Hallo,
In jedem Schuljahr wird eine Religion behandelt. Man lädt sich
stark Gläubige ein und läßt diese beschreiben, wie sie ihre
Religion erleben.
die Idee finde ich gut.
Aber das würde die Schulbehörde vor große Probleme stellen.
Immerhin gibt es Verträge mit den Kirchen (ev.+ kath.), die
die Form des Religionsunterrichtes festlegen. Und die würden
sich nicht damit abfinden, dass auch noch andere Religionen
zum Zug kommen sollen.
Vielleicht sollte man mal definieren, was Religionsunterricht ist bzw. sein soll.
Soll Religionsunterricht
a) über Religion informieren
b) von einer Religion aus unterrichten (was Information mit einschließt, aber nicht nur)
In der BRD ist die Variante b grundgesetzlich verankert. Religionsunterricht ist von den Religionsgemeinschaften inhaltlich (und übrigens auch personell) verantwortet. Der Staat verlangt natürlich Verfassungstreue und eine überprüfbare, wissenschaftliche Ausbildung. Da z.B. der Islam nicht in der Weise verfaßt ist wie die christlichen (Groß-)Kirchen, gibt es hier z.B. Probleme bei der Gestaltung des Religionsunterrichts (mal abgesehen davon, daß das, was wir als wissenschaftliche Theologie verstehen in meines Wissens keiner anderen Religion ähnlich gehandhabt wird, mit einigen Ausnahmen im Judentum). Zumindest die EKD setzt sich aber intensiv für einen islamischen Religionsunterricht ein.
Die EKD-Gedenkschrift „Identität und Verständigung“ wiederum hält auch interreligiöses Lernen und authentische Information über andere Religionen innerhalb des Religionsunterrichts für notwendig.
Wie vielleicht allgemein bekannt, wird z.Z. in Brandenburg kein „regulärer“ Religionsunterricht, sondern das „Ersatzfach“ LER abgehalten. Man sollte auch hier nicht schnell schießen und meinen, die Kirchen würden nur dagegen klagen, weil sie Angst hätten, an EInfluß zu verlieren.
Es geht um ein viel grundsätzlicheres Problem: Der Staat lief immer ganz gut mit dem Religionsunterricht, weil dieser ethische Grundwerte, auf denen auch unsere Verfassung aufbaut, vermittelt. Gerade aber in der ehem. DDR geht die Konfessionalisierung so weit zurück, daß es sicherlich ein Ersatzfach geben muß.
Dieses „Ersatzfach“, zu dem auch das Einladen „authentischer“ Glaubensvertreter verschiedener Religionen gehört, wird nun also staatlich verantwortet. Der Staat unterricht Ethik. Die wichtige Frage ist, von welchen Grundlagen aus er das tut, von welchem Menschenbild auch („Verfassung“ ist hier nicht ausreichend, denn unser Grundgesetz normiert, es begründet nicht, bei der Ethik kommt es aber auf Begründungen an). Da der Staat weltanschaulich neutral zu sein hat, ist die Frage danach, von welchem Begründungszusammenhang aus ein Lehrer nun WErte vermitteln soll. Entweder verfallen wir also in Beliebigkeit, oder aber der Staat maßt sich doch an, einen Begründungszusammenhang zu favorisieren und ihn unterrichten zu lassen. Ich jedenfalls würde es mir verbitten, daß der Staat meinen Kindern irgendwelche Werte beibringt (was übrigens auch wieder dem GG widersprechen würde, denn die Eltern haben Erziehungsrecht und -pflicht).
Man sieht, ein sehr schwieriges Thema. Religionsunterricht hat den Vorteil, daß hier die Lehrer bestimmten, bekanntem WErtesystemen verpflichtet sind, anhand derer ich kontrolieren kann, von wo aus sie argumentieren. Trotzdem weiß ich nicht, ob Religionsunterricht überhaupt etwas in der SChule zu suchen hat. Auf alle Fälle ist Wertvermittlung durch den Staat (was wir ja nun auch schon in zwei deutschen Diktaturen hatten!) keine Alternative…
Noch kurz zu a) Einen solchen religionsunterricht gibt es in GB, „Religious Education“ (RE). Mal angesehen davon, daß GB nun viel stärkere religiöse „Minderheiten“ hat, gibt es auch hier immer mal wieder das Problem, daß die Neutralität der Lehrer in Frage zu stellen ist.
Ich habe noch nichts davon gehört, daß RE die allgemeine konfessionelle Verteilung geändert hätte.
Hoffe, es ist nicht zu lang geworden…
Gruß,
Taju