Kleinunternehmen Warenbestand vorher?

Hallo!

Ich möchte mich als Kleinunternehmer bei Ebay ect. anmelden. Was ist mit den Sachen, die schon vorher da waren und die man ja verkaufen möchte, da gibt es ja keine Rechnungen mehr dafür!Klamotten der Kinder und von uns oder Bücher

Weiß da jemand etwas?

Vielen Dank

Hallo,

meinst du für’s Finanzamt? Wenn du nur in Kleinunternehmerischem Rahmen verkaufst werden ja erst mal keine Umsatz-/Mehrwert-Steuern dafür fällig.

Hast du das hier gelesen
http://pages.ebay.de/rechtsportal/index.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…
Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

sorgfältig deine rechtlichen Pflichtinformationen aufgelistet und das am Besten von einem Anwalt Korrekturlesen lassen? Abmahnungen sind bei ebay ein beliebter Sport.

Stephanie

Soweit ich weiss kann man das dann nicht trennen.

Aber warum machst du nicht zwei Accounts ? -
einen fürs Gewerbe und einen für privat Verkäufe - ggf. auch den auf den Namen des Partners oder so - aber generell ist es ja auch bei Ebay ( wenigstens meinem Wissen nach ) nicht veboten 2 Accounts zu haben.

Denke dann wäre das eine klare Trennung und den Sachen die du privat anbietest denke ich kann man als solche erkennen dass die in eurem Haushalt als übrig angefallen sind und dass die eben nicht extra zum Verkaufen gekauft worden sind.

Also das ohne jede Garantie und so ob das so rechtens ist aber für meinen Menschenverstand wäre das so eine Möglichkeit.

wünsche dir viel Erfolg mit deinem Kleinunternehmen.

liebe Grüße marita

Ja, für’s Finanzamt! Hab da echt großen Bammel vor dem Papierkrieg, ist ja alles vollkommen fremde Materie. Wenn ich etwas verkaufe, muss ich doch später dem FA nachweisen, wo ich den Artikel herhabe oder? Ich les auch oft über abzusetzende PC, Bürokosten ect, das hab ich ja alles gar nicht, soll ja nur in ganz kleinem Umfang sein, vielleicht so 150.- € im Monat. Weiß auch nicht, ob das später zusammen mit meinem Mann in der Steuerklärung angegeben wird oder extra für mich.Da schwirrt einem Anfänger der Kopf…

Gruß

Hallo gonzo6,

vielen Dank für deine Anfrage.

Die Sachen, die vor Gründung des Kleinunternehmens vorhanden waren, würde ich weiterhin privat als gebraucht verkaufen, da die Sachen ja auch privat angeschafft und genutzt wurden.

Für das Kleinunternehmen würde ich eine getrennte Organisation empfehlen (Geschäftskonto, neuer Ebay-Account, usw.,) damit eine strikte Trennung geschäftlich und privat verbleibt. So kann man sich auch vor unangenehmen Fragen des Finanzamtes und vor falschen Steuerberechnungen schützen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,

genau weiß ich das leider auch nicht. Evtl. verzichtet das Finanzamt bei kleinen Beträgen auf Detailnachweise? Fragt euren Steuerberater oder euer Finanzamt.

Stephanie

Hallo!

Ich meine mal gehört und gelesen zu haben, dass man diese Sachen nicht versteuern muss. Man muss einfach beim Finanzamt angeben, dass diese Sachen aus dem eigenen Besitz bzw. Haushalt stammen, dann akzeptieren die das so. Nachweise braucht man, glaube ich, nicht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob man dem Finanzamt überhaupt darüber Auskunft geben soll. Mehr kann ich jetzt dazu auch nicht sagen, vielleicht wissen die anderen mehr.

Alles Gute und viel Erfolg mit Ebay!

Julia

Hi!
Man darf als privater Verkäufer ja micht allzu viel einstellen und wenn eine Riesenmenge Zeugs aus 2 Haushalten, aus Keller, Speicher, Garagen und Gartenhaus anfällt, möchte ich das doch lieber als Kleinunternehmer anbieten. Vielleicht kann man dass ja später weiter machen als Nebenjob.

Oder wie sieht das aus, ist ja eigentlich gar kein Nebenjob, weil ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen kann/darf und ich gern doch noch etwas machen möchte um dazu zu verdienen, wenigstens als Taschengeld für meinen eigenen Bedarf. Mein Mann arbeitet, wird mein Umsatz dann mit seinem Einkommen versteuert?

Gruß

Hallo,

ich habe leider keine Ahnung.

In wie weit du Dich mit allem „rechtlichen“ (dt Gesetze & Buchhaltung) schon auseinandergesetzt hast, weiss ich leider nicht.

Sofern jemand die Buchhaltung für Dich übernimmt, weiß dieser es eventuell.

LG Claudia

P.S: Noch ein Tipp (leidliche eigene Erfahrung):

Bevor Du den ersten Artikel gewerblich zum Kauf anbietest, sorge dafür dass wirklich alle zu beachtenen Vorschriften Gesetze beachtet sind in Deinen Auktionsbeschreibungen. Es werden viele Abmahnungen bei Verstößen verschickt. Die zu zahlenden Summen können schnell mehr als 1000 Euro kosten.

Erste Infos findest Du hier:

http://pages.ebay.de/help/sell/business-sellers-ov.html

Hallo!

Ich bin leider nicht vorher dazu gekommen, die Frage zu beantworten. Geht leider erst heute.

Also ich würde mich nicht als gewerblich bei Ebay anmelden. Es ist ja auch so: man gilt bei Ebay als gewerblich, wenn man vorher Ware GEKAUFT hat, in der Absicht, diese weiter zu verkaufen. Das hast du aber nicht gemacht. Die Sachen gehören dir ja sowieso. Daher musst du den Erlös auch nicht versteuern.

Und man darf bei Ebay eine Menge verkaufen, machen andere auch privat. Allerdings müssen gewerbliche Verkäufer wohl nicht so hohe Gebühren an Ebay zahlen. Das ist vielleicht ein Vorteil gegenüber den privaten Verkäufern.

Mehr fällt mir dazu jetzt auch nicht ein. Ich hoffe, du kannst etwas mit meiner Antwort anfangen.

Liebe Grüße
Julia