nehmen wir an, ein Ort leidet unter einem Knöllchen-Horst.
Einige Bürger, die in dem Ort eine gewisse Macht haben, setzen sich zur Wehr. Sie bringen alle Geschäftsleute in dem Ort mit oder ohne Druck hinter sich und Knöllchen-Horst bekommt in ausnahmslos jedem Geschäft in dem Ort Ladenverbot. Jeder Ladeninhaber kann ja selbst entscheiden, wen er bedienen möchte und wen nicht.
Der nächste Ort, wo er einkaufen könnte, ist gut 15 km entfernt, er hat kein Auto, öffentl. Verkehrsmittel fahren nur selten am Tag.
nehmen wir an, ein Ort leidet unter einem Knöllchen-Horst.
Ist das derjenige der die Knöllchen im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit ausstellt? Oder jemand der die Knöllchen-Aussteller ruft, wenn er jemanden im Parkverbot stehen sieht?
Einige Bürger, die in dem Ort eine gewisse Macht haben, setzen
sich zur Wehr. Sie bringen alle Geschäftsleute in dem Ort mit
oder ohne Druck hinter sich und Knöllchen-Horst bekommt in
ausnahmslos jedem Geschäft in dem Ort Ladenverbot. Jeder
Ladeninhaber kann ja selbst entscheiden, wen er bedienen
möchte und wen nicht.
Wenn´s der Knöllchen-Aussteller ist, der täte mir leid, weil er ja auch nur seine Arbeit tut, die ihm der Arbeitgeber aufträgt…
Jeder Ladeninhaber kann ja selbst entscheiden, wen er bedienen möchte und wen nicht.
Nein, kann er nicht, darf er jedenfalls nicht. Wen er das dürfte, könnte er ja auf die Idee kommen, z. B. keine Juden mehr zu bedienen, und sowas läuft natürlich nicht.
Bei einem Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr gibt man einen Teil seines Hausrechtes ab. Da muss man zunächst mal jeden reinlassen und darf nur denjenigen Leuten Hausverbot erteilen, die den Geschäftsablauf stören.
Nein, kann er nicht, darf er jedenfalls nicht. Wen er das
dürfte, könnte er ja auf die Idee kommen, z. B. keine Juden
mehr zu bedienen, und sowas läuft natürlich nicht.
Bei einem Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr gibt
man einen Teil seines Hausrechtes ab. Da muss man zunächst mal
jeden reinlassen und darf nur denjenigen Leuten Hausverbot
erteilen, die den Geschäftsablauf stören.
Bedeutet Hausrecht nicht, das der Besitzer nach seinem Gutdünken, selbst wenn ihm das Gesicht eines Kunden nicht gefällt, bedienen kann wen er will? Nur eine Frage, hatte das mal gehört.
das Hausrecht mag eingeschränkt sein ( http://www.mittelstandswiki.de/Hausrecht_für_Unterne…), dass man auch verkaufen muss, ergibt sich daraus noch nicht. Der Vergleich mit der Diskriminierung ethnischer Gruppen bzw. Religionen passt nicht, weil dies durch das AGG ausgeschlossen ist. Horst hat aber keines der geschützten Merkmale.
Wenn die Kunden des Ortes von den Ladeninhabern verlangen, Horst draussen zu lassen, ist das sicherlich ein anerkennungsfähiger Sachgrund, da erhebliche wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen.
Nur zur Orientierung.
Das ist ein Rentner aus Herzberg am Harz, der jeden Anzeigt der z.B. falsch parkt.
Der hat es fertig gebracht, die Besatzung des Göttinger Rettungshubschraubers wegen Falschparkens des Hubschraubers
anzuzeigen.
herzlichst
Uwe
Natürlich darf er das. Und zwar ohne Angabe von Gründen.
Wen er das
dürfte, könnte er ja auf die Idee kommen, z. B. keine Juden
mehr zu bedienen, und sowas läuft natürlich nicht.
Das ist ja auch etwas völlig anderes.
Wenn einer z.B. randaliert hat oder sich des Ladendiebstahls schuldig machte, wird er sich auch als Jude, Sikh oder Ritter der Tafelrunde ein Hausverbot gefallen lassen müssen.
bleiben wir doch mal realistisch: wenn sich alle Ladenbesitzer so weit einig sind, werden sie auch Mittel und Wege finden, ein Laden- bzw. Hausverbot gut begründet zu erteilen. Wie das geht, bleibt der Fantasie eines jeden Lesers überlassen, es ist aber nicht schwer.
Der hat es fertig gebracht, die Besatzung des Göttinger
Rettungshubschraubers wegen Falschparkens des Hubschraubers
anzuzeigen.
Wobei er selbst sagt, das wäre ein Scherz gewesen, mit dem er
sich über die Kritik an ihm lustig machen wollte.
Die Frage ist ja, was ist schlimmer. Dass jemand sich einen offensichtlichen Spaß damit macht, einen Hubschrauber beim Falschparken anzuzeigen, oder die deutsche Behörde, die dem Fall gewissenhaft nachgeht!?
Wenn einer z.B. randaliert hat oder sich des Ladendiebstahls schuldig machte, wird er sich auch als Jude, Sikh oder Ritter der Tafelrunde ein Hausverbot gefallen lassen müssen.
Und deswegen gibt es auch keinen Grund, ihm nichts mehr zu verkaufen. Auch wenn er nicht Ritter der Tafelrunde ist, darf man ihn nicht diskriminieren.
Das ist ein Rentner aus Herzberg am Harz, der jeden Anzeigt der z.B. falsch parkt.
Falschparker können auch ganz schön nerven. Die haben 6 m Straße für sich und müssen dann auch noch auf den 70 cm Bürgersteig parken. Die Polizei sagt dazu nichts, bei uns jedenfalls nicht.