Hallo,
ich habe ein Nebengewerbe zum 01.10.2011 angemeldet. Im Kalenderjahr 2011 werde ich keinen Umsatz erzielen.
Erste Umsatz ist zum 01.01.2012 geplant.
1.) Wenn ich jetzt ab 01.01.2012 Umsatz tätige, kann ich dann im Kalenderjahr 2012 schon 50.000 Euro umsetzen? Die 17.500 Euro müsste doch im Kalenderjahr 2011 anfallen, wo ich ja kein Umsatz habe. Sehe ich das so richtig?
2.) Wenn ich Umsatz schon zum 01.12.2011 habe, muss ich dann 17500/12 rechnen, so dass ich im Dezember dann nur doch den Betrag X umsetzen darf, ab Januar, da neues Kalenderjahr, dann die 50.000 Euro?
Bei den 17.500/50.000 Euro wird ja immer von Kalenderjahr gesprochen.
Habe noch eine zweite Frage.
Ich möchte Ware im Ausland kaufen. Das Land befindet sich im EWR. Auf die Waren, die ich dort kaufen möchte, nimmt das Land keine MwSt. Als Kleinunternehmer muss ich die Ware doch dann nicht in D versteuern, da ich ja in dem Land ohne Ust-Id die Ware kaufe und somit eigentlich die dortige MwSt. bezahle, welche ja in diesem Fall nicht vorhanden ist.
Jetzt habe ich aber eine Ust-Id. beantragt. Ist das schädlich? Ich werde sie dann bei dem Händler nicht angeben, damit ich die Ware nicht netto kaufen muss. So richtig?
Vielen Dank