Kontopfändung von der Vermieterin

Vermieterin pfändet Konto wegen angeblich 3 Mieten Rückstand obwohl nur 2. Habe alle Beweise. Die Kaution ist höher als ihre forderung. Was kann man da machen um das aufzuheben???

Was kann man da machen um das aufzuheben???

Miete zahlen???

Hallo,

wie soll das gehen ???

Für eine Kontopfändung benötigt man einen vollstreckbaren Titel

also fehlen an der Geschichte hier jede Menge Informationen…

Einfach „pfänden“ kann man nicht, normaleweise gibt da vorher ein „Urteil“ oder einen „Mahnbescheid“. Hat man verpasst sich dagegen zu wehren ist der vollstreckbar.
Und die „Kaution“ kann man nicht gegen die offene Miete verrechnen, die ist dazu da Schäden bei Vertragsende abzudecken.

Man die eigenen Unterlagen lesen

Tatsächlich darf die VM bei Mietrückstand einen Pfändungsbeschluß erwirken; auf die Höhe der Rückstände kommt dabei nicht an.

Die Kaution kann, muss sie aber nicht dafür hernehmen; schließlich ist erwartbar, dass über Betriebskostenabrechnungen, Beschädigungen oder geschuldeter Renovierungspflicht weiterhin ein Sicherungsbedürfnis besteht.

Und bei Zahlungsschwierigkeiten dürfte ein beanspruchbares Auffüllen der Kaution vermutlich ausbleiben :frowning:

G imager

Die Kaution kann, muss sie aber nicht dafür hernehmen;

kann es sein, dass das BGH dies etwas differenzierter sieht?

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-v…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

vnA

Das

Tatsächlich darf die VM bei Mietrückstand einen Pfändungsbeschluß erwirken; auf die
Höhe der Rückstände kommt dabei nicht an

kann jedermann machen,den Vordruck gibt es in jedem Schreibwarenladen und die Gerichtsgebühr beträgt nur 20 €.

Wirksam wird der aber nur,wenn der Schuldner diesem nicht widerspricht.

Hallo,

Die Kaution kann, muss sie aber nicht dafür hernehmen;

kann es sein, dass das BGH dies etwas differenzierter sieht?

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-v…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

ich verstehe nicht ganz, was Deine Links mit dem hier besprochenen Fall zu tun haben. Kannst Du mal die genaue Stelle sagen?
Gruß
Rübe

Hallo,

Das

Tatsächlich darf die VM bei Mietrückstand einen Pfändungsbeschluß erwirken; auf die
Höhe der Rückstände kommt dabei nicht an

kann jedermann machen,den Vordruck gibt es in jedem
Schreibwarenladen und die Gerichtsgebühr beträgt nur 20 €.

Laut Wiki sind es 32€. Und Du meinst einen Mahnbescheid, keinen Pfändungsbeschluss (der eigentlich auch Vollstreckungsbescheid heißt).

Wirksam wird der aber nur,wenn der Schuldner diesem nicht
widerspricht.

Und ein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt wird.

Alle meine Weisheit aus wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid
Gruß
Rübe

Hi,

kann jedermann machen,den Vordruck gibt es in jedem
Schreibwarenladen und die Gerichtsgebühr beträgt nur 20 €.

Laut Wiki sind es 32€. Und Du meinst einen Mahnbescheid,
keinen Pfändungsbeschluss (der eigentlich auch
Vollstreckungsbescheid heißt).

hä? Laut Wiki sind es 20,00 €:

Für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat der Gläubiger grundsätzlich bei dem Vollstreckungsgericht einen Vorschuss in Höhe von 20,00 EUR [2] zu entrichten, der bei Antragseingang fällig ist.

Und nein, ein Pfändungsbeschluß heißt eigentlich nicht Vollstreckungsbescheid…

Richtig heißt das Dingens Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, kurz Pfüb. Ein reiner Pfändungsbeschluß wäre wenig sinnvoll.

Alle meine Weisheit aus wiki:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid

Ja nun, hier geht es aber nicht um einen Mahnbescheid…

Gruß
Tina

2 Like

Mit dem Fall nichts, sondern mit der Antwort von Imager, dass sich die Vermieterin im laufenden Mietverfahren an der Kaution schadlos halten könne.
[zitat]dass der Beklagte nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen[/zitat]

vnA

Hallo,

kann jedermann machen,den Vordruck gibt es in jedem
Schreibwarenladen und die Gerichtsgebühr beträgt nur 20 €.

Laut Wiki sind es 32€. Und Du meinst einen Mahnbescheid,
keinen Pfändungsbeschluss (der eigentlich auch
Vollstreckungsbescheid heißt).

hä? Laut Wiki sind es 20,00 €:

Für den Pfändungsbeschluss, ja. Erst muss für diesen aber die Voraussetzung zur Zwangsvollstreckung vorliegen. Ist das nicht erst nach erfolgtem Mahnbescheid (oder entsprechendem Gerichtsurteil) der Fall?
Gruß
Rübe

Hallo,

Mit dem Fall nichts, sondern mit der Antwort von Imager, dass
sich die Vermieterin im laufenden Mietverfahren an der Kaution
schadlos halten könne.

ich habe seine Aussage selbstverständlich auf den Fall hier bezogen.

[zitat]dass der Beklagte nicht berechtigt war, die Kaution
während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der
Klägerin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu
nehmen[/zitat]

Nun, da ging es ja um eine Mietminderung, nicht um ausstehende Mietzahlungen. Das ist ja nun doch ein ziemlicher Unterschied.
Gruß
Rübe

Hi,

Für den Pfändungsbeschluss, ja.

hast Du nicht vorhin behauptet ein Pfändungsbeschluß wäre ein Vollstreckungsbescheid? Ich reite da jetzt so drauf rum, weil Du ja sonst auch immer…

:Erst muss für diesen aber die

Voraussetzung zur Zwangsvollstreckung vorliegen. Ist das nicht
erst nach erfolgtem Mahnbescheid (oder entsprechendem
Gerichtsurteil) der Fall?

Voraussetzung für einen Pfüb ist ein vollstreckbarer Titel, also beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils.

Grob gesagt ist ein Pfüb die Beauftragung des GVZ. Drum macht ein reiner Pfändungsbeschluß wenig Sinn, der GVZ würde dann zwar pfänden, aber die gepfändete Summe nicht weiterleiten.

Gruß
Tina

Ging es nicht primär darum, ob sich ein Vermieter bei noch laufendem Mietverhältnis aus der Kaution bedienen darf? Weshalb ist dann doch eher zweitrangig.

vnA

Hallo,

Voraussetzung für einen Pfüb ist ein vollstreckbarer Titel,
also beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid oder eine
vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils.

Na siehste. Und entspricht das nun dem, was uns Benny hier erzählt hat? Schreibwarenladen? Selber machen?
Gruß
Rübe

Hallo,

Ging es nicht primär darum, ob sich ein Vermieter bei noch
laufendem Mietverhältnis aus der Kaution bedienen darf?
Weshalb ist dann doch eher zweitrangig.

Das ist nicht zweitrangig, das ist der entscheidende Punkt. Und selbstverständlich darf der Vermieter das auch während des Mietverhältnisses in bestimmten Fällen. Lies mal:
http://www.immopilot.de/Mieter/Mietkaution/mietkauti…
http://www.rae-khk.de/kanzlei/public_detail.html?nr=113
Die Kaution spielt doch nicht erst nach Auszug eine Rolle.
Gruß
Rübe

Hallo

Der entscheidende Punkt ist, dass es beim BGH-Urteil um eine strittige Forderung ging.

Grüsse Rudi

Hallo,

Voraussetzung für einen Pfüb ist ein vollstreckbarer Titel,
also beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid oder eine
vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils.

Na siehste. Und entspricht das nun dem, was uns Benny hier
erzählt hat? Schreibwarenladen? Selber machen?

Hi,

ja, Benny hat recht. Wenn sich seit dem letzten von mir erstellten Pfüb nichts geändert hat, kann man in im Schreibwarenladen kaufen.

Und warum sollte man ihn nicht selber machen können. Ich bin mir sicher, das man Anleitungen aus dem Internet ziehen kann.

Soooo schwierig ist das Erstellen eines Pfüb jetzt auch wieder nicht.

Gruß
Tina

… und um was handelt es sich im UP?

vnA