Nur weil etwas im Gesetz nicht definiert ist, heißt das nicht, dass es nicht existiert.

wer heutzutage noch so blauäugig ist, und alles glaubt, was im INet steht.

Trifft auch mich nicht zu.

Grüße

Andreas

Okay, einigen wir uns darauf, dass ein „Kleingewerbe“ ein rein umgangssprachlicher Begriff ist, ohne jegliche rechtliche Grundlage.

(Und somit in einer Expertenantwort nichts verloren hat…)

Hallo,

da hier der volle Streit der Definition für Kleinunternehmer ausgebrochen ist, hier ein Verweis:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Da stehen die Bedingungen für die Regelung drin.
Bei einem Jahresumsatz von € 6.000 braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater, wohl aber jemanden, der Buchungen machen kann, denn alle Einnahmen und Ausgaben müssen verbucht und nachgewiesen werden.
Bei dem Jahresumsatz kann im Regelfall davon ausgegangen werden, daß keine Einkommenssteuer anfällt.

Man darf nur Rechnungen ohne Mwst. erstellen, da ja keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Dies wird auch auf den Rechnungen vermerkt.
Für den Kunden gibt es dann wohl den Verdacht, daß die Kalkulation trotzdem so hoch wie mit Mwst. ist; mit anderen Worten, daß man zu teuer ist.
Die Firmen kalkulieren eben so, daß sie im Hinterkopf immer die 19% Mwst. haben, die sie als Vorsteuer absetzen können. Erscheint diese Mwst. nicht auf der Rechnung, mag man das nicht so sehr - manche wittern sogar Schwarzarbeit.
Wenn man also anstrebt, möglichst viele Aufträge zu bekommen, sollte man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, auch wenn’s subjektiv gesehen weh tut, alle drei Monate (hier bei dem geringen Umsatz) Umsatzsteuer zu zahlen - aber die hat man ja bereits durch die Mwst.eingenommen!

Gruß Heinz

Hallo!

Okay, einigen wir uns darauf, dass ein „Kleingewerbe“ ein rein
umgangssprachlicher Begriff ist, ohne jegliche rechtliche
Grundlage.

Einverstanden.

(Und somit in einer Expertenantwort nichts verloren hat…)

Na gut, ich werde den Begriff nicht mehr verwenden.

Grüße

Andreas

Danke Heinz! Deine Antwort war wohl mit Abstand die freundlichste und beste Antwort!

LG

Servus,

es tut mir ja leid, wenn ich hier gleich nochmal einen Frontabschnitt aufmache, aber da stehen ein paar Dinge, die nicht nur nicht ok sind, sondern einem Gründer, der begreiflicherweise nicht so weit ins USt-Recht eintauchen will, wenn er sich mit wichtigeren Dingen wie z.B. Akquise beschäftigen kann, durchaus schaden können.

Der verlinkte Aufsatz ist übrigens schön, darum gehts mir nicht. Obwohl das Original § 19 Abs 1 UStG - nur echt mit dem Geier - auch recht gut lesbar ist, wenn man ihn z.B. mit so Grausamkeiten wie dem § 10 EStG vergleicht…

Das hier:

Einnahmen und Ausgaben müssen verbucht werden.

ist falsch und führt einen nebenberuflichen Gründer ggf. in die Irre. Die Einnahmen und Ausgaben müssen nur nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Dafür genügt ein Leitzordner, einige Trennblätter oder Trennstreifen aus Karton und ein Tischrechner mit Addistreifen. Ausgaben nach Kostenarten getrennt abgelegt, aufaddiert, Addistreifen gelocht und oben drauf geheftet genügt vollkommen; wenn Vorsteuerabzug ins Spiel kommt, wird es ein bissel komplexer (man braucht dann für die meisten Kostenarten zwei Fächer, und man muss am Tischrechner auch die Divisions-, die Subtraktions- und die Zwischensummenfunktion beherrschen, aber gehen geht auch das. Bei meinen ersten Gehversuchen in den 1990er Jahren hab ich übrigens in einer WP-Kanzlei gearbeitet, in der alle Ärzte auf diese Weise verarztet wurden.

Die Aufzeichnungen selber erledigen vs. nach draußen geben macht im Jahr auch bei einer kleinen Bude ruckzuck einen Tausender im Jahr aus. Davon kann man z.B. viele schönen Flyer drucken lassen.

Bei dem Jahresumsatz kann im Regelfall davon ausgegangen
werden, daß keine Einkommenssteuer anfällt.

Wenn jemand nebenberuflich selbständig tätig ist, darf davon ausgegangen werden, daß außer SE- auch N-Einkünfte anfallen. Selbst wenn es plausibel ist, daß die Betriebsausgaben nicht dramatisch hoch sein werden, wird doch allemal die ESt auf das zu versteuernde Einkommen festgesetzt und nicht auf die Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten separat. Für einen Gründer, der eventuell in einer Anlaufphase bissel knapp mit der Liquidität ist, ist die Behauptung, er könne sich drauf verlassen, daß er keine ESt bezahlt, unter Umständen ein Handkantenschlag ins Genick mit Zeitzünderfunktion: Das KO kommt dann bei der Veranlagung.

Für den Kunden gibt es dann wohl den Verdacht, daß die
Kalkulation trotzdem so hoch wie mit MWSt. USt ist; mit anderen
Worten, daß man zu teuer ist.

Ich habe den Verdacht, daß bei den Auftraggebern eines selbständigen Freiberuflers üblicherweise keine derartigen Flachschippen in der Beschaffung sitzen, daß man so einen Unsinn unterstellen sollte.

Die Firmen kalkulieren eben so, daß sie im Hinterkopf immer
die 19% Mwst. haben, die sie als Vorsteuer absetzen können.

Oh weh. Was für Firmen sind das? Paul Pachulkes Trockenbau- und Hausmeisterservice Senftenberg vielleicht?

Erscheint diese Mwst. nicht auf der Rechnung, mag man das
nicht so sehr - manche wittern sogar Schwarzarbeit.

Ja, Paul Pachulke eventuell schon, da magst Du richtig liegen. Mit jedem halbwegs relevanten Auftraggeber kann man die Frage ganz einfach diskutieren. Sie wird sich in der Regel nicht einmal stellen, wenn im Angebot z.B. beim Preis steht „ohne USt wegen Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs. 1 UstG“.

Ich kann mir vorstellen, worauf die Anweisung an die Beschaffung „nur Unternehmer mit korrektem USt-Ausweis“ beruht. Das ist aber im vorliegenden Fall schnurzpiepe - entweder, man will die (nicht so arg dicht gestreuten) Auftraggeber haben, die solchen Firlefanz vorschreiben, oder es ist einem wichtiger, die Aufzeichnungen leicht erledigen zu können und ggf. bei Endverbrauchern die viel besseren Preise bieten zu können. Unternehmerische Entscheidung.

Wenn man also anstrebt, möglichst viele Aufträge zu bekommen,
sollte man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten,

Wenn man viel für Auftraggeber tätig ist, die keine Unternehmer im Sinn des UStG sind, schießt man sich durch Befolgen dieses Ratschlags gleich zum Start ins Knie - und mit einer kaputten Kniescheibe kann man nicht so gut spurten wie der Wettbewerb.

Mit diesem gemischten Salat:

Umsatzsteuer zu zahlen - aber die hat man ja bereits durch die Mwst.eingenommen!

wird die Verwirrung des armen Gründers komplett. Zu den Begriffen:

„Mehrwertsteuer“ ist insofern nicht falsch, als der Begriff im europäischen Recht als Sammelbegriff für die Umsatzsteuersysteme der einzelnen Länder verwendet wird. Aber es ist vollkommen überflüssig, ihn zu verwenden. U.a. deswegen, weil in den einschlägigen Quellen UStG, UStR, UStH, UStDV, die man als Gründer wohl hie und da brauchen können wird, von Anfang bis Ende nirgendwo von „Mehrwertsteuer“ die Rede ist. Es wird nicht leichter, die Quellen außerhalb von Wikipedia zu lesen und zu verstehen, wenn man diesen überflüssigen Begriff erstmal eingeführt hat.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

abgesehen von einigen Fehlern, die sie enthält, ist sie in der Tat freundlich.

vgl. Arbeitszeugnis: „Wir haben ihn als stets pünktlichen, freundlichen und zuvorkommenden Mitarbeiter kennen gelernt…“

Schöne Grüße

MM

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Schade dass man nur ein Sternchen vergeben kann…Der Beitrag hier hätte mehrere verdient.

Zusammenfassend

Wenn sich jemand (noch) nebenberufich selbständig macht und
Dienstleistungen anbietet, was wäre besser - Kleingewerbe oder
Umsatzsteuerpflicht?

Ein Kleingewerbe gibt es nur im umgangssprachlichen Gebrauch.
Was Du meinst ist die Kleinunternehmerregelung.

Die Kunden haben die Steuerpflicht lieber - warum auch immer.
Einige würden sogar an Selbständige mit der
Kleingewerberegelung keine Auträge vergeben…

Da muss man ggf den Kunden klar machen,dass es auf das gleiche rauskommt, ob sie nun an den Auftragnehmer 100 € zahlt und keinen Vorsteuerabzug hat, oder 119 € und daraus 19€ Vorsteuer abziehen kann.
Zusätzlich sollte man darauf hinweisen, dass man sich durch die KU-Regel einiges an Verwaltungsaufwand spart, und in der internen Kalkulation dann vielleicht auf einen Preis von 90 € statt 100 € kommt.

Ist ein Steuerberater dringend empfohlen?

Wer das von sich sagt:

vom Steuerrecht habe ich soviel Ahnung wie ein Mechaniker vom
melken einer Kuh - daher bitte ich um Mithilfe.

sollte vorab zumindest eine Gründungsberatung beim StB machen-und sich da mit Rechenbeispielen und allen Einzelheiten die Kleinunternehmerregelung erklären lassen. Das ist gut investiertes Geld.

Zeitverschwendung
Na, wenn es darum geht freundliche Antworten zu bekommen, die inhaltlich völlig falsch sind, dann ist man hier am falschen Ort…

Schade um die Mühe, die sich hier einige gemacht haben…

Extrastern *
Da gebe ich Clematis Recht, dieser Artikel hat mehr Sterne verdient!

Hallo,

Schade dass man nur ein Sternchen vergeben kann…Der Beitrag
hier hätte mehrere verdient.

vielen Dank für das Lob, aber ich sehe keinen Stern!

Gruß Heinz

Hallo MM,

es tut mir ja leid, wenn ich hier gleich nochmal einen
Frontabschnitt aufmache, aber da stehen ein paar Dinge, die
nicht nur nicht ok sind, sondern einem Gründer, der
begreiflicherweise nicht so weit ins USt-Recht eintauchen
will, wenn er sich mit wichtigeren Dingen wie z.B. Akquise
beschäftigen kann, durchaus schaden können.

Wir wissen nicht im welche Art Gewerbe es sich hier handelt!

Einnahmen und Ausgaben müssen verbucht werden.

ist falsch und führt einen nebenberuflichen Gründer ggf. in
die Irre. Die Einnahmen und Ausgaben müssen nur
nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Dafür genügt ein
Leitzordner, einige Trennblätter oder Trennstreifen aus Karton
und ein Tischrechner mit Addistreifen. Ausgaben nach
Kostenarten getrennt abgelegt, aufaddiert, Addistreifen
gelocht und oben drauf geheftet genügt vollkommen;

Im Prinzip ja, aber heutzutage hat wohl jeder, der ein Gewerbe beginnt, einen Computer, und damit geht’s mit einem entsprechenden Programm besser.

Vorsteuerabzug ins Spiel kommt, wird es ein bissel komplexer
(man braucht dann für die meisten Kostenarten zwei Fächer, und
man muss am Tischrechner auch die Divisions-, die
Subtraktions- und die Zwischensummenfunktion beherrschen,

Spätestens bei der Einnahmen-Überschuß Rechnung ist ein richtiges Verbuchen sehr hilfreich. Und das meine ich eben.

Bei meinen ersten Gehversuchen in den
1990er Jahren hab ich übrigens in einer WP-Kanzlei gearbeitet,
in der alle Ärzte auf diese Weise verarztet wurden.

Die werden aber kaum mit einem Jahresumsatz von € 6.000,00 in der Kanzlei bearbeitet worden sein!

Die Aufzeichnungen selber erledigen vs. nach draußen geben
macht im Jahr auch bei einer kleinen Bude ruckzuck einen
Tausender im Jahr aus. Davon kann man z.B. viele schönen Flyer
drucken lassen.

Richtig, bei einem derart niedrigen Umsatz kann man sich diesen Luxus gar nicht leisten!

Wenn jemand nebenberuflich selbständig tätig ist, darf davon
ausgegangen werden, daß außer SE- auch N-Einkünfte anfallen.
Selbst wenn es plausibel ist, daß die Betriebsausgaben nicht
dramatisch hoch sein werden, wird doch allemal die ESt auf das
zu versteuernde Einkommen festgesetzt und nicht auf die
Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten separat. Für einen
Gründer, der eventuell in einer Anlaufphase bissel knapp mit
der Liquidität ist, ist die Behauptung, er könne sich drauf
verlassen, daß er keine ESt bezahlt, unter Umständen ein
Handkantenschlag ins Genick mit Zeitzünderfunktion: Das KO
kommt dann bei der Veranlagung.

Warum diese ganzen Vermutungen? Hier muß von einem Jahresumsatz von € 6.000 ausgegangen werden, nichts anderes ist in dem Artikel genannt. Und dann bleibt allein nach Abzug der eigenen absetzbares Kosten (KV, Rentenversicherung, freiwillig,) kaum noch was übrig. Da gibt’s für den Staat keine EKST, auch wenn er sonst hinter jedem Cent her ist.

Für den Kunden gibt es dann wohl den Verdacht, daß die
Kalkulation trotzdem so hoch wie mit MWSt. USt ist; mit anderen
Worten, daß man zu teuer ist.

Ich habe den Verdacht, daß bei den Auftraggebern eines
selbständigen Freiberuflers üblicherweise keine derartigen
Flachschippen in der Beschaffung sitzen, daß man so einen
Unsinn unterstellen sollte.

Man kann gar nicht so quer denken, wie es manchmal ist!

Die Firmen kalkulieren eben so, daß sie im Hinterkopf immer
die 19% Mwst. haben, die sie als Vorsteuer absetzen können.

Oh weh. Was für Firmen sind das? Paul Pachulkes Trockenbau-
und Hausmeisterservice Senftenberg vielleicht?

Oweija, jeder Kaufmann denkt so!

Erscheint diese Mwst. nicht auf der Rechnung, mag man das
nicht so sehr - manche wittern sogar Schwarzarbeit.

Ja, Paul Pachulke eventuell schon, da magst Du richtig liegen.
Mit jedem halbwegs relevanten Auftraggeber kann man die Frage
ganz einfach diskutieren. Sie wird sich in der Regel nicht
einmal stellen, wenn im Angebot z.B. beim Preis steht „ohne
USt wegen Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19
Abs. 1 UstG“.

Genau das sollte auftauchen, ja, aber wir wissen nicht, an wen sich die Angebote richten. Wir können nicht davon ausgehen, daß es nur etablierte, große Firmen sind, die diese Regelung kennen. Ein Handwerksbetrieb, der an Privatleute Angebote abgibt, kann mit dieser Kenntnis nicht rechnen. Vielen wird die Sache nicht seriös genug vorkommen - und daher war mein Rat: Wenn man die Wahl hat, das verfahren mit Ust.-Berechnung einzustzen, sollte man es wählen, auch wenn man dann teurer ist. Ob man billiger ist, wenn man ohne Mwst. rechnet, ist für den privaten Kunden schwer nachvollziehbar, der wird immer mißtrauisch sein.

Wenn man also anstrebt, möglichst viele Aufträge zu bekommen,
sollte man auf die Kleinunternehmerregelung verzichten,

Wenn man viel für Auftraggeber tätig ist, die keine
Unternehmer im Sinn des UStG sind, schießt man sich durch
Befolgen dieses Ratschlags gleich zum Start ins Knie - und mit
einer kaputten Kniescheibe kann man nicht so gut spurten wie
der Wettbewerb.

Naja, du nimmst an, daß man nur für Privatleute tätig wird, dann ist die Kleinunternehmerregelung besser, aber davon kann bei der Frage grundstzlich nicht ausgegangen werden. Insofern ist deine Kritik nicht richtig.

„Mehrwertsteuer“ ist insofern nicht falsch, als der Begriff im
europäischen Recht als Sammelbegriff für die
Umsatzsteuersysteme der einzelnen Länder verwendet wird.

Gut, gut, dann sagen wir eben Umsatzsteuer.

Gruß Heinz

Hallo,

Schade dass man nur ein Sternchen vergeben kann…Der Beitrag
hier hätte mehrere verdient.

vielen Dank für das Lob, aber ich sehe keinen Stern!

Da war die Antwort vom Martin gemeint…Dein Beitrag war eher-naja, daneben…

Wir wissen nicht im welche Art Gewerbe es sich hier handelt!

Ist das wichtig?

Im Prinzip ja, aber heutzutage hat wohl jeder, der ein Gewerbe
beginnt, einen Computer, und damit geht’s mit einem
entsprechenden Programm besser.

Nein-schlechter. Da wird irgendwas eingegeben, das Programm macht irgendwas, und der Anwender hat keine Ahnung, ob das so passt oder nicht. Macht der Gründer das „per Hand“, gibts eine Fehlerquelle, macht er´s mit einem Programm, gibts zwei.

Vorsteuerabzug ins Spiel kommt, wird es ein bissel komplexer
(man braucht dann für die meisten Kostenarten zwei Fächer, und
man muss am Tischrechner auch die Divisions-, die
Subtraktions- und die Zwischensummenfunktion beherrschen,

Spätestens bei der Einnahmen-Überschuß Rechnung ist ein
richtiges Verbuchen sehr hilfreich. Und das meine ich eben.

Hilfreich vielleicht, nicht immer (siehe oben)-aber nötig auf keinen Fall.

Die werden aber kaum mit einem Jahresumsatz von € 6.000,00 in
der Kanzlei bearbeitet worden sein!

Ja und?

Die Aufzeichnungen selber erledigen vs. nach draußen geben
macht im Jahr auch bei einer kleinen Bude ruckzuck einen
Tausender im Jahr aus. Davon kann man z.B. viele schönen Flyer
drucken lassen.

Richtig, bei einem derart niedrigen Umsatz kann man sich
diesen Luxus gar nicht leisten!

Luxus ist meist das Verbuchen mit einem Programm-die Mehrsteuer, die man dann meist zahlt, kann man problemlos „Luxussteuer“ nennen.

Warum diese ganzen Vermutungen? Hier muß von einem
Jahresumsatz von € 6.000 ausgegangen werden, nichts anderes
ist in dem Artikel genannt.

Doch-„nebenberuflich“.
Heisst: Es gibt einen Hauptberuf.

Und dann bleibt allein nach Abzug
der eigenen absetzbares Kosten (KV, Rentenversicherung,
freiwillig,)

Bei der EÜR??? *wunder*

kaum noch was übrig. Da gibt’s für den Staat
keine EKST, auch wenn er sonst hinter jedem Cent her ist.

Doch.

2 Like

Und noch einer…
…der es nicht einsieht…