Kleingewerbe oder Umsatzsteuerpflichtig?

Hallo liebe Community,

vom Steuerrecht habe ich soviel Ahnung wie ein Mechaniker vom melken einer Kuh - daher bitte ich um Mithilfe.

Wenn sich jemand (noch) nebenberufich selbständig macht und Dienstleistungen anbietet, was wäre besser - Kleingewerbe oder Umsatzsteuerpflicht?

Die Kunden haben die Steuerpflicht lieber - warum auch immer. Einige würden sogar an Selbständige mit der Kleingewerberegelung keine Auträge vergeben…

Wo kann ich nachlesen, welche Pflichten und evtl. Nachteile eine Umsatzsteuerpflicht mit sich bringen würde?

Der geplante Umsatz in diesem Jahr wird ca. 6000 Euro betragen. Ist ein Steuerberater dringend empfohlen?

LG

§19 UStG: Kleinunternehmer…
Guten Tag,

  1. hier ist die Rede von der Kleinunternehmerregelung. Ein Kleingewerbe gibbtet nicht. Kann diese Mär endlich mal aussterben…?

  2. Auch ein Kleinunternehmer ist umsatzsteuerpflichtig. Mit dem Unterschied, dass er keine Umsatzsteuer auf seine Leistungen erheben darf. Darüber hinaus darf er aber auch keine Vorsteuer auf bezogene Leistungen erstattet bekommen.
    Jährlich ist trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, eine Gewinnermittlung, eine Einkommensteuererklärung und ggf. eine Gewerbesteuererklärung.

  3. Verzichtet man auf die Kleinunternehmerregelung, dann muss Umsatzsteuer auf Leistungen erhoben werden. Im Gegenzug bekommt man die Vorsteuer auf bezogene Leistungen erstattet.
    Des Weiteren muss man eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Jährlich eine Umsatzsteuererklärung, eine Gewinnermittlung, eine Einkommensteuererklärung und ggf. eine Gewerbesteuererklärung.

  4. Wenn man rein gar keine Ahnung hat: Steuerberater aufsuchen, sonst geht es in solchen Fällen nach hinten los. Und zwar so ziemlich.

  5. Egal als was man sich selbständig macht, in letzter Zeit wollten sich hier viele selbständig machen. Und somit wurden diese Frage schon so oft gestellt und beantwortet. Es lohnt sich also durchaus, auch mal das Archiv zu durchstöbern.

Schöne Grüße
e

moin,

wenn man haupsächlich firmenkunden hat, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, dann macht es grundsätzlich sinn mit ust abzurechnen.

gruß inder

Hallo!

Ein Kleingewerbe gibbtet nicht.

Doch. Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe

Grüße

Andreas

Nein, nein, nein
Himmel nochmal, NEIN!!!

Es gibt kein Kleingewerbe!!!

Und nur weil Wikipedia das schreibt, muss es noch lange nicht stimmen. Wenn du dich hier durchs Forum bzw. das Archiv liest, wirst du auf mehrere Artikel stoßen, die genau das auch belegen, das es KEIN Kleingewerbe gibt. Es steht noch nicht mal im Gesetz und das zählt für mich mehr als Wikipedia!

I.d.S.e

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Link inside…
Und hier ein Link ins Archiv:

/t/angestellter-will-mit-blog-nebenbei-geld-verdiene…

Können wir dir irgendwie helfen?
Hallo!

Himmel nochmal, NEIN!!!

Was bitte hat das mit dem Himmel zu tun? Dies hier ist ein Expertenforum, in dem sachlich diskutiert werden sollte. Lass deinen religiösen Fanatismus woanders aus!

Es gibt kein Kleingewerbe!!!

Und wenn du noch tausend Ausrufezeichen dahinter machst, bleibt deine Aussage trotzdem falsch.

Und nur weil Wikipedia das schreibt, muss es noch lange nicht stimmen.

Es gibt Hunderttausende Unternehmen auf welche die Definition „das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ zutrifft. Sag denen: „Euch gibt es nicht!“ Die werden dir was erzählen.

Wenn du dich hier durchs Forum bzw. das Archiv liest.

Wozu?

wirst du auf mehrere Artikel stoßen, die genau das auch belegen, das es KEIN Kleingewerbe gibt.

Von „belegen“ kann keine Rede sein, nur weil hier viele Leute, so wie du, Unsinn schreiben.

Es steht noch nicht mal im Gesetz.

Du stehst auch nicht im Gesetz. Also gibt es dich nicht.

Grüße

Andreas

Servus,

wenn Du hier ein bissel liest, wirst Du sehen, daß die Vorstellung, ein „Kleingewerbe“ sei eine besondere Form des Gewerbes und die damit einhergehende Vermischung mit dem Begriff des Kleinunternehmers einer der häufigsten Irrtümer von Gründern ist, die hier so auftreten. Gleichzeitig einer, der wegen der erzeugten Unsicherheit über § 19 Abs 1 UStG ziemlich teuer werden kann.

Daß es sich hier hin der Regel tatsächlich um eine Vermischung und nicht um den (übrigens nirgendwo definierten) handelsrechtlichen Begriff handelt, kann man daran sehen, daß zu Zeiten, als es noch den „Minderkaufmann“ und den „Kannkaufmann“ gab, kein Mensch daran dachte, bei seiner Gemeinde einen Minderkaufmann anzumelden und glaubte, dieser würde irgendwie anders besteuert. Der Renner damals war eher die Auffassung von der „Ich-AG“ als Gesellschaftsform.

Ja, und weil auch sonst sehr viel Unsinn über die Kleinunternehmerbesteuerung im Netz kursiert, ist es durchaus berechtigt, hier emotional zu reagieren.

Schöne Grüße

MM

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Nee, aber dir?

Es gibt Hunderttausende Unternehmen auf welche die Definition
„das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“
zutrifft.

… dann bedeutet dies, dass die keine Kaufmänner i.S.d. HGB’s sind. Das heißt aber nicht, dass sie Kleinegwerbetreibende sind.

Und wie gut, dass du auch nicht im Gesetz stehst…

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Hallo Martin!

Da stimme ich dir natürlich zu.

Grüße

Andreas

Ja wie jetzt?
Jetzt akzeptiert dass es kein Kleingewerbe gibt?

Dann müsste er ja zugeben, dass ich Recht habe :wink:

Hallo!

Jetzt akzeptiert dass es kein Kleingewerbe gibt?

Nein. Wieso sollte ich?

Grüße

Andreas

Wobei hast Du dem Martin dann zugestimmt?

Hallo!

Wobei hast Du dem Martin dann zugestimmt?

In allem.

Er hat nicht geschrieben, Kleingewerbe gäbe es nicht.

Grüße

Andreas

Dann hast Du seinen ersten Satz nicht verstanden…

Unverschämtheit.
Hallo!

Solche beleidigenden Unterstellungen lässt du in Zukunft bitte sein.

Danke.

Grüße

Andreas

Hallo?!?
Wow… Das soll beleidigend sein?

Beleidigender finde ich eher Folgendes:

Was bitte hat das mit dem Himmel zu tun? Dies hier ist ein :Expertenforum, in dem sachlich diskutiert werden sollte. Lass deinen :religiösen Fanatismus woanders aus!

Und das von jemanden, der solche Bücher verfasst:
http://books.google.de/books?id=I0h3QazqLxIC&printse…

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Auch hallo!

Wow… Das soll beleidigend sein?

Mir zu unterstellen, ich hätte was nicht verstanden.

Beleidigender finde ich eher Folgendes:

Zugegeben, da habe ich etwas zu vorschnell in die Tasten gehauen. Ich bitte um Entschuldigung.

Grüße

Andreas

Das war keine Unterstellung, sondern mein Eindruck.

Den hab ich nach wie vor. Und zwar dass Du nicht nur den Beitrag von Martin nicht verstanden hast, sondern die ganze Diskussion hier.

Habe übrigens die Brettmoderatoren gebeten, hier zu schliessen, bevor das ausartet.