Ein Unternehmer agiert mehrere Jahre, sagen wir 4 Jahre, als Kleinunternehmer und hat nicht zur Umsatzsteuer optiert. Im 4. Jahr liegt sein Umsatz über 17.500 Euro, sodass er im Folgejahr Umsatzsteuer (erstmals) in Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen muss.
Der Einfachheit halber gilt für ihn Geschäftsjahr = Kalenderjahr.
Der Unternehmer ist ja dann ab dem 5. Jahre kein Kleinunternehmer mehr. Wie ist die richtige Bezeichnung für ihn dann? Nehmen wir an, es gibt keinen anderen Gesellschafter in dem Unternehmen und auch keine Angestellten. Ist Einzelunternehmer die richtige Bezeichnung? Und muss er dem FA mitteilen, dass er kein Kleinunternehmer mehr ist? Wenn ja, wann?
Und nun zur wichtigsten Fragestellung: Wie läuft das mit der Umsatzsteuer? Ab dem 1.1. des 5. Geschäftsjahres ist der Unternehmer umsatsteuerpflichtig. Wann muss er das FA darüber informieren, dass er nun umsatzsteuerpflichtig ist? Wann muss die Umsatsteuervoranmeldung erfolgen?
ich glaube, daß der Betreffende Bescheid vom Finanzamt bekommt. Denn, bei der Steuererklärung für das alte jahr stellen die ja auch fest, daß er im nächsten Jahr nicht mahr als Kleinunternehmer zu veranlagen ist. Das FA wird da bestimmt so ein Schreiben schicken, wie etwa: „Ab dem … sind Sie vepflichtet lt. § xyz Umsatzsteuer abzuführen. Bitte reichen Sie Ihre Ust-Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonates ein.“ Die Bezeichnung Einzelunternehmer ist glaube ich schon ganz richtig. Der Betreffende sollte sich aber mal bei der Gewerbestelle vom zuständigen FA melden. Da kann man nämlich noch immer den Einen oder Anderen Tipp bekommen, wo man sonst noch drauf achten muß (Stichwort: Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, usw…)
Vielleicht kann der Betroffene ja mit den paar mageren Infos schon etwas anfangen ;o)
Aber die Steuererklärung schreibt er ja erst im Laufe des Jahres, in dem er dann schon umsatzsteuerpflichtig ist. Also die Steuererklärung für das 4. Jahr schreibt und verschickt er ja irgendwann im 5. Jahr, in dem er die USt. schon ausweisen muss. D.h. das Schreiben des FA, dass er USt-pflichtig ist, würde er dann ja erst ziemlich spät bekommen.
ich hab mal gelesen, dass es auch Unternehmer gibt, die nicht monatlich, sondern vierteljährlich die Ust-VA einreichen. Stimmt das?
Also wenn der einstige Kleinunternehmer zum 1.1. kein Kleinunternehmer mehr ist, so muss seine erste USt-Voranmeldung bis zum 10.2. erfolgen?
Wenn er im Januar keinen Umsatz gemacht hat, sondern erst im Februar, so muss die erste USt-Voranmeldung zum 10.3. erfolgen?
Und eine Frage noch: Was passiert, wenn der einstige Kleinunternehmer die USt-VA „verschläft“ und diese dem FA von sich aus (also ohne Aufforderung des FA) dann etwas später zukommen lässt?
ich hab mal gelesen, dass es auch Unternehmer gibt, die nicht
monatlich, sondern vierteljährlich die Ust-VA einreichen.
Stimmt das?
Ja, aber nicht in diesem Fall.
Also wenn der einstige Kleinunternehmer zum 1.1. kein
Kleinunternehmer mehr ist, so muss seine erste
USt-Voranmeldung bis zum 10.2. erfolgen?
Genau
Wenn er im Januar keinen Umsatz gemacht hat, sondern erst im
Februar, so muss die erste USt-Voranmeldung zum 10.3.
erfolgen?
Nein, dann muss die erste VA zum 10.2. erfolgen-mit Umsatz 0
Und eine Frage noch: Was passiert, wenn der einstige
Kleinunternehmer die USt-VA „verschläft“ und diese dem FA von
sich aus (also ohne Aufforderung des FA) dann etwas später
zukommen lässt?
Dann wird beim ersten Mal nix passieren, aber sicher dann beim 2. Mal-dann setzt das FA Verspätungs- und Säumniszuschläge fest.