Klempner verklagen

Guten Tag,

Beispiel: 2004 hat Familie Meyer mit ihren Eltern ein Haus (Meyer) + Einliegerwohnung (Eltern) gebaut mit nur einer Heizungsanlage. Der Klempner sollte gewährleisten das man beide Wohneinheiten getrennt von einander abrechnen könne. Er baute jedoch nur einen Wärmemengenzähler + 1 Warmwasserzähler/ Kaltwasserzähler in der Einliegerwohnung ein. Auf die Frage ob das ausreichen würde um später eine Kostenabrechnung zu erstellen meinte er: Ja.
Der Klempner wollte der Familie Meyer sogar erklären wie man die Zähler abliest und daraufhin eine Abrechnung erstellt. Jedoch kam bis heute keine Erklärung.

Den beiden Eigentümern war es bis heute nicht möglich eine getrennte Heiz- bzw. Kostenabrechnung zu erstellen.

Daher wurde eine Firma beauftragt die dieses übernehmen solle und gegebenenfalls weitere Wärmemengenzähler einbauen sollte, um eine genaue Abrechnung zu erstellen.

Jedoch stellte die Firma fest, dass die Leitungen im Haus nicht nach Wohneinheiten getrennt wurden sondern zum Teil gemeinsam verlaufen.Da die Leitungen jedoch alle unterm Estrich liegen, können auch keine weiteren Wärmemengenzähler eingebaut werden. Das heißt es besteht keine Möglichkeit der Kostentrennung.

Meine Frage: Kann man den Klempner/Heizungsinstallateur verklagen weil er vor 5 Jahren gepfuscht hat?

Hallo,

was ist mit den Antworten vor 4 Tagen? Waren die nicht schön?

/t/klempner-verklagen/5507195

VG
EK