Knöllchen-Horst

Hallo,

nehmen wir an, ein Ort leidet unter einem Knöllchen-Horst.

Einige Bürger, die in dem Ort eine gewisse Macht haben, setzen sich zur Wehr. Sie bringen alle Geschäftsleute in dem Ort mit oder ohne Druck hinter sich und Knöllchen-Horst bekommt in ausnahmslos jedem Geschäft in dem Ort Ladenverbot. Jeder Ladeninhaber kann ja selbst entscheiden, wen er bedienen möchte und wen nicht.

Der nächste Ort, wo er einkaufen könnte, ist gut 15 km entfernt, er hat kein Auto, öffentl. Verkehrsmittel fahren nur selten am Tag.

Hätte er eine Chance, sich zu wehren?

Viele Grüße

Holygrail

Hallo theholygrail,

nehmen wir an, ein Ort leidet unter einem Knöllchen-Horst.

ja, die Typen sind echt die Pest:

Jeder Ladeninhaber kann ja selbst entscheiden, wen e…

Hallo,

Jeder Ladeninhaber kann ja selbst entscheiden, wen er bedienen möchte und wen nicht.

Stimmt.

Der nächste Ort, wo er einkaufen könnte, ist gut 15 km entfernt, er hat kein Auto, öffentl. Verkehrsmittel fahren nur selten am Tag.

Schade aber auch…

Hätte er eine Chance, sich zu wehren?

Nö. Ist auch gut so.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

nehmen wir an, ein Ort leidet unter einem Knöllchen-Horst.

Ist das derjenige der die Knöllchen im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit ausstellt? Oder jemand der die Knöllchen-Aussteller ruft, wenn er jemanden im Parkverbot stehen sieht?

Einige Bürger, die in dem Ort eine gewisse Macht haben, setzen
sich zur Wehr. Sie bringen alle Geschäftsleute in dem Ort mit
oder ohne Druck hinter sich und Knöllchen-Horst bekommt in
ausnahmslos jedem Geschäft in dem Ort Ladenverbot. Jeder
Ladeninhaber kann ja selbst entscheiden, wen er bedienen
möchte und wen nicht.

Wenn´s der Knöllchen-Aussteller ist, der täte mir leid, weil er ja auch nur seine Arbeit tut, die ihm der Arbeitgeber aufträgt…

Hätte er eine Chance, sich zu wehren?

Keine Ahnung

Gruß von Sid

Hallo

Jeder Ladeninhaber kann ja selbst entscheiden, wen er bedienen möchte und wen nicht.

Nein, kann er nicht, darf er jedenfalls nicht. Wen er das dürfte, könnte er ja auf die Idee kommen, z. B. keine Juden mehr zu bedienen, und sowas läuft natürlich nicht.
Bei einem Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr gibt man einen Teil seines Hausrechtes ab. Da muss man zunächst mal jeden reinlassen und darf nur denjenigen Leuten Hausverbot erteilen, die den Geschäftsablauf stören.

Hätte er eine Chance, sich zu wehren?

Wie gesagt, ja, hätte er.

Also, weiter Knöllchen zahlen.

Viele Grüße

Hallo

Nein, kann er nicht, darf er jedenfalls nicht. Wen er das
dürfte, könnte er ja auf die Idee kommen, z. B. keine Juden
mehr zu bedienen, und sowas läuft natürlich nicht.
Bei einem Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr gibt
man einen Teil seines Hausrechtes ab. Da muss man zunächst mal
jeden reinlassen und darf nur denjenigen Leuten Hausverbot
erteilen, die den Geschäftsablauf stören.

Bedeutet Hausrecht nicht, das der Besitzer nach seinem Gutdünken, selbst wenn ihm das Gesicht eines Kunden nicht gefällt, bedienen kann wen er will? Nur eine Frage, hatte das mal gehört.

Gruss
pue

Hallo,

das Hausrecht mag eingeschränkt sein ( http://www.mittelstandswiki.de/Hausrecht_für_Unterne…), dass man auch verkaufen muss, ergibt sich daraus noch nicht. Der Vergleich mit der Diskriminierung ethnischer Gruppen bzw. Religionen passt nicht, weil dies durch das AGG ausgeschlossen ist. Horst hat aber keines der geschützten Merkmale.

Wenn die Kunden des Ortes von den Ladeninhabern verlangen, Horst draussen zu lassen, ist das sicherlich ein anerkennungsfähiger Sachgrund, da erhebliche wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen.

Letztlich bleibt es eine Einzelfallfrage.

http://www.jusmeum.de/urteile/lg_frankfurt__oder_/3c…

http://www.123recht.net/Hausverbot-fuer-Schueler-in-…

VG
EK

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Hallo

Nur zur Orientierung.
Das ist ein Rentner aus Herzberg am Harz, der jeden Anzeigt der z.B. falsch parkt.
Der hat es fertig gebracht, die Besatzung des Göttinger Rettungshubschraubers wegen Falschparkens des Hubschraubers
anzuzeigen.
herzlichst
Uwe

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Nein, kann er nicht, darf er jedenfalls nicht.

Natürlich darf er das. Und zwar ohne Angabe von Gründen.

Wen er das
dürfte, könnte er ja auf die Idee kommen, z. B. keine Juden
mehr zu bedienen, und sowas läuft natürlich nicht.

Das ist ja auch etwas völlig anderes.

Wenn einer z.B. randaliert hat oder sich des Ladendiebstahls schuldig machte, wird er sich auch als Jude, Sikh oder Ritter der Tafelrunde ein Hausverbot gefallen lassen müssen.

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Moin,

Das ist ein Rentner aus Herzberg am Harz, der jeden Anzeigt
der z.B. falsch parkt.

Warum parken die eigentlich falsch?

Grüße,
-Efchen

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Hallo,

bleiben wir doch mal realistisch: wenn sich alle Ladenbesitzer so weit einig sind, werden sie auch Mittel und Wege finden, ein Laden- bzw. Hausverbot gut begründet zu erteilen. Wie das geht, bleibt der Fantasie eines jeden Lesers überlassen, es ist aber nicht schwer.

Gruss

Andreas

Der hat es fertig gebracht, die Besatzung des Göttinger
Rettungshubschraubers wegen Falschparkens des Hubschraubers
anzuzeigen.

Wobei er selbst sagt, das wäre ein Scherz gewesen, mit dem er sich über die Kritik an ihm lustig machen wollte.

Lg,
M.

Tach

Der hat es fertig gebracht, die Besatzung des Göttinger
Rettungshubschraubers wegen Falschparkens des Hubschraubers
anzuzeigen.

Wobei er selbst sagt, das wäre ein Scherz gewesen, mit dem er
sich über die Kritik an ihm lustig machen wollte.

Die Frage ist ja, was ist schlimmer. Dass jemand sich einen offensichtlichen Spaß damit macht, einen Hubschrauber beim Falschparken anzuzeigen, oder die deutsche Behörde, die dem Fall gewissenhaft nachgeht!?

Liebe Grüße,
-Efchen

Horst hat aber nicht randaliert

Wenn einer z.B. randaliert hat oder sich des Ladendiebstahls schuldig machte, wird er sich auch als Jude, Sikh oder Ritter der Tafelrunde ein Hausverbot gefallen lassen müssen.

Und deswegen gibt es auch keinen Grund, ihm nichts mehr zu verkaufen. Auch wenn er nicht Ritter der Tafelrunde ist, darf man ihn nicht diskriminieren.

Hallo

Wie das geht, bleibt der Fantasie eines jeden Lesers überlassen, es ist aber nicht schwer.

Das einzigste, was mir dazu einfällt, wäre richtig kriminell.

Viele Grüße

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Hallo,

oder die deutsche Behörde, die dem Fall gewissenhaft nachgeht!?

das würde in diesem Fall wohl was genau bedeuten?
Gruß
loderunner

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Hallo,

Und deswegen gibt es auch keinen Grund, ihm nichts mehr zu
verkaufen.

das ist aber ganz allein Sache des Ladenbesitzers. Es gibt hier keinen Zwang, etwas zu verkaufen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo

Das ist ein Rentner aus Herzberg am Harz, der jeden Anzeigt der z.B. falsch parkt.

Falschparker können auch ganz schön nerven. Die haben 6 m Straße für sich und müssen dann auch noch auf den 70 cm Bürgersteig parken. Die Polizei sagt dazu nichts, bei uns jedenfalls nicht.

Viele Grüße

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Hallo,

Und deswegen gibt es auch keinen Grund, ihm nichts mehr zu verkaufen.

das ist aber ganz allein Sache des Ladenbesitzers.

Ist es nicht.
Der muss die Leute gleichbehandeln, und darf nicht einzelne Leute völlig ohne Grund anders behandeln als alle anderen Kunden.

Der hat doch einen Betrieb mit allgemeinem Publikumsverkehr.

Viele Grüße

Hi,

Und deswegen gibt es auch keinen Grund, ihm nichts mehr zu verkaufen.

das ist aber ganz allein Sache des Ladenbesitzers.

Ist es nicht.
Der muss die Leute gleichbehandeln, und darf nicht einzelne
Leute völlig ohne Grund anders behandeln als alle anderen
Kunden.

das steht wo? Mmmh, ich dachte immer, man hat auch als Gastwirt/Ladenbesitzer ein Hausrecht und muß nicht jeden bedienen.

Kannst Du hierfür bitte eine Quelle nennen?

Gruß
Tina

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