Kontosperrung

Hallo,

an wen müsste sich jemand wenden, dessen Konto aufgrund nichtbezahlter Rechnungen gesperrt wurde? Derjenige würde dann ja vollkommen mittellos dastehen, da all das eingezahlte Geld nicht verfügbar wäre, oder gibt es einen Mindestbetrag, der immer auf dem Konto bleiben muss? Durch solch eine Kontosperrung würde man doch im Nullkommanix auf der Strasse landen!

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

[MOD] Nachfrage
Hi!

Bevor hier die Spekulationen ins Kraut schießen:

an wen müsste sich jemand wenden, dessen Konto aufgrund nicht bezahlter Rechnungen gesperrt wurde?

Könntest Du bitte etwas konkretisieren, an was Du da denkst?
Ich meine,
– wird hier ein Ansprechpartner bei der Bank oder Bankenaufsicht gesucht oder
– eine behördliche Anlaufstelle, wo man eventuell Leistungen zu Überbrückung des finanziellen Engpasses beantragen könnte, oder
– denkst Du da eher an eine Stelle (Rechtsanwalt? Polizei?), mit deren Hilfe man gegen die Kontosperrung vorgehen könnte?
– Oder was anderes?
– Oder mehreres davon?

Denn je nachdem wäre Dein Artikel eventuell in einem anderen Brett besser aufgehoben und würde von mir verschoben.

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

Hallo,

ich meinte damit jemanden, der das Konto wieder entsperren kann. Wäre das das Hauptzollamt oder der Gläubiger, der diese Sperrung veranlasst hatte?

Viele Grüße

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ich meinte damit jemanden, der das Konto wieder entsperren
kann. Wäre das das Hauptzollamt oder der Gläubiger, der diese
Sperrung veranlasst hatte?

Oder das Deutsche Hydrografische Institut.

*grübel*

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Hallo,

so ganz ist mir das Problem nicht klar. Was verstehst du unter einer „Kontosperrung“? Besteht etwa ein vollstreckbarer Titel, eine Pfändung? Eine Kontosperrung ist eigentlich kaum möglich.

Gruss

Iru

Moin, Mathilde,

an wen müsste sich jemand wenden, dessen Konto aufgrund
nichtbezahlter Rechnungen gesperrt wurde?

an den, der das Konto gesperrt hat. Allerdings ist mir völlig schleierhaft, wer ein Konto sperren sollte - meinst Du vielleicht eine Karte?

Gruß Ralf

Hi,

klingt nach Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Das Hauptzollamt (HZA) wird auch schon mal für andere Behörden (z.B. ArGes) oder auch für kleinere Krankenkassen tätig.

Die Bank macht aber auch nicht kommentarlos das Konto zu, sondern informiert darüber den Kunden (natürlich hinterher…) Diese Briefe sind ein Mysterium, davon kommen ungefähr 90% nie bei dem Kunden an (das entspricht etwa demselben Prozentsatz der Betroffenen, die sagen, dass die Pfändung völlig unberechtigt ist)

Als wenn klar ist, wer der Gläubiger ist: loslaufen, was zahlen und über den Rest eine Vereinbarung schliessen mit der Bitte, die Pfändung ruhend zu stellen.

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo,

jemand sollte mal nach Pfändungsschutzkonto oder Pfändungsschutzantrag googeln.

Ansonsten beim Amtsgericht anfragen inwieweit hier ein Vollstreckungsschutz noch möglich ist. Geht meines Wissens auch nur, innerhalb von 14 Tagen.

Festbeträge, die auf dem Konto verbleiben dürfen, gibt es meines Wissens nicht. Soweit ich weiß wird alles an den Gläubiger weitergeleitet was mehr als 14 Tage unberührt auf dem Konto lag.

Gruß
Ingrid

Gruß
Ingrid

Hallo,

zwei wesentliche Korrekturen:

jemand sollte mal nach Pfändungsschutzkonto oder
Pfändungsschutzantrag googeln.

Ersteres gibt es erst ab dem 1.7.10, zweiteres gibt es nicht

Ansonsten beim Amtsgericht anfragen inwieweit hier ein
Vollstreckungsschutz noch möglich ist. Geht meines Wissens
auch nur, innerhalb von 14 Tagen.

Bei Pfändungen von öffentlichen Gläubigern, wie hier, ist das Amtsgericht garnicht zuständig, es hat die Pfändung garnicht erlassen. Das HZA hat seine eigene Vollstreckungsabteilung, die analog Amtsgericht auch auf Antrag Beträge für den Lebensunterhalt des Schuldners freigibt

Gruss

Hans-Jürgen

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Hallo,

zwei wesentliche Korrekturen:

jemand sollte mal nach Pfändungsschutzkonto oder
Pfändungsschutzantrag googeln.:

Ersteres gibt es erst ab dem 1.7.10, zweiteres gibt es nicht

Für ersteres:
wäre vermutlich auch für die bereits aktive Pfändung schon verspätet. Sollte ein Hinweis für die Zukunft sein.

für zweiteres:

Zitate aus http://www.kreditinform.de/forum/viewtopic.php?t=8
Gehen Sie daher sofort zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht und beantragen Sie dort den Beschluß auf Freigabe des nicht pfändbaren Anteils Ihres Einkommens nach § 850 k Abs. 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) auch für alle zukünftigen Lohneingänge. Sie erhalten vom Gericht einen Beschluß, mit welchem Sie zu Ihrer Bank gehen können und dort den unpfändbaren Anteil Ihres Lohnes monatlich ausgezahlt bekommen.

Auf meinem Girokonto gehen nur Sozialleistungen ein, muß ich ebenfalls einen Antrag stellen?

Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang “geschützt". Dies bedeutet: Bei Vorlage Ihres Leistungsbescheides muß die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen.

weiteres Zitat:
Welche Unterlagen benötige ich für einen Pfändungsschutzantrag beim Amtsgericht?

Um an Ihr Geld zu kommen, müssen Sie einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen. (Ausnahme: nicht bei Sozialleistungen). Zuständig ist die Stelle, die den „Pfüb“ ausgestellt hat. Wenden Sie sich z.B. an das Amtsgericht (Rechtsantragsstelle), Finanzamt (Pfändungsstelle), Hauptzollamt oder die Krankenkasse.

Achtung: Für jeden „Pfüb“ eines Gläubigers muss ein eigener Antrag auf Pfändungsschutz gestellt werden.

und
/t/pfaendungsschutzantrag-beim-finanzamt/5052696

Ansonsten beim Amtsgericht anfragen inwieweit hier ein
Vollstreckungsschutz noch möglich ist. Geht meines Wissens
auch nur, innerhalb von 14 Tagen.

Bei Pfändungen von öffentlichen Gläubigern, wie hier, ist das
Amtsgericht garnicht zuständig, es hat die Pfändung garnicht
erlassen. Das HZA hat seine eigene Vollstreckungsabteilung,
die analog Amtsgericht auch auf Antrag Beträge für den
Lebensunterhalt des Schuldners freigibt

Das kann möglich sein. Auskunft ob ein Pfändungsschutz möglich ist und wo er dann eingereicht werden muss, kann man aber sicherlich beim Amtsgericht erhalten.

Ich kann mir zusätzlich vorstellen, dass man gegen nicht „korrekte“ behördliche Vollstreckungen auch mit dem Gericht vorgehen.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

ich will ja nun nicht rechthaberisch erscheinen, aber Pfändungen ist mein Job, da kenne ich mich aus.

Um an Ihr Geld zu kommen, müssen Sie einen Antrag auf
Pfändungsschutz stellen. (Ausnahme: nicht bei
Sozialleistungen). Zuständig ist die Stelle, die den „Pfüb“
ausgestellt hat. Wenden Sie sich z.B. an das Amtsgericht
(Rechtsantragsstelle), Finanzamt (Pfändungsstelle),
Hauptzollamt oder die Krankenkasse.

genau das habe ich gesagt (am Ende des Zitats). Wenn HZA der Gläubiger ist, muss man da hin, das Amtsgericht kann nichts tun.

Ich kann mir zusätzlich vorstellen, dass man gegen nicht
„korrekte“ behördliche Vollstreckungen auch mit dem Gericht
vorgehen kann

nein, definitiv nicht. Das Vollstreckungsgericht hat damit null zu tun, kann da nicht helfen, ein Antreten dort wäre Zeitverschwendung.

Gruss Hans-Jürgen

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Hi,

Ingrid hat hier ja schon alles wichtige gesagt:
/t/kontosperrung–3/5861178/10

Hier noch ein Link: http://www.kreditangebot.de/schuldenberatung/hilfe-b…

_Kontosperre wegen Verrechnung der Bank
Anders als bei der Kontopfändung durch einen externen Gläubiger hat man als Schuldner keinen Schutz, wenn die eigene Bank das Konto sperrt, um offene Beträge zu verrechnen. Voraus geht meist, dass man z. B. lange Zeit sein Konto überzogen hat. Wenn die Bank dann beginnt zu fragen, wie und bis wann man gedenkt, das Minus zu tilgen und man diese Anfragen ignoriert, kann es passieren, dass die Bank den Dispo kündigt und die offene Forderung dann auch ohne die Zustimmung des Kontoinhabers mit dessen Kontogutschriften verrechnet. Dies führt oft dazu, dass die Bank dem Kontoinhaber nichts mehr von seinem Konto auszahlt, was den Schuldner in akute Existenznöte bringen kann.

§ Sollte die Bank eigene Forderungen mit dem Konto verrechnen und deshalb nichts mehr auszahlen, sollte man sich unbedingt wehren! Nach überwiegender Rechtsprechung greift der Pfändungsschutz auch in diesem Fall. Bevor man den Rechtsweg wählt, sollten man zunächst versuchen, die Sachlage in einem persönlichen Gespräch mit der Bank zu klären._

TM