Komme ich in die gesetzliche Krankenversicherung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.06.2011 möchte ich gerne in die gesetzliche Krankenversicherung und möchte nun wissen, ob dies aufgrund meiner folgenden Situation möglich ist:

Ich bin 1985 geboren. Seit dem 01.10.2004 bin ich Beamtin (zunächst Beamtenanwärterin und nun Beamtin auf Lebenszeit) und zur Beihilfeergänzung privat versichert. Zuvor war ich immer in der GKV familienversichert.

Zum 01.06.2011 werde ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und eine Tätigkeit als Angestellte aufnehmen. Während der 6-monatigen Probezeit, also bis zum 30.11.2011 wird das Jahresarbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Ab dem 01.12.2011 beträgt das Jahresarbeitsentgelt über 50.000,- EUR.

Meine Frage ist nun: Bin ich ab dem 01.06.2011 versicherungspflichtig und kann in der GKV Mitglied werden und ab dem 01.12.2011 freiwillig versichert bleiben oder entsteht keine Versicherungspflicht, da das Gehalt nach Ablauf der Probezeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt?

Gibt es eine Möglichkeit dauerhaft in die GKV zu kommen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Hallo,

zweifellos kommen Sie zum 1.6. als Versicherungspflichtige in die gesetzliche Krankenversicherung und bleiben auch nach dem 1.12. in der GKV und zwar zunächst weiter als Pflichtversicherte(da es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt).

Kritisch wird es zum 1.1.2012. Da Sie am Ende des Vorjahres die Grenze überschritten haben, wären Sie versicherungsfrei, wenn Sie auch die Grenze für 2012 überschreiten, die man heute noch nicht kennt. Für eine freiwillige Weiterversicherung fehlen Ihnen aber die 12 Monate Vorversicherungszeit, so dass Sie in die PKV zurück müßten. Die müssen Sie auch ohne Risikoprüfung zurücknehmen, allerdings in einer Vollversicherung.

Ich schätze die Chancen recht hoch ein, dass irgendeiner der Beteiligten (in 1. Linie der Arbeitgeber) hier nicht aufpasst bzw. Bescheid weiß, so dass das einfach in der GKV weiterläuft. Aber wenn Sie sicher sein wollen, müßten Sie die Gehaltserhöhung um 1 Monat verschieben. Das würde genügen, das Ende der Versicherungspflicht um 1 Jahr zu verschieben. Wer ist der Arbeitgeber ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.06.2011 möchte ich gerne in die gesetzliche
Krankenversicherung

Seit dem 01.10.2004 bin ich Beamtin

(zunächst Beamtenanwärterin und nun Beamtin auf Lebenszeit)
und zur Beihilfeergänzung privat versichert.

Zum 01.06.2011 werde ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden
und eine Tätigkeit als Angestellte aufnehmen. Während der
6-monatigen Probezeit, also bis zum 30.11.2011 wird das
Jahresarbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze
liegen. Ab dem 01.12.2011 beträgt das Jahresarbeitsentgelt
über 50.000,- EUR.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Hallo, dem Grunde nach hast Du schon alles richtig beschrieben. Auf Grund deiner versicherungspflichtigen Tätigkeit kommst du automatisch in die GKV und kannst dort freiwillig Mitglied bleiben, wenn du über die JAV verdienst oder evtl. wieder Beamtin wirst. Wichtig ist zunächst, dass du auf Grund der Tätigkeit (unter JAV-Grenze) wieder in die GKV kommst.

VG
ayro

Ich werde in keinem Fall wieder Beamtin. Erfülle ich überhaupt die Voraussetzungen um weiterhin freiwillig in der gesetzlichen zu bleiben? Stichwort 12 Monate Vorversicherungszeit?

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Verstehe ich Sie richtig, dass ich ein weiteres Jahr in der GKV bleiben könnte, wenn die Gehaltserhöhung erst in 2012 stattfinden würde?

Zum 31.12.2012 würde ich zwar wieder aus der Versicherungspflicht rausfallen, dann würde ich jedoch die Vorversicherungszeit von 12 Monaten in der gesetzlichen erfüllen?

Das ließe sich sicherlich steuern, die Gehaltserhöhung erst für Januar 2012 zu machen.

Können Sie mir zufällig auch die Rechtsgrundlage im SGB nennen, sodass ich das alles nochmal nachlesen kann?

die Rechtsgrundlagen sind die §§ 5 - 8 SGB V, auf die neueste Fassung achten, da das gerade erst wieder auf den Stand vor 2007 zurückgeändert wurde.

Aber die Feinheiten finden Sie in den Rundschreiben der Spitzenverbände der GKV, möglicherweise hilft Google da auch weiter.

Ich schau gelegentlich auch noch mal.

Hallo,

die Versicherung ab 01.06.2011 ist in der GKV möglich. Leider ab 01.12.2011 nicht mehr. Da die freiwillige Weiterversicherung eine 12 monatige Pflichtversicherung in der GKV voraussetzt. Diese ist dann nicht erfüllt. Die zweite Prüfung ist 24 Monate Pflichtversichert innerhalb der letzten 5 Jahre. Auch diese Vorversicherungszeit ist in Ihrem Fall leider nicht erfüllt. Die einzige Möglichkeit ist 12 Monate am Stück pflichtversichert zu sein, sprich Arbeitsentgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Hallo,
bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgeltes wird das Zeitjahr zugrunde gelegt.
Wenn Sie also innerhalb des jahres ab dem 01.06.2011 mit Sicherheit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 49.500,- EUR liegt werden Sie nicht gesetzlich pflichtversichert sondern müssen in der PKV bleiben.
Sollten Sie über alles in diesem Jahr drunter liegen, werden Sie zunächst pflichtversichert und bei der anstehenden Gehaltserhöhung wird erneut das nächste Zeitjahr geprüft.
Fpür eine freiwillige Weiterversicherung ist allerdings eine Vorversicherungszeit in der Pflichtversicherung von 12 Monaten ohne Unterbrechung vor der freiwilligen Versicherung notwendig.
Nach Ihren Ausführungen kann das alles sehr knapp werden, da die Grenze eventuell ja 2012 nicht angehoben wird.
Also alles sehr sehr eng bei Ihnen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an eine Krankenkasse Ihres Vertrauen oder melden sich erneut.

Gruß,
Nils Böttcher

Ich werde in keinem Fall wieder Beamtin. Erfülle ich überhaupt
die Voraussetzungen um weiterhin freiwillig in der
gesetzlichen zu bleiben? Stichwort 12 Monate
Vorversicherungszeit?

Hallo,
Vorversicherungszeit ist im Falle deiner KV-Versicherungspflicht nicht relevant. Es handelt sich bei dir um eine „Pflicht“-Versicherung in der GKV. Danach kann die Mitgliedschaft in der GKV nur durch persönlichen Austritt oder durch Ausschluss bei Beitragsrückständen beendet werden.

VG
ayro

Hallo,

meines Erachtens kommen Sie nicht in die gkv, da die Voraussetzungen nicht vorliegen. Damit Sie in die gkv hätten wechseln können, hätten Sie eine sogenannte Antwartschaftszeit erwerben müssen. Das haben Sie anscheinend nicht getan. Aus welchem Grund sollte also die Solidargemeinschaft Sie aufnehmen, nachdem Sie sich aus dieser verabschiedet haben?

Ich habe mich nicht aus der Solidargemeinschaft verabschiedet, sondern war als Beamtin für sie tätig. Was soll also ihr Angriff, der in keinster Weise meine Frage beantwortet? Sie könnten sich die Mitgliedschaft in diesem Forum wirklich sparen!

Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Ihren Beamtenstatus aufgeben und eine grundsätzlich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, werden Sie wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie in der Zeit vom 01.06.2011 bis zum 31.12.2011 mehr als 28.350,00 € (jahresarbeitsentgeltgrenze = 48.600,00 € : 12 * 7) verdienen, können Sie sich ab dem 01.01.2012 freiwillig versichern, ansonsten ändert sich Ihr Status erst zum 01.01.2013. Ab diesem Tag können Sie wieder zurück in die private Krankenversicherung oder Sie bleiben in der gesetzlichen.

Hallo!

Da muss ich wohl weiter ausholen, um die Versicherungssituation deutlich zu machen. 
 
Vom Grunde her, entsteht durch die Aufnahme der Beschäftigung eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und somit wird auch erst mal der Zutritt zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht. 
 
Das die Versicherungspflicht überhaupt entsteht, dem könnte der Begriff der „absoluten Versicherungsfreiheit“ entgegen stehen. Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung würde nämlich nicht entstehen, soweit noch die Beamtentätigkeit mit allen daraus folgenden Ansprüchen ausgeübt wird. Nun schilderst Du, dass die Beamtentätigkeit aufgegeben wurde. Damit entfällt meines Erachtens auch die „absolute Versicherungsfreiheit“ da nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit kein Anspruch mehr auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge bestehen dürfte. Sollte dieser Anspruch, aus welchen Gründen und Vereinbarungen auch immer, aufrecht erhalten bleiben, entsteht KEINE Versicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung. Damit auch keine Mitgliedschaft in der GKV.
 
Es sieht insgesamt so aus, als ob die GKV für Beamte eigentlich nicht vorgesehen ist, da Beamte dies meist auf Lebenszeit sind und somit auch immer Beihilfeansprüche haben. Ich arbeite selbst bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei uns sind jedoch sehr viele Beamte freiwillig versichert geblieben. Und zwar von Anfang an, auch mit den hohen Beiträgen. Damals wirst Du dich ja anders entschieden haben. Klar, die Beihilfeansprüche und die günstigen Beiträge für die private Zusatzversicherung locken immer noch viele junge Beamte in die PKV. Wenn aber erst mal Familie da ist und Kinder kostenlos mitversichert werden können oder sich anderweitig die Lebenssituation ändern, wird die GKV wieder attraktiv. Ich kann immer nur jedem angehenden Besserverdienenden oder Beamten dringend ans Herz legen es sich 3mal zu überlegen, der GKV überhaupt den Rücken zu kehren. Die GKV kehrt diesem Personenkreis nämlich dann auch den Rücken und eine Rückkehr in die Versichertengemeinschaft wird bewusst verhindert, da diejenigen in den guten Zeiten (jung, gutverdienend und gesund) nicht in den gemeinsamen Beitragstopf eingezahlt haben. Das nur am Rande zum Hintergrund der gesetzlichen Regelung.
 
Das Problem wird nämlich kommen, wenn die Beschäftigung nicht mehr im versicherungspflichtigem Rahmen ausgeübt wird, weil die Entgeltgrenze überschritten wird. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der GKV ist dann nur auf Basis einer freiwilligen Versicherung möglich. Für eine freiwillige Versicherung ist aber eine Vorversicherungszeit zu erfüllen. Da Du vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht nicht ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert warst, kann die Mitgliedschaft nicht fortgesetzt werden. Selbst wenn Du es bei Beginn der Mitgliedschaft zum 01.06. glaubhaft machen kannst, versicherungspflichtig beschäftigt zu sein und der Arbeitgeber dich als solche auch anmeldet (versicherungspflichtig in der Krankenversicherung), würde die Mitgliedschaft mangels Möglichkeit der Weiterversicherung am 01.12. wieder enden. 
 
Aus dem Grund wäre es sinnvoller, eine eventuell bestehende private Zusatzversicherung auf eine private Vollversicherung bereits ab 01.06. zu erweitern. Das wird günstiger sein, als zu einem späteren Zeitpunkt bei der Privatversicherung einen neuen Antrag auf Versicherung zu stellen. 
 
Die unkonventionelle Lösung und damit eher ein persönlicher Tipp von mir wäre, mit dem neuen Arbeitgeber zu sprechen und ein Jahr lang auf einen Teil des Gehalts zu verzichten, um mindestens ein komplettes Jahr lang versicherungspflichtig zu bleiben. Im Anschluss kann dann Mitgliedschaft in der GKV rechtmäßig fortgesetzt und das Gehalt erhöht werden. Vielleicht kann der Arbeitgeber Dir das entgangene Entgelt zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Prämien oder Bonuszahlung wieder nachzahlen. Rein rechtlich ist das völlig einwandfrei, jedoch ist ein Arbeitgeber notwendig, der die Situation versteht und entsprechend mitmacht. 
 
Viele Grüße
 
Karsten

Sehr geehrte Lilibet,

die Berechnung der Jahresentgeltgrenze ist eine Sache für sich.
Normalerweise wird die JAEG wie folgt berechnet:
Regelmäßiges Arbeitsentgelt x Faktor 12. Somit müsste dein Arbeitgeber dich eigentlich als Pflichtversicherte melden. Nach der Probezeit kannst Du dann entweder freiwillige in der GKV versichern oder auf Antrag befreien lassen und wieder in eine PKV wechseln.

Um den schwierigen Sachverhalt eindeutig klären zu können, solltest entweder Du oder der Personalreferent Rücksprache mit der Krankenversicherung deiner Wahl halten.

Gruß
Lohmes

Sehr geehrte Dame,

Ja damit sind Sie pflichtversichert und bleiben in der GKV.
Gruß

Hallo,

das war kein Angriff sondern eine pure Feststellung. Selbstverständlich haben Sie sich aus der Solidargemeinschaft verabschiedet, ansonsten hätten Sie Ihre Versicherung über die gkv weiterlaufen lassen. Dies ist im Übrigen möglich :wink:

Ich bin fündig geworden:

http://www.kkh-allianz.de/fileserver/kkhallianz/file…

Unter 1.3. steht alles sehr schön genau, wie ich versuchte, zu sagen.

Gruss

Jetzt habe ich aber doch noch was gefunden. Es ist ganz neu festgelegt, dass Sie ohne Vorversicherungszeit GKV-Versichert bleiben können !

„Auf Dauer von Bedeutung ist dagegen die Regelung des § 190 Abs. 3 Satz 3 Fallgruppe
2 SGB V. Sie eröffnet Personen, die bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung
im Inland versicherungspflichtig werden und deren Versicherungspflicht
durch Anhebung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts bereits im Jahr der erstmaligen
Beschäftigungsaufnahme nach § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V endet, die Fortführung
der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft, ohne dass die
für die freiwillige Versicherung erforderlichen Vorversicherungszeiten erfüllt sein
müssen. Die Regelung stellt die bis vor dem GKV-WSG im Wege der Auslegung bereits
praktizierte Verfahrensweise aus Gründen der Rechtssicherheit nunmehr auf
eine gesetzliche Grundlage.“

Ich war also übervorsichtig und mit dem Wissen können Sie alles so lassen, wie geplant.

Gruss

Barmer

Das habe ich mittlerweile auch rausgefunden:smile:

Trotzdem vielen Dank für Ihre großen Bemühungen, ich kann also in die GKV zurück!

So macht wer weiß was wirklich Spaß!

Richtig, ich wollte auch damals in der GKV bleiben, weil ich von dem System überzeugt bin, die Mindestbeiträge für die freiwillige Versicherung waren nur leider höher als mein ganzes Azubigehalt.
Darüberhinaus gibt es für den Staat (und damit für die Solidargemeinschaft) nichts günstigeres als Beamte über die Beihilfe zu versichern. Aus keinem anderen Grund sind Beamte Sozialversicherungsbefreit.
Im übrigen kann der Krankenkassen-Solidargemeinschaft nichts besseres passieren als ein kerngesunder, 26-jähriger Beitragszahler, der die höchstmöglichen Beiträge bezahlt.
Das aber nur nebenbei.

Mittlerweile konnte ich im übrigen auch ohne Ihre Hilfe, die Sie ja konsequent verweigern, herausfinden, dass ich sehrwohl in die GKV zurückkomme, was ich auch machen werde.