Kleinreperaturen

Wenn ein FI Schutzschalter defekt geht und er ausgetauscht wird, zaehlt dies dann unter Kleinreperaturen und kann der Vermieter dann den Mieter mit der im Vetrag ausgemachten Kostenklausel belangen?

MFG Alex

Nein kann er nicht, weil so ein Ding nicht dem Gebrauch durch den Mieter unterliegt, im Nomalfall.

Anders ist wenn der Mieter den FI geschrottet hat z.B. Am Durchlauferhitzer gebastelt und das Ding geht durch… verschmorte Kontakte dann zahlt er als Verursacher. Sonst geht ein Fi nicht kaputt.

Jakob

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Hallo Jakob,

vielen dank für deine rasche antwort. Gibt es zufaellig einen § der dies besagt? Die Verwaltung macht argen Stress deswegen auch wo ich sie auf das Mietrecht verwies zweck Kleinreperaturen und ihnen auch sagte das nicht jede Klausel im Mietvertrag güktig sei. Bis jetzt stehe ich im dunkeln und keiner macht was.

Was kann ich denn nun machen?

MFG Alex

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Steht im Mietvertrag eine gültige Regelung dann wäre der Text interessant.
Jakob

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Hallo Jakob,

im Mietvertrag ist ein Klausel die besagt das ich pro Kleinreperatur mit max. 77 € belangt werden kann, egal ob durch mein verschulden oder nicht.
Eine Definition fĂĽr Kleinreperaturen ist da nicht, also nehme ich die vom Mietrecht.

MFG Alex

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Wenn ein FI Schutzschalter defekt geht und er ausgetauscht
wird, zaehlt dies dann unter Kleinreperaturen und kann der
Vermieter dann den Mieter mit der im Vetrag ausgemachten
Kostenklausel belangen?

MFG Alex

Nein kann er nicht, weil so ein Ding nicht dem Gebrauch durch
den Mieter unterliegt, im Nomalfall.

Anders ist wenn der Mieter den FI geschrottet hat z.B. Am
Durchlauferhitzer gebastelt und das Ding geht durch…
verschmorte Kontakte dann zahlt er als Verursacher. Sonst geht
ein Fi nicht kaputt.

Jakob

Hallo Jakob,

vielen dank fĂĽr deine rasche antwort. Gibt es zufaellig einen
§ der dies besagt? Die Verwaltung macht argen Stress deswegen
auch wo ich sie auf das Mietrecht verwies zweck
Kleinreperaturen und ihnen auch sagte das nicht jede Klausel
im Mietvertrag gĂĽktig sei. Bis jetzt stehe ich im dunkeln und
keiner macht was.

Was kann ich denn nun machen?

MFG Alex

Steht im Mietvertrag eine gültige Regelung dann wäre der Text
interessant.
Jakob

Hallo Jakob,

im Mietvertrag ist ein Klausel die besagt das ich pro
Kleinreperatur mit max. 77 € belangt werden kann, egal ob
durch mein verschulden oder nicht.

Unwirksam, weil ohne doppelte Kostenbegrenzung.

wie etwa so " 77Euro / Einzelfall aber nicht mehr als 6% der Jahreskaltmiete insgesamt."

unabhängig davon werden oft alte 500mA Typen auf neue 30mA Typen getauscht.

Was war denn an dem Ding kaputt ?

Jakob

Eine Definition fĂĽr Kleinreperaturen ist da nicht, also nehme
ich die vom Mietrecht.

MFG Alex

Hallo Jakob,

ich hab nun mal im Mietvertrag geschaut und da steht.

Für Kleinreperaturen ( mit und ohne Verschulden) hat der Mieter bis zu einem Betrag von 77 € im Einzelfall auf sich zu nehmen und sich bei grösseren Aufwand mit dem genannten Betrag zu beteiligen.Pro Jahr werden solche Beteiligungen auf einen Höchstbetrag von 154 € begrenzt.

Meine Kaltmiete beläuft sich auf 230 €.

Nun zum Sachverhalt.

Ich bastel grad in mein Bad. Dabei habe ich gestern den Fi Schalter ( Fa. Kupp 25A/0,03 A) ausgeschalten. Ich montierte meine Möbel und schaltet ihn dann wieder ein. Er faellt sofort raus. Also er lies sich nicht mehr einschalten. Ich Suchte den Fehler und stellte fest das der FI Schalter defekt ist.

Dann habe ich mich mit dem vermieter in Verbindung gesetzt und er sagte mir das dies unter Kleinrep. faellt und ich die Kosten selbst tragen muesse oder wenn sie hoeher sind dann eben halt die 77 €.

Derzeit rĂĽhrt sich die Verwaltung nicht mehr und im Bad ist es immernoch dunkel.

Was kann ich denn nun machen? Muss ich da die kosten selbst tragen?

MFG Alex

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Basteln an Starkstrom ist VERBOTEN !!!

Wenn ein FI Schutzschalter defekt geht und er ausgetauscht
wird, zaehlt dies dann unter Kleinreperaturen und kann der
Vermieter dann den Mieter mit der im Vetrag ausgemachten
Kostenklausel belangen?

MFG Alex

Nein kann er nicht, weil so ein Ding nicht dem Gebrauch durch
den Mieter unterliegt, im Nomalfall.

Anders ist wenn der Mieter den FI geschrottet hat z.B. Am
Durchlauferhitzer gebastelt und das Ding geht durch…
verschmorte Kontakte dann zahlt er als Verursacher. Sonst geht
ein Fi nicht kaputt.

Jakob

Hallo Jakob,

vielen dank fĂĽr deine rasche antwort. Gibt es zufaellig einen
§ der dies besagt? Die Verwaltung macht argen Stress deswegen
auch wo ich sie auf das Mietrecht verwies zweck
Kleinreperaturen und ihnen auch sagte das nicht jede Klausel
im Mietvertrag gĂĽktig sei. Bis jetzt stehe ich im dunkeln und
keiner macht was.

Was kann ich denn nun machen?

MFG Alex

Steht im Mietvertrag eine gültige Regelung dann wäre der Text
interessant.
Jakob

Hallo Jakob,

im Mietvertrag ist ein Klausel die besagt das ich pro
Kleinreperatur mit max. 77 € belangt werden kann, egal ob
durch mein verschulden oder nicht.

Unwirksam, weil ohne doppelte Kostenbegrenzung.

wie etwa so " 77Euro / Einzelfall aber nicht mehr als 6% der
Jahreskaltmiete insgesamt."

unabhängig davon werden oft alte 500mA Typen auf neue 30mA
Typen getauscht.

Was war denn an dem Ding kaputt ?

Jakob

Eine Definition fĂĽr Kleinreperaturen ist da nicht, also nehme
ich die vom Mietrecht.

MFG Alex

Hallo Jakob,

ich hab nun mal im Mietvertrag geschaut und da steht.

FĂĽr Kleinreperaturen ( mit und ohne Verschulden) hat der
Mieter bis zu einem Betrag von 77 € im Einzelfall auf sich zu
nehmen und sich bei grösseren Aufwand mit dem genannten Betrag
zu beteiligen.Pro Jahr werden solche Beteiligungen auf einen
Höchstbetrag von 154 € begrenzt.

Ja die ist gültig …

Meine Kaltmiete beläuft sich auf 230 €.

Nun zum Sachverhalt.

Ich bastel grad in mein Bad. Dabei habe ich gestern den Fi
Schalter ( Fa. Kupp 25A/0,03 A) ausgeschalten. Ich montierte
meine Möbel und schaltet ihn dann wieder ein. Er faellt sofort
raus. Also er lies sich nicht mehr einschalten. Ich Suchte den
Fehler und stellte fest das der FI Schalter defekt ist.

is er bestimmt nicht !!!

Dann habe ich mich mit dem vermieter in Verbindung gesetzt und
er sagte mir das dies unter Kleinrep. faellt und ich die
Kosten selbst tragen muesse oder wenn sie hoeher sind dann
eben halt die 77 €.

Derzeit rĂĽhrt sich die Verwaltung nicht mehr und im Bad ist es
immernoch dunkel.

Was kann ich denn nun machen? Muss ich da die kosten selbst
tragen?

MFG Alex

Ja wenn Du Bastelst jab was isses denn.

  1. verboten

  2. Fi ist OK

  3. Bock geschossen Fehlerstrom fliest

  4. Elektriker bestellen auf eigene Kosten.

  5. Nicht mehr basteln … weil verboten!!!

Jakob

Wenn ein FI Schutzschalter defekt geht und er ausgetauscht
wird, zaehlt dies dann unter Kleinreperaturen und kann der
Vermieter dann den Mieter mit der im Vetrag ausgemachten
Kostenklausel belangen?

Hallo Alex,

wenn es sich um ein technisches Problem handelt muss die Verwaltung/ Vermieter die Kosten tragen. Handelt es sich um die Behebung eines vom Mieter verursachten Schadens trägt der Mieter - egal in welcher Höhe - die Kosten.

Für die Wirksamkeit einer Vereinbarung zur Übernahme von Kleinreparaturen / Bagatellschäden bedarf es eienrseits der Begrenzung der Kosten auf einen Fall ( z.B. 77 € ) und der Begrenzung aller Kosten auf höchstens 8 % einer Jahresmiete. Fehlt einer dieser beiden Bestandteile ist die gesamte Vereinbarung unwirksam. Die Teile müssen auch dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sein.

Nun zu dem Schalter. Ist der Schalter technisch defekt und es kommt keine Verbindung zum Strom zustande haftet der Vermieter. Wenn dagegen der Knipser am Schalter die Ursache ist, ist es ein Vorgang, der unter die Kleinreparaturklausel fällt.

Gruss GĂĽnter

Hallo Alex,

hier liegt wohl eine Bastelarbeit vor und der Mieter muss hier alle Kosten selbst tragen.

Gruss GĂĽnter

1 Like

Diagnose:
Loch gebohrt ???

Kabel angebohrt? das wird dann aber Teuer.

Jakob

Vermieter informieren wenn man Schäden gesetzt hat.

Sonst kommt das irgendwann raus und man hatte das „vergessen“ dann gelten nicht 6Monate nach Mietende Verjährung sondern 30 Jahre.
„wenn Folgeschäden entstehen !“
Ich ziehe jetzt meine Panzerweste an
GĂĽnter holt den KnĂĽppel raus.

Jakob

Vermieter informieren wenn man Schäden gesetzt hat.

Sonst kommt das irgendwann raus und man hatte das „vergessen“
dann gelten nicht 6Monate nach Mietende Verjährung sondern 30
Jahre.
„wenn Folgeschäden entstehen !“
Ich ziehe jetzt meine Panzerweste an
GĂĽnter holt den KnĂĽppel raus.

Hallo jakob,

Schäden und Mängel an der Mietsache verjähren spätestens sechs Monate nach Auszug, sofern der Vermieter sich nicht rechtzeitig gemeldet hat. Allerdings kann der Vermieter bis zur Rückzahlung der Kaution auch nach sechs Monaten noch mit Schäden Aufrechnung erklären. So die rechtssprechung. Mehr ist dem nicht hinzuzufügen.

Gruss GĂĽnter

Vermieter informieren wenn man Schäden gesetzt hat.

Sonst kommt das irgendwann raus und man hatte das „vergessen“
dann gelten nicht 6Monate nach Mietende Verjährung

sondern 30 Jahre.!!!

nämlich dann wenn der Mieter arglistig verschweigt, daß er einen Schaden gemacht hat und sich davonstiehlt.

Dabei spielt es eine Rolle das dieser Schaden NICHT erkennbar ist.

Wir nehmen hier mglw „anbohren“ einer Starkstromleitung und

nach 10 Jahren fackelt deshalb die HĂĽtte ab.

Der Vermieter bekommt von seiner FeuerVS nix!

Gelingt der Beweis der Mieter XY hatte gebastelt und vertuscht dann vergiss deine 6 Monate.

Ich lasse das bei dieser Antwort

Stellung darfst Du aber beziehen.

frdl GruĂź
Jakob

„wenn Folgeschäden entstehen !“
Ich ziehe jetzt meine Panzerweste an
GĂĽnter holt den KnĂĽppel raus.

Hallo jakob,

Schäden und Mängel an der Mietsache verjähren spätestens sechs
Monate nach Auszug, sofern der Vermieter sich nicht
rechtzeitig gemeldet hat. Allerdings kann der Vermieter bis
zur RĂĽckzahlung der Kaution auch nach sechs Monaten noch mit
Schäden Aufrechnung erklären. So die rechtssprechung. Mehr ist
dem nicht hinzuzufĂĽgen.

Gruss GĂĽnter

Hallo,m

es fällt mir nun wirklich nicht ein, Schulung in Rechtsfragen mit Dir zu treiben. Wenn Du die im Zivilrecht anerkannten Verjährungsfristen für Dich deuten willst, habe ich nichts einzuwenden. Für mich sind Gesetze und Vorschriften massgeblich und nicht Pseudotheorien. Ich finde auch dieses Hin und Her für andere User sch(m)erzhaft.

Gruss GĂĽnter

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2 Like

Hallo Jakob,

also um mal ein paar klarheiten zu beseitigen.
Ich selbst habe nur gemalert. Dabei hatte ich den Strom abgeschalten, weil der Luefter sonst läuft.
Am Strom habe ich vorerst nichts gemacht.
Am naechsten Tag dann, schaltet ich alles ein und der Fi lies sich nicht einschalten.
Dann begab ich mich auf fehlersuche und stellte fest das der FI defekt ist. ( Alle Sicherungen aus! und nur versucht den FI einzuschalten) Pustekuchen wars. Er geht nicht rein.

Von daher kann es nicht an mir gelegen haben.

MFG Alex

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Hallo Guenther,

hab mich wohl falsch ausgedrueckt. Denn bis zum schadenszeitpunkt war es nur malern!

MFG Alex

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Gebohrt wurde nicht jakob, nur gemalert.
Selbst wenn gebohrt wurde und das kabel erwischt wird und beschaedigt , so muesste sich der Fi einschalten lassen wenn alle dahinter klemmenden Stromkreise abgeschalten sind und das tut er nicht.

MFG Alex

PS: Meine waende im bad sind aus rigips und daher ist ein bohren nicht nötig!

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Dem Vermieter wird das automatisch durch die Verwaltung mitgeteilt und der habe ich heute tel. bescheid gegeben :smile:

Alex

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Diagnose:
Loch gebohrt ???

Kabel angebohrt? das wird dann aber Teuer.

Jakob

Gebohrt wurde nicht jakob, nur gemalert.
Selbst wenn gebohrt wurde und das kabel erwischt wird und
beschaedigt , so muesste sich der Fi einschalten lassen wenn
alle dahinter klemmenden Stromkreise abgeschalten sind und das
tut er nicht.

Das wäre nur so, wenn du alle Stromkreise komplett abgeschaltet hättest. Du glaubst zwar das wäre so, ist es aber nicht! Du schaltest über die Sicherungen nur die Außenleiter („Phasen“) weg, die Neutralleiter („Null“) bleiben verbunden! Hast du nun irgendwo eine Verbindung (kann Feuchtigkeit vom Malern sein!) zwischen Neutralleiter und Erdung, kriegst du den FI nicht eingeschaltet, egal ob die Sicherungen raus sind oder nicht.

Der Umgang mit Strom ist nunmal nicht ganz einfach, nicht umsonst dauert die Lehrzeit 3 1/2 Jahre…