Hi Daggie,
zunächst muss man hier einmal zwischen Straf- und Zivilrecht trennen.
- Strafrecht:
Im Rahmen des Strafrechts ist es so, dass eine Tat begangen werden kann, also ein Handeln oder Unterlassen voraussetzt. Das bedeutet, ein Strafverfahren richtet sich immer gegen eine natürliche Person, also nicht gegen eine juristische Person. Handeln kann im Sinne des Strafrechts also nur eine Person oder auch mehrere Personen (in Gemeinschaft oder als Bande/kriminelle Organisation/Vereinigung o.ä.).
Im vorliegenden Fall richtet sich das Strafverfahren also zunächst allein gegen den Trainer/Manager und/oder gegen die Schiedsrichter. Der Vorwurf ist glaube ich (bin nicht ganz im Film bei diesem Fall, da ich eher wengier Sport sehe, als selbst betreibe), das durch die Verantwortlichen des THW Schiedsrichter bestochen wurden.
Hier könnte also zumindest eine Bestechung/Bestechlichkeit vorliegen, was ja durch die Hauptverhandlung festgestellt werden soll. Der Vorwurf kann sich aber auch noch auf Betrug ausweiten. Wie auch immer, diese Anklage geht direkt gegen Personen, kann also nicht gegen der Verein gehen.
Das ist das Strafverfahren. Ganz anders sieht es im Zivilverfahren aus. Hier haben die angeklagten Personen zumindest als Mitarbeiter und/oder Beauftragte und Verantwortliche des THW gehandelt. Hier können durchaus Konsequenzen für den THW als e.V. folgen. Dies wird dann im Rahmen einer Schadensersatzklage im Rahmen eines Zivilprozesses nach dem BGB abgewickelt werden. Je nach Umfang könnten da schon Forderungen in mehrstelliger Millionenhöhe auf den Verein zukommen. Das muss jedoch belegt werden, dass ein anderer Verein dadurch entpsprechende Ausfälle an Werbeverträgen hatte, die sie im Falle einer Meisterschaft bekommen hätten.
Ebenfalls stellt sich die Frage nach der Bewertung des „Handballbundes“ (gibt es soetwas, ähnlich, wie beim Fußball?). hier können ebenfalls Konventionalstrafen folgen. Das wird meist alles im Anschluss an das Strafverfahren geregelt.
Fazit:
Strafrechtlich wird gegen den THW nicht ermittelt, da sich Strafverfahren immer nur gegen natürliche Personen richtet, nicht aber gegen juristische Personen (Tathandlung!).
Zivilrechtlich können durchaus erhebliche Folgen, finanziell und/oder Ligaverweis herauskommen. Da bleibt abzuwarten, ob und wer eine Zivilklage anstrebt.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen…
Gruß
eterno