Hallo an alle wissenden,
Wenn jemand HarzIV bekommt,kann dann das Konto gepfändet werden? Ich meine nicht,wie sollte man sich verhalten?
Gruß Petra
Hallo an alle wissenden,
Wenn jemand HarzIV bekommt,kann dann das Konto gepfändet werden? Ich meine nicht,wie sollte man sich verhalten?
Gruß Petra
ich habe mich falsch ausgedrückt, meinte wie soll man sich dann verhalten.
Wenn jemand HarzIV bekommt,kann dann das Konto gepfändet
werden? Ich meine nicht,wie sollte man sich verhalten?Gruß Petra
siehe auch Artikel 2765556
/t/vollstreckung-auf-alg-ii/2765556
und
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…
hier
_ Automatischer Pfändungsschutz bei Sozialeinkommen: Werden dem Schuldner auf sein Konto Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialhilfe, Kinder-, Erziehungsgeld oder andere Sozialbezüge überwiesen, dürfen nach § 55 I, II SGB I die Beträge nach innerhalb der ersten sieben Tagen nach Kontoeingang nicht gepfändet werden. Der Schuldner muss hier also seinen Kontoeingang gut überwachen. So kann er die Bezüge rechtzeitig abheben oder im knappen Zeitfenster die notwendigen Überweisungen (z.B. Miete) veranlassen. Sollte die Bank die Auszahlung verweigern, sind der Bank entsprechende Bewilligungsbescheide nachzuweisen. So kann sich die Bank überzeugen, dass es sich um Sozialleistungen handelt. Bei weiterer Weigerung ist notfalls sofort mit Hilfe der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, eines Anwalts per Beratungshilfeschein oder einer Schuldnerberatungsstelle einstweiliger Rechtsschutz bei Gericht zu beantragen (Erinnerung nach § 766 ZPO)._
Gruß
Christian
Der auch für Hartz IV Empfänger kostenlose Premiumdiesnt wird die die Möglichkeit geben per Archivsuche festzustellen, dass du mit dieser Frage nicht der erste bist und die Antworten sind immer noch aktuell.
Gruss Ivo
Wenn jemand HarzIV bekommt,kann dann das Konto gepfändet
werden? Ich meine nicht,wie sollte man sich verhalten?
Das geht aus den Antworten bereits hervor. Wenn du den Schuldner ärgern willst, kannst du natürlich versuchen das Timing so hinzukriegen, dass nur etwaige Guthaben nach dem jeweils siebten eines Monats gepfändet werden. Das bringt Dir aber aus den genannten Gründen letztlich keine Kohle, da der Schuldner sich dagegen erfolgreichen wehren kann, sondern verursacht nur die Kosten der Pfändung und des Zahlungsverbotes. Bleibt also leider keine andere wirtschaftlich sinnvolle Wahl, als sich zurückzulehnen und die Akte erstmal zu schließen, so unschön es auch ist.
Mfg A.