person x ist hartz4 empfänger und jetzt will das arbeitsamt die kontoauszüge der letzten 3 monate sehen, kann person x das verweigern ?
mfg
person x ist hartz4 empfänger und jetzt will das arbeitsamt die kontoauszüge der letzten 3 monate sehen, kann person x das verweigern ?
mfg
Natürlich kann Person X dies verweigern.
Allerdings dürfte Ihm dann dank fehlender Mitarbeit wohl das Geld bis auf weiteres gestrichen werden…
Gruss Ivo
Hallo,
hoffentlich nicht!
Michael
person x ist hartz4 empfänger und jetzt will das arbeitsamt
die kontoauszüge der letzten 3 monate sehen…
Es ist eine Mitwirkungspflicht gegeben, die man erfüllen muß, um die Leistungen zu erhalten. Die Agentur für Arbeit soll damit ihrem Auftrag gemäß Mißbrauch eindämmen. Mehr als kurios und überhaupt nicht verständtlich ist dabei, daß nur ein 3-Monats-Zeitraum rückwirkend geprüft wird, obwohl die Bewilligszeiträume i.d.R. 6 Monate betragen. Wäre man böswillig, könnte man die Inkompetenz der Agentur (und derjenigen Sesselpupser, die für diese die Durchführungsvorschriften machen) nun insofern ausnützen, indem man die ersten 3 Monate eines Bewilligungszeitraums kräftig hinzuverdient und in der zweiten Hälfte das Konto ‚sauber‘ hält. Das ist zwar strafbar und führt zu Regeressansprüchen, aber darum schert sich ja keiner. Solange man nicht auffällig wird (z.B., weil man die Kontoauszüge verweigert), wird die Agentur nicht durchgehend rückwirkend prüfen. Der auf diese Kontroll-Lücke angesprochene Sachbearbeiter der AfA München zuckte zu dem Vorhalt nur mit den Achseln.
Deutschland ist zum Kommödienstadel entartet.
scope
Hallo!
hoffentlich nicht!
Wenn man doch gar nichts zu sagen hat, warum dann nicht einfach…schweigen?
Florian.
Mehr als kurios
und überhaupt nicht verständtlich ist dabei, daß nur ein
3-Monats-Zeitraum rückwirkend geprüft wird, obwohl die
Bewilligszeiträume i.d.R. 6 Monate betragen. Wäre man
böswillig, könnte man die Inkompetenz der Agentur (und
derjenigen Sesselpupser, die für diese die
Durchführungsvorschriften machen) nun insofern ausnützen,
indem man die ersten 3 Monate eines Bewilligungszeitraums
kräftig hinzuverdient und in der zweiten Hälfte das Konto
‚sauber‘ hält. Das ist zwar strafbar und führt zu
Regeressansprüchen, aber darum schert sich ja keiner. Solange
man nicht auffällig wird (z.B., weil man die Kontoauszüge
verweigert), wird die Agentur nicht durchgehend rückwirkend
prüfen. Der auf diese Kontroll-Lücke angesprochene
Sachbearbeiter der AfA München zuckte zu dem Vorhalt nur mit
den Achseln.
Dann war das kein Leistungssachbearbeiter und weiß nicht, was DALEBs sind. Es gibt keine Kontrolllücke - es sei denn, der Leistungsempfänger arbeitet schwarz. Alles andere fliegt früher oder später durch die sog. DALEBs oder DEÜVs auf (Überschneidungsmitteilungen der Rentenversicherungsträger und gelegentlich auch von Krankenkassen an die AA, die ARGE und ich schätze auch an eine optierende Kommune).
Gruß von Sesselpupserin Liza (die aber keine DAs erstellt)
Dann war das kein Leistungssachbearbeiter und weiß nicht, was
DALEBs sind. Es gibt keine Kontrolllücke - es sei denn, der
Leistungsempfänger arbeitet schwarz. Alles andere fliegt
früher oder später durch die sog. DALEBs oder DEÜVs auf
(Überschneidungsmitteilungen der Rentenversicherungsträger und
gelegentlich auch von Krankenkassen an die AA, die ARGE und
ich schätze auch an eine optierende Kommune).Gruß von Sesselpupserin Liza (die aber keine DAs erstellt)
Hi Liza,
Fakt ist, daß es die offensichtliche und durch nichts begründbare Lücke gibt. Die Ohnmachtserklärung stammte von einem Gruppenchef der Leistungsabteilung der Agentur in München im Wissen, daß das ‚Zubrot‘ i.d.R. durch so forcierte und geförderte Schwarzarbeit erfolgt, aber signifikante Zahlungen nicht selten bargeldlos abgewickelt werden. Die maschinell arbeitenden Kontrollmitteilungen sind also wirkungslos, bürokratischer Nonsens und rausgeworfenes Geld. Nebenbei: bzgl. des Landkreises München ist die Kommune völlig losgelöst, auf sich allein gestellt und unterbesetzt.
Tut mir leid, ich bleibe dabei, daß hier inkompetente Sesselpupser am Werk sind: bereits der systemimmanente Ansatz, allumgreifend kontrollieren zu können und zu wollen, ist grundfalsch, hat eine miserable Kosten-Nutzen-Relation und entspringt einem verqueren Zeitgeist.
Den zeigt auch die Häme und Arroganz, mit der Du auf technokratische Instrumente wie DALEB und DEÜV verweist, ohne sie zu erklären im Sinne: Ätsch, wir haben was, womit wir Euch am Zügel haben, wir wissen nur nicht genau, wie’s und ob’s geht und es bringt nichts, aber wir drohen Euch mal damit.
Richtig wäre eine Task Force, die auf Anfangsverdacht hin gezielt im Einzelfall ermittelt: eine qualifizierte Sozialpolizei mit abgesicherten Befugnissen für die bösen Buben. Sachbearbeiter in Agenturen, egal welchen Ranges, sind dafür ungeeignet.
Ansonsten ist der Bürger als solcher zu behandeln - er ist Euer Souverän.
scope