Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.06.2011 möchte ich gerne in die gesetzliche Krankenversicherung und möchte nun wissen, ob dies aufgrund meiner folgenden Situation möglich ist:
Ich bin 1985 geboren. Seit dem 01.10.2004 bin ich Beamtin (zunächst Beamtenanwärterin und nun Beamtin auf Lebenszeit) und zur Beihilfeergänzung privat versichert. Zuvor war ich immer in der GKV familienversichert.
Zum 01.06.2011 werde ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und eine Tätigkeit als Angestellte aufnehmen. Während der 6-monatigen Probezeit, also bis zum 30.11.2011 wird das Jahresarbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Ab dem 01.12.2011 beträgt das Jahresarbeitsentgelt über 50.000,- EUR.
Meine Frage ist nun: Bin ich ab dem 01.06.2011 versicherungspflichtig und kann in der GKV Mitglied werden und ab dem 01.12.2011 freiwillig versichert bleiben oder entsteht keine Versicherungspflicht, da das Gehalt nach Ablauf der Probezeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt?
Gibt es eine Möglichkeit dauerhaft in die GKV zu kommen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!