Körperverletzung

Hallo.

Als ich heute bei meiner Mom noch sachen geholt habe, da ich ausgezogen bin gabs Ärger.

Nein nicht mit meiner Mutter mit ihr verstehe ich mich SUPER!
Ihr neuer Freund stand aufeinmal in der Tür… er hat gewartet bis mein Kumpel der mit getragen hat raus gegangen ist hat die tür schnell zu gemacht und sagte: Den Rest meiner sachen bekomme ich nicht mehr und er will jetzt den Haustür schlüssel und so weiter.

Als ich ihm im ruhigen Ton erklärte das ich noch schuhlsachen und andere wichtige dinge brauche ist er nicht klar gekomm.

Er hat mir die Beine weg getreten und als ich gelegen hab hat er sich auf meinen Kopf gestellt und dann kniete er auf meinen Hals und Kopf um an meine Taschen zu kommen. Ich konnte mich nicht hoch bewegen da er ja auf meinen Kopf war. ! ich konnte nur eine Stange greifen und ihn eine verpassen da ich angst um mein Kopf hatte. dazu muss ich noch sagen das ich seit 1.1. eine Gehirn erschütterung habe. Ich sagte ihn das mind. 3 mal aber er meinte es ist ihm egal er will den Schlüssel und hat noch mehr auf mein Kopf getreten.

Also bin ich gleich zum Arzt, der folgenden Befund gestellt hat :

Schürfwunden hinter beiden Ohren ca 1 x 3 cm + großflächige Rötung mit Schürfspuren und Hautunterblutung linke Halsseite ca 10 x 6 cm

  • Schürfwunde Kinn links 2 x 2 cm.

Da die Polizei schon zu hatte will ich Morgen früh Strafanzeige erstatten.

Sollte ich irgendwas beachten? Was ist dies für eine KV ?

LG

Hallo Marco,
eine Körperverletzung (KV) liegt hier in jedem Fall vor.
Fraglich sind hier allerdings einige Punkte.
So ist hier nicht klar, inwiefern der Freund Ihrer Mutter Anspruch auf Herausgabe des Schlüssels hatte. Sollte ein solcher Anspruch vorliegen, könnte die zwangsweise Beschaffung des Schlüssels ggf. sogar gerechtfertigt sein.

Wenn ein solcher Anspruch nicht vorliegt, kommen auch andere Straftaten in Betracht. So z.B. der Raub (in einfachen Worten: die Wegnahme einer Sache mit Gewalt) oder auch die Gefährliche Körperverletzung. Letztere ist eine Qualifikation der „einfachen“ KV, die sich durch bestimmte Vorgehensweisen definiert. Hier könnte eine sog. „das Leben gefährdende Behandlung“ oder auch die Verwendung eines „gefährlichen Werkzeugs“ vorliegen.

So einen Sachverhalt per Forum abschließend zu bewerten ist quasi unmöglich. In jedem Fall würde ich daher Strafanzeige erstatten.
Dazu sollten Sie Ihren Personalausweis und die Daten des Täters mitbringen (soweit vorhanden).

Viel Erfolg dabei und gute Besserung.

Hallo,

Du hast alles richtig gemacht. Grundsätzlich liegt hier eine einfache Körperverletzung vor. Diese stellt ein Antragsdelikt dar, das heißt du musst Strafantrag stellen, damit sie verfolgt wird. Das geht aber automatisch, wenn du Anzeige erstattest.
Allerdings könnte hier auch noch eine Nötigung vorliegen, da er dch mit Gewalt zur Herausgabe des Schlüssels zwingen wollte. Auch eine Unterschlagung deiner Sachen steht da im Raum.
In der Regel wird das aber alles durch den aufnehmenden Kollegen geprüft.

Viel Glück und viele Grüße,

Hallo.

Als ich heute bei meiner Mom noch sachen geholt habe, da ich
ausgezogen bin gabs Ärger.

Nein nicht mit meiner Mutter mit ihr verstehe ich mich SUPER!
Ihr neuer Freund stand aufeinmal in der Tür… er hat gewartet
bis mein Kumpel der mit getragen hat raus gegangen ist hat die
tür schnell zu gemacht und sagte: Den Rest meiner sachen
bekomme ich nicht mehr und er will jetzt den Haustür schlüssel
und so weiter.

Als ich ihm im ruhigen Ton erklärte das ich noch schuhlsachen
und andere wichtige dinge brauche ist er nicht klar gekomm.

Er hat mir die Beine weg getreten und als ich gelegen hab hat
er sich auf meinen Kopf gestellt und dann kniete er auf meinen
Hals und Kopf um an meine Taschen zu kommen. Ich konnte mich
nicht hoch bewegen da er ja auf meinen Kopf war. ! ich konnte
nur eine Stange greifen und ihn eine verpassen da ich angst um
mein Kopf hatte. dazu muss ich noch sagen das ich seit 1.1.
eine Gehirn erschütterung habe. Ich sagte ihn das mind. 3 mal
aber er meinte es ist ihm egal er will den Schlüssel und hat
noch mehr auf mein Kopf getreten.

Also bin ich gleich zum Arzt, der folgenden Befund gestellt
hat :

Schürfwunden hinter beiden Ohren ca 1 x 3 cm + großflächige
Rötung mit Schürfspuren und Hautunterblutung linke Halsseite
ca 10 x 6 cm

  • Schürfwunde Kinn links 2 x 2 cm.

Da die Polizei schon zu hatte will ich Morgen früh
Strafanzeige erstatten.

Sollte ich irgendwas beachten? Was ist dies für eine KV ?

LG

Danke schonmal für die ausführliche Antwort.

Zu der anderen sache, ich bin ja noch keine 25 und muss ja eigentlich bei meiner Mutter wohnen. Allerdings wohnt sie ihn seinem Haus. Aber bis 25 muss ich doch ein dach über den kopf haben, somal ich eh in ausbildung bin. Oder seh ich das falsch ?

Jetzt hab ich bange weil ich ihm eine gegeben habe, aber das war ja reine Selbstverteidigung um unter seinen beinen weg zu kommen.

LG und Danke für die gute Besserung

Hallo,

die Polizei hatte schon zu? Unsere Wachen sind hier alle 24h geöffnet. Wie auch immer, nehmen Sie das Attest mit und erzählen Sie die ganze Geschichte dem Kollegen vor Ort.

Wie das nachher rechtlich gewertet ist kann ich Ihnen so nicht sagen. KV oder gef. KV, je nachdem.

MfG

Streetjudge

Hallo.

Na, da fängt das neue Jahr richtig prima an bei dir.

Vom Tatbestand her wäre das zuerst einmal eine Körperverletzung nach §223 StBG, weil du einmal „körperlich misshandelt“ und auch noch „an der Gesundheit geschädigt“ wurdest. Der Gesetzestext lautet:
http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
Wenn das Treten auf den Kopf MIT Schuhen geschah, liegt eine gefährliche Körperverletzung nach $224 StGB vor, denn Schuhe gelten das „anderes gefährliches Werkzeug“ nach Abs. 1 Ziff 2 des genannten Paragrafen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Bei einer einfachen Körperverletzung musst du auch noch einen StrafANTRAG stellen, wie es in §230 StGB gesagt wird. Also Anzeige plus Antrag.
http://dejure.org/gesetze/StGB/230.html
Dazu gibt es Formen und Fristen (3 Monate!) einzuhalten, aber das wird dir der Polizist aber sicher sagen.
Bei der gefährlichen KV braucht man aber nicht zwingend einen Strafantrag.

In dem von dir geschilderten Fall ist aber noch einiges mehr strafrechtlich Relevantes drin, nämlich Nötigung und Freiheitsberaubung und vielleicht sogar Raub.

Freiheitsberaubung deshalb, weil du die Wohnung nicht verlassen konntest, also quasi eingesperrt wurdest.
http://dejure.org/gesetze/StGB/239.html

Nötigung deshalb, weil du mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen wurdest, dich durchsuchen zu lassen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Man könnte sogar einen Raub bejahen, weil dir mit Gewalt die Schlüssel weggenommen werden sollten.
Da ist es völlig Wurst, ob der Täter die Schlüssel für sich oder für jemand anderen (also hier deine Mutter) wegnimmt. Auch ist es egal, ob der Schlüssel tatsächlich weggnommen wurde oder nicht, denn der Versuch ist auch strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
Im Extremfall könnte ein Richter sogar Schweren Raub befürworten, weil du ihn auf eine noch bestehende Gehirnerschütterung hingewiesen hast und er es zumindest in Kauf nahm, dich in die „Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung“ (nämlich Gehirnschädigung) nach §250 Abs.1 Ziff. 1c StGB zu bringen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/250.html

Sollte der Raub tatsächlich vor Gericht so durchgehen, dann wird die Strafe sicher wenig Spassfaktor haben.

BITTE BEACHTEN:
Das hier ist nur eine UNVERBINDLICHE Auskunft. Ich darf und kann keine Rechtsberatung machen.

Außerdem:
Das Schlagen mit der Stange dürfte unter Notwehr fallen.

Nimm zur Anzeigeerstattung den Befund des Arztes mit.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

Grüße

Also wie die Fürsogepflichten aussehen, das weiß ich nicht genau. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Ihre Mutter Ihnen Obdach bieten muss, auch wenn Sie schon volljährig sind.

Dass Sie sich mit einer Stange gewehrt haben, als der Freund Ihrer Mutter auf Ihrem Kopf stand, ist durch die Notwehr gedeckt, wenn Sie damit einen gegenwärtigen Angriff auf sich abwehren mussten und wollten. Dabei ist nicht entscheident, ob Sie ein „verhältnismäßiges Mittel“ gewählt haben.
Als rechtswidrigen Angriff kann man hier die KV durchaus bezeichnen, die von Ihnen numal nicht zu dulden ist (vgl. §32 StGB).
Sie müssen allerdings bedenken, dass die Entscheidung, ob Sie wirklich in Notwehr gehandelt haben, nicht der Polizei obliegt. Sie können durchaus zunächst als Beschuldigter im Strafverfahren auftauchen. Erst die Staatsanwaltschaft bzw. der Richter wird später über die Strafbarkeit Ihrer Handlung urteilen.
Das sollte Ihnen aber keine Angst machen. Der Sachverhalt ist so, wie Sie ihn geschildert haben, doch recht eindeutig.

Hallo.

Da die Polizei schon zu hatte will ich Morgen früh
Strafanzeige erstatten.

Sollte ich irgendwas beachten? Was ist dies für eine KV ?

Dolles Ding! Da kriegt der Wunsch: Gesundes Neues Jahr 'ne ganz tiefe Bedeutung!
Aber im Ernst: Ich sehe hier Minimum eine gefährliche Körperverletzung (Treten nach dem Kopf, noch dazu trotz Deiner Hinweise auf die Gehirnerschütterung). Was hatte er denn für Schuhe an (weiche Hausschuhe, Holzpantinen, Arbeitsschuhe mit Stahlkappen etc.)? War es noch im Haus/der Wohnung? Dann käme nämlich noch 'ne Freiheitsberaubung dazu! Und wollte er an die Hosentaschen, um die Schlüssel oder etwas anderes rauszunehemen? Das wäre dann ein Raub (wenn er was raus-/weggenommen hat), zumindest aber ein versuchter Raub.
Also ganz wichtig: Attest mitnehmen, möglichst Fotos von den Verletzungen machen, auch der Freund ist als Zeuge wichtig (kann zumindest Angaben über das sonstige Verhalten des Täters machen) und: GENAU schildern, wie das Ganze abgelaufen ist! (siehe meine Frage über Schuhe etc).

Aber wieso hatte die Polizei schon zu? Habt ihr nur so nen kleinen Revierposten mit 3x/Woche Sprechstunde oder so?

Gruß

Was hatte er denn für

Schuhe an (weiche Hausschuhe, Holzpantinen, Arbeitsschuhe mit
Stahlkappen etc.)? War es noch im Haus/der Wohnung?

Auf die schuhe habe ich nicht geachtet, aber er kahm gerad von draußen rein. Also straßen Schuhe aber was für welche weiß ich nicht.

Ja es war im Haus, der hatte das auch voll geplant meiner Meinung nach zumindest.
Ich hatte einen Beutel mit Sachen die ich noch geholt habe und mein Kumpel mein Fernseher und ich lief hinter ihm.
Mein Kumpel war kaum aus der Tür raus, kommt er angesprung macht die Tür zu und schupst mich zurück. Stimmt schon ich wollte gehen aber er hat mich nicht gelassen.

LG

Guten Abend!
Es dürfte eine „Einfache KV“ vorliegen; eine Nötigung könnte ergänzend vorliegen (durch gewaltsames Hindern am Verbringen weiterer Gegenstände aus der Whg.,sowie durch gewaltsame Abnahme des Schlüssels!..KEIN Raub, da keine „Absicht rechtswidriger Zueignung“ vorliegt).
Gute Besserung!
Gruß,
Christian

Zu beachten gibts da nicht viel. Ausweis und Attest mitnehmen, das ist eine gefährliche Körperverletzung, aber das wissen die Polizisten dort.

Gute Besserung!

Hallo,
Ist nicht so einfach, Hattest Du einen Zeugen in der Wohnung? Ist er dort polizeilich gemeldet? Hat er das Hausrecht ?
Ist ja erst einmal egal für Morgen:
Wichtig ist er hat eine (einfache) Körperverletzung begangen. Es war richtig das Du zum Arzt gegangen bist, wegen dem Attest.
Da Du die Person mit einer Eisenstange geschlagen hast, ist die Sache nicht so einfach. Wenn Du erklären kannst, das dies zur Abwehr nötig war und das Du dann sofort aufgehört hast, als alles vorbei war ist alles in Ordnung. Wenn Du jemanden mit einem Gegenstand schlägst begehst Du eine gefährliche Körperverletzung. Wie zu hören ist ist diese Körperverletzung höher zu bewerten als eine Einfache.
Pass auf was Du bei der Vernehmung bei der Polizei sagst.

Nobbi69

Hallo,
Ist nicht so einfach, Hattest Du einen Zeugen in der Wohnung?
Ist er dort polizeilich gemeldet? Hat er das Hausrecht ?

ja ich hatte mein Kumpel vor dem Fenster er hat alles gesehen und gehört, zum Schluss standen sogar nachbarn drausen.

Da Du die Person mit einer Eisenstange geschlagen hast, ist
die Sache nicht so einfach. Wenn Du erklären kannst, das dies
zur Abwehr nötig war und das Du dann sofort aufgehört hast,
als alles vorbei war ist alles in Ordnung.

Ja ich hatte echt schmerzem im Kopf und hab einfach was gegriffen neben mir am boden. Habe dann nicht mehr gemacht er hat es mir dann aus der hand genommen und dann hatte er es in der Hand.

Hoffentlich bekomm ich kein Ärger weil ich mich gewehrt habe, aber ich kann mich doch nicht mit Gehirnerschütterung auf den kopf treten lassen :frowning:

Ok ich werde schlafen und früh gleich wieder zur Polizei.
Ich werde mich hier mal wieder melden.

Ach ja weil jemand gefragt hatte. Ja wir sind eine sehr kleine Stadt und haben nur einen Ausenposten mit 2 Polizisten bei uns im Rathaus.

** DANKE EUCH ALLEN SCHONMAL

Hallo, es ist eine einfache, vorsätzliche Körperverletzung…

Hallo

Sofern sie es nicht schon bereits getan haben, unbedingt eine Anzeige machen. Dabei auf jeden Fall den ärztlichen Befund mitnehmen. Gerne auch gleich Fotos von den Verletzungen machen (Digital). Wenn nicht möglich, auf der Wache Fotos machen lassen. Kann ihr Freund vielleicht noch eine Aussage machen? Stand er vielleicht vor der verschlossenen Türe oder hat er etwas gehört? Am besten den Freund bitten als Zeuge mit zu gehen um eine Aussage zu machen. Hier geht es nicht nur darum, ob er überhaupt was mitbekommen hat, sondern dass sie überhaupt bei ihrer Mutter in der Wohnung waren. Uhrzeit. Andere Umstände. Alles könnte wichtig sein um den Tatablauf zeitlich rekonstruieren zu können. Das ist wichtig, da sie dadurch glaubwürdiger erscheinen. Bei der Aussage einfach immer bei der Wahrheit bleiben und durchaus ins Detail gehen. Z.B. wie genau stellte er den Fuß auf ihren Kopf? Welche Verletzung ist dadurch entstanden? Hatte er Schuhe an? Hinterließen diese auf ihrem Kopf vielleicht ein Profielabdruck?

Wenn sie sich super mit ihrer Mutter verstehen, sollte sie natürlich auch sie über den Vorfall informieren. Zumindest meiner Meinung nach.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

Gruß

Ja ich hatte echt schmerzem im Kopf und hab einfach
was gegriffen neben mir am boden. Habe dann nicht mehr
gemacht er hat es mir dann aus der hand genommen und
dann hatte er es in der Hand.

Hoffentlich bekomm ich kein Ärger weil ich mich
gewehrt habe, aber ich kann mich doch nicht mit
Gehirnerschütterung auf den kopf treten lassen :frowning:

Keine Bange - so wie geschildert ist es eine klare Notwehr!
Bei der Anzeige sollten ALLE Zeugen angegeben werden (zumindest Dein Kumpel), das wäre sehr hilfreich für den späteren Sachbearbeiter.
Und aus meiner Sicht (als Sachbearbeiter von solchen Fällen) liegt hier mindestens eine glasklare „gefährliche Körperverletzung“ vor - denn
„Der Schuh am Fuß ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, und zwar dann, wenn es sich um einen festen, schweren Schuh handelt oder wenn mit einem „normalen Straßenschuh“ mit Wucht oder zumindest heftig dem Tatopfer in besonders empfindliche Körperteile getreten wird …“
Mal sehen, was die Kollegen sagen …

Hallo Marco,

sofern deine Geschichte so stimmt, hat dein „Stiefvater“ eine einfache Köperverletzung gemäß § 223 StGB begangen.

Dort heißt es zu deiner Kenntnis:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Diese Straftat ist ein sog. Antragsdelikt, dass bedeutet, die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln nur gegen den Beschuldigten, wenn du dass explizit möchtest. Diesen Wunsch bekundet man mit einem Strafantrag, der bei der Anzeigenerstattung unbedingt gestellt und unterschrieben werden muss. Stellst du keinen Strafantrag wird das Verfahren auf alle Fälle eingestellt. Wichtig ist auch, dass du den Ärztlichen Befund mitnimmst. Das untermauert deine Aussagen.

Lg,…

PS: 99% aller Polizeiwachen haben 24 Stunden geöffnet. Nur sehr kleine Nebenwachen haben ggb. soetwas wie Öffnungszeiten und Bürgersprechstunden. Polizei ist rund um die Uhr da und du kannst 24 Stunden eine Anzeige aufgeben.

Hallo ich war heute auf der Polizei in der nächst größeren Stadt. Habe dort anzeige und Strafantrag gestellt. Ich hatte das Ärztliche Gutachten mit und Fotos die ich noch gemacht hatte.

Falls sie jemand sehen will :
http://img405.imageshack.us/gal.php?g=video00030084.jpg

Der Polizist war sehr nett, und hat meine Aussage sowie die meines Freundes gleich aufgenommen . Das ganze dauerte knapp 2 Stunden.

Er sagte auch schon das es eine schwere Körperverletzung ist durch das besohlte Schuhwerk etc. auch das er mich nicht Raus gelassen hat könnte auf Freiheitsberaubung ausgelegt werden.

Viel mehr weiß ich jetzt erstmal nicht, ich werd sicher irgendwann Post bekommen oder wie geht das ganze weiter ? Hatte noch nie mit so etwas zu tun und hab leider keine ahnung. Brauch ich noch einen Anwalt ?

LG Marco

Hallo Marco,
Oje, die Verletzungen sehen ja schlimm aus.

Das mit der „schweren“ Körperverletzung kann ich in diesem Fall kaum glauben, denn eine solche Köperverletzung setzt voraus, dass du durch die Körperverletzung das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verlierst. Eine Rötung hinter dem Ohr ist bzw wäre lediglich eine einfache Körperverletzung. Allerdings macht das für dich selbst erstmal keinen Unterschied.

Die Anzeige der Polizei wird in den kommenden Wochen duch den zuständigen Sachbearbeiter der Polizei bearbeitet. Er wird zu dem Vorwurf deinen Stiefvater und event. deine Mutter befragen usw… Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet dann. Hier gibt es viele Möglichkeiten von Einstellung, bis über Geldstrafe und einer richterlichen Hauptverhandlung. Sofern eine Hauptverhandlung einberufen wird (Gerichtstermin) könnte dein Steifvater auch schlimmer verurteilt werden. Du siehst also, dass die Strafverfolgung der Körperverletzung nun in den Händen der Polizei bzw. der Staatsanwatschaft ist. Du brauchst da nichts mehr zu tun.

Solltest du allerdings darüber hinaus noch zivilrechtliche Ansprüche haben, also Schmerzendgeld wünschen, solltest du am besten einen Anwalt aufsuchen, der in diesem Fall deine Interessen vertritt.

LG…

Es handelt sich hier um einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB. Zur Strafverfolgung ist ein Strafantrag notwendig (gem. § 230 StGB).

mfg

W.