hier ist die Rede von der Kleinunternehmerregelung. Ein Kleingewerbe gibbtet nicht. Kann diese Mär endlich mal aussterben…?
Auch ein Kleinunternehmer ist umsatzsteuerpflichtig. Mit dem Unterschied, dass er keine Umsatzsteuer auf seine Leistungen erheben darf. Darüber hinaus darf er aber auch keine Vorsteuer auf bezogene Leistungen erstattet bekommen.
Jährlich ist trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, eine Gewinnermittlung, eine Einkommensteuererklärung und ggf. eine Gewerbesteuererklärung.
Verzichtet man auf die Kleinunternehmerregelung, dann muss Umsatzsteuer auf Leistungen erhoben werden. Im Gegenzug bekommt man die Vorsteuer auf bezogene Leistungen erstattet.
Des Weiteren muss man eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Jährlich eine Umsatzsteuererklärung, eine Gewinnermittlung, eine Einkommensteuererklärung und ggf. eine Gewerbesteuererklärung.
Wenn man rein gar keine Ahnung hat: Steuerberater aufsuchen, sonst geht es in solchen Fällen nach hinten los. Und zwar so ziemlich.
Egal als was man sich selbständig macht, in letzter Zeit wollten sich hier viele selbständig machen. Und somit wurden diese Frage schon so oft gestellt und beantwortet. Es lohnt sich also durchaus, auch mal das Archiv zu durchstöbern.
Und nur weil Wikipedia das schreibt, muss es noch lange nicht stimmen. Wenn du dich hier durchs Forum bzw. das Archiv liest, wirst du auf mehrere Artikel stoßen, die genau das auch belegen, das es KEIN Kleingewerbe gibt. Es steht noch nicht mal im Gesetz und das zählt für mich mehr als Wikipedia!
Was bitte hat das mit dem Himmel zu tun? Dies hier ist ein Expertenforum, in dem sachlich diskutiert werden sollte. Lass deinen religiösen Fanatismus woanders aus!
Es gibt kein Kleingewerbe!!!
Und wenn du noch tausend Ausrufezeichen dahinter machst, bleibt deine Aussage trotzdem falsch.
Und nur weil Wikipedia das schreibt, muss es noch lange nicht stimmen.
Es gibt Hunderttausende Unternehmen auf welche die Definition „das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ zutrifft. Sag denen: „Euch gibt es nicht!“ Die werden dir was erzählen.
Wenn du dich hier durchs Forum bzw. das Archiv liest.
Wozu?
wirst du auf mehrere Artikel stoßen, die genau das auch belegen, das es KEIN Kleingewerbe gibt.
Von „belegen“ kann keine Rede sein, nur weil hier viele Leute, so wie du, Unsinn schreiben.
Es steht noch nicht mal im Gesetz.
Du stehst auch nicht im Gesetz. Also gibt es dich nicht.
wenn Du hier ein bissel liest, wirst Du sehen, daß die Vorstellung, ein „Kleingewerbe“ sei eine besondere Form des Gewerbes und die damit einhergehende Vermischung mit dem Begriff des Kleinunternehmers einer der häufigsten Irrtümer von Gründern ist, die hier so auftreten. Gleichzeitig einer, der wegen der erzeugten Unsicherheit über § 19 Abs 1 UStG ziemlich teuer werden kann.
Daß es sich hier hin der Regel tatsächlich um eine Vermischung und nicht um den (übrigens nirgendwo definierten) handelsrechtlichen Begriff handelt, kann man daran sehen, daß zu Zeiten, als es noch den „Minderkaufmann“ und den „Kannkaufmann“ gab, kein Mensch daran dachte, bei seiner Gemeinde einen Minderkaufmann anzumelden und glaubte, dieser würde irgendwie anders besteuert. Der Renner damals war eher die Auffassung von der „Ich-AG“ als Gesellschaftsform.
Ja, und weil auch sonst sehr viel Unsinn über die Kleinunternehmerbesteuerung im Netz kursiert, ist es durchaus berechtigt, hier emotional zu reagieren.
Es gibt Hunderttausende Unternehmen auf welche die Definition
„das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“
zutrifft.
… dann bedeutet dies, dass die keine Kaufmänner i.S.d. HGB’s sind. Das heißt aber nicht, dass sie Kleinegwerbetreibende sind.
Was bitte hat das mit dem Himmel zu tun? Dies hier ist ein :Expertenforum, in dem sachlich diskutiert werden sollte. Lass deinen :religiösen Fanatismus woanders aus!