Kontoschulden ausgleichen und ALG2

Guten Tag.

Es hat jemand auf seinem Girokonto z.Zt. ein Minus von 2000 Euro und lebt seit ein paar Monaten von ALG2. Nun bekommt diese Person 1000 Euro von einer Freundin zurück -das Geld hatte sie ihr mal geliehen- und die Person wollte einen Ring, den sie geschenkt bekommen hatte, für 1000 Euro verkaufen. Somit wären 2000 Euro zusammen um aus dem Minus herauszukommen. Die Person würde das Geld nun gerne auf ihr Girokonto einzahlen, da sie aber zur Zeit ALG2 bekommt würde das doch nicht gehen, oder? Was kann sie machen, damit ihr die 2000 Euro nicht vom Arbeitsamt weggenommen werden und das Konto aber trotzdem ausgeglichen wird?
Vielen Dank für die Hilfe und mit freundlichen Grüßen.

Freibeträge und ALG2

Es hat jemand auf seinem Girokonto z.Zt. ein Minus von 2000
Euro und lebt seit ein paar Monaten von ALG2.

Was auf dieses Konto überwiesen wird?

Nun bekommt diese Person 1000 Euro von einer Freundin zurück …
und die Person wollte einen Ring, … für 1000 Euro verkaufen.
Somit wären 2000 Euro zusammen um aus dem Minus herauszukommen.

O.K. macht 2000 EUR zusammen.

Die Person würde das Geld nun gerne auf ihr Girokonto einzahlen, da sie aber :zur Zeit ALG2 bekommt würde das doch nicht gehen, oder?

Wieso nicht?
Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag des § 12 II Nr. 1 SGB II beträgt für volljährige Hilfeempfänger und deren Partner jeweils 150 Euro pro vollendeten Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 Euro.

Neben den genannten Freibeträgen steht gemäß § 12 II 1 Nr. 4 SGB II jedem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen zudem ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro zu.
Eine Übertragung nicht genutzter Freibetragsanteile auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist möglich. Der Freibetrag für notwendige Anschaffungen schützt jedoch nur Bargeld und Geldeinlage wie Spar-, Giro- oder Tagesgeldkonten, da nur diese für notwendige Anschaffungen aufgewendet werden können. Darüber hinaus erstreckt sich ein Schutz aus diesem Grunde auch auf Gegenstände, die im Falle einer Verwertung der Sache nicht zum vorhanden sein eines den Freibetrag überschreitenden Barvermögens führen würden.

Was kann sie machen, damit ihr die 2000 Euro nicht vom Arbeitsamt :weggenommen werden

Werden sie nicht.

und das Konto aber trotzdem ausgeglichen wird?

2000 EUR einzahlen.

Hallo

Was kann sie machen, damit ihr die 2000 Euro nicht vom Arbeitsamt :weggenommen werden

Werden sie nicht.

Weggenommen nicht, aber angerechnet.
Dieses verliehene Geld wird doch höchstens nur dann als Vermögen anerkannt, wenn es auch vorher als Vermögen angegeben wurde. Ansonsten hätte man ja vorhandenes (nur nicht zugängliches) Vermögen verheimlicht.

Mit dem Ring müsste es klargehen, wenn der als Vermögenswert angegeben wurde!
Ich würde jedenfalls denken, dass das eine Rolle spielt, ob angegeben oder nicht.

Na ja, vielleicht äußern sich die richtigen Experten noch dazu.

Viele Grüße

Vermögen vs. Einkommen
Hi!

Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag des § 12 II Nr. 1 SGB II beträgt für volljährige Hilfeempfänger und deren Partner jeweils 150 Euro pro vollendeten Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 Euro.

Ja schon, aber ich dachte immer, dass Geld (egal in welcher Höhe) in dem Monat, in dem es zufließt, erst mal als Einkommen gewertet und dementsprechend aufs ALG II angerechnet wird, und nur, wenn im darauffolgenden Monat noch was davon übrig ist die Vermögensfreibeträge greifen?!

Wenn dem so wäre, hätte sich das mit dem Schuldenausgleich erledigt, oder mache ich hier einen Denkfehler?

LG
Jadzia

Was kann sie machen, damit ihr die 2000 Euro nicht vom Arbeitsamt :weggenommen werden

Werden sie nicht.

Weggenommen nicht, aber angerechnet.
Dieses verliehene Geld wird doch höchstens nur dann als
Vermögen anerkannt, wenn es auch vorher als Vermögen angegeben
wurde.

Von diesem ehrlichen H4-Empfänger bin ich mal ausgegangen.

Ansonsten hätte man ja vorhandenes (nur nicht
zugängliches) Vermögen verheimlicht.

Genau.

Mit dem Ring müsste es klargehen, wenn der als Vermögenswert
angegeben wurde!

Mhh. Hoffentlich auch angegeben.

Ich würde jedenfalls denken, dass das eine Rolle spielt, ob
angegeben oder nicht.

Ggf. kann der H4-Empfänger das noch auslegen wegen Unkenntnis und Überforderung bei der Antragsausfüllung.

Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag des § 12 II Nr. 1 SGB II beträgt für volljährige Hilfeempfänger und deren Partner jeweils 150 Euro pro vollendeten Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 Euro.

Ja schon, aber ich dachte immer, dass Geld (egal in welcher
Höhe) in dem Monat, in dem es zufließt, erst mal als
Einkommen gewertet und dementsprechend aufs ALG II
angerechnet wird, und nur, wenn im darauffolgenden Monat noch
was davon übrig ist die Vermögensfreibeträge greifen?!

Wenn dem so wäre, hätte sich das mit dem Schuldenausgleich
erledigt, oder mache ich hier einen Denkfehler?

Danke. Also ich habe es so gesehen, dass in Sinne der Vermögensverhältnisse die 1000 EUR als Forderungen gegenüber Dritten gelten und der ehrliche H4-Empfänger das auch angegeben hat im Antrag. Genauso bei dem Ring mit 1000 EUR, der im Antrag hätte angegeben werden müssen, zumindest mit einem Ca.-Wert bei solchen Sachen, deren Marktwert schwankt.

Daher wären dann die Geldforderung und der Sachwert, zus. 2000 EUR, auch als Vermögen zu sehen. Und im Antrag wird nach dieser Art Vermögen, welches im Moment „kein greifbares Geld“ ist, auch gefragt.
Und daher rechne ich es dem Vermögen zu und nicht dem Einkommen als Zuflusssprinzip.
Bin aber gern bereit, auch eine andere Meinung zu akzeptieren. Vielleicht ist das irgendwo schon mal durchgestritten wurden.

Hi,

Genauso bei dem Ring mit 1000 EUR,
der im Antrag hätte angegeben werden müssen,

Was ist das denn für ein Unsinn? Kannst Du mir mal belegen, woher Du das hast?

Gruß,
Anja

Hallo

Genauso bei dem Ring mit 1000 EUR, der im Antrag hätte angegeben werden müssen,

Was ist das denn für ein Unsinn? Kannst Du mir mal belegen, woher Du das hast?

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…
Unter Punkt 6

Von Geld, das man privat verliehen hat, steht da allerdings nirgends was.

Viele Grüße

Hi,

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Danke! Ist das neu? Ich hab’ vor Jahren mal so einen Antrag stellen müssen und konnte mich nicht dran erinnern, Wertgegenstände wie Schmuck angeben zu müssen (vielleicht, weil ich keinen habe :wink:).

Gruß,

Anja