Kopie oder Originale einreichen?

Hallo,

Person X muss bei der Arge die „Abschließenden Angaben zum Einkommen aus selbstständiger Arbeit …“ einreichen. Dazugehören auch alle Quittungen und Belege, Kontoauszüge, Verträge.

Nun die Frage: Muss das alles im Original oder in Kopie eingereicht werden?

Person X ist nicht wohl dabei, die ganzen Firmenunterlagen im original abzugeben.

Grüße

IA

Hallo,

die - zur Sachbearbeitung erforderlichen - Unterlagen sind zur Ansicht vorzulegen (Daten erhebung ), und der Sachbearbeiter kann sich in der Akte ggf. auch entsprechende Vermerke machen (z.B. über den End- Kontostand). Das Fordern oder gar Abheften von Kopien wäre eine Daten speicherung… und die ist nur in den allerwenigsten Fällen zur Antragsbearbeitung bzw. Leistungsberechnung erforderlich (und somit zulässig). Geht es z.B. um Kundenaufträge, -rechnungen usw. , enthalten diese auch Daten, die für die Leistungsberechnung irrelevant sind und die die ARGE aus Datenschutzgründen gar nichts angehen. In dem Fall können z.B. die nicht leistungsrelevanten (Kunden-) Daten auf entsprechenden Kopien geschwärzt werden.

LG

Hallo Lara,

vielen Dank für deine Antwort.

Person X hat nun bei der Arge jemanden erreicht. Die Sachen können in Kopie abgegeben werden, sollten die Originale gebraucht werden, kann X persönlich vorbeigehen und die Unterlagen zur Einsicht vorlegen.

Schönen Tag noch.

PS: Das mit der Datensicherheit und Speicherung von (Kunden)-Daten interessiert die Arge herzlich wenig, auch wenn es nicht rechtens ist. Die sammeln Kopien der Kontoauszüge.

LG

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Nun, das liegt ja in der Entscheidung eines jeden Betroffenen selbst, inwieweit er Sachen mit sich machen lässt, die nicht rechtens sind. Man kann bei den meisten Unterlagen darauf bestehen, sie nur zur Einsicht vorzulegen (und sich ihre Vorlage und somit die Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht bestätigen lassen); man kann Akteneinsicht in die eigene Akte beantragen und ggf. nachweislich schriftlich die Herausgabe unzulässig gespeicherter Daten verlangen - und sich bei Problemen mit der ARGE an das Kundenreaktionsmanagement der BA und an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Möglich ist da Einiges - aber das muss natürlich jeder selber wissen und abwägen,inwieweit ihm der Datenschutz und die eigenen Rechte wichtig (genug) sind in der jeweiligen Situation. :smile:

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Originale gibt man nicht ab…
Hallo,

Das ist der kleine Unterschied, der bei den meisten Dokumenten missverstanden werden kann.

Es ist bei vielen öffentlichen Anliegen aber nun mal notwendig, das zumindest die Originale vorgelegt werden könnten.

Vor der breiten Einführung der Mikroelektronik gab es auch noch verbreitet die Option " Beglaubigte Kopie ".

Außer amtlichen Formularausdrucken wäre nichts wirklich im Original bei der Behörde zu hinterlassen. Wenn nötig ( z.B. in einem laufendem Prüfungsverfahren ) ziehen sie sich von den Originalen gleich eine Kopie und händigen die Originale sofort danach wider persönlich aus.

mfg

nutzlos

Hallo,

Es gibt schon Etliches, aber manches wird heißer gekocht, als es wirklich ist.

Man rechne doch mal nach…

So ein SB soll 30 min. für ein persöhnliches Erstgespräch haben…nüsse…da sitzen etliche mehr vor der Tür—

Dann kann es doch real mal Vorteile bieten, wenn " nur noch Kopien " gezogen werden müßten, um über den Antrag zu entscheiden.

Es bleiben 2 Sachen:

-Es kann scneller gehen, wenn zu einem persönlichem Vorsprachetermin auch erschienen wird…

  • Wer lediglich Kopien abgibt,kann zwecks Verifizierung seiner Angaben nochmals beizitiert werden.

mfg

nutzlos

Dies ist völlig egal…
Hallo

Person X muss bei der Arge die „Abschließenden Angaben zum
Einkommen aus selbstständiger Arbeit …“ einreichen.
Dazugehören auch alle Quittungen und Belege, Kontoauszüge,
Verträge.

armes Schwein! In den Mühlen des Gesetzes gemahlen!

Nun die Frage: Muss das alles im Original oder in Kopie
eingereicht werden?

Dies ist völlig egal! Hierbei ist die Fach- und Sachkompetenz des einzelnen Mitarbeiters der ARGE ausschlaggebend.
Vielfach gehen die SB´s von ihrer Lebenserfahrung aus.
Das diese ggf. „fern jeder Realität“ steht, erkennen diese nicht! Nimm ihnen dies nicht übel. Sie haben nicht viel von ihrem Leben.

Sie müssen entscheiden, ob ein Weinhändler, Weinflaschen zum verkosten abgebe darf. Dies darf er natürlich. Ist ja Weinhändler.

Ein Autohändler darf dies natürlich nicht. Ist ja Autohändler!

Dem Kleingläubigen SB begreiflich zu machen, dass ein Flasche Wein, den Verkauf des Autohändlers ankurbelt und er so sich aus ALG2 heraus begibt, fachlich und sachlich zu erläutern, ist meist aussichtslos!

Gib Deine Ausgaben und Einnahmen in EINEM Umschlag ab! Den Rest, müssen sich die SB´s halt zusammen kopieren, wie sie es gern hätten!!!
Der Bescheid wird eh realitätsfremd sein und nicht nach den SGB´s entschieden, sondern nach den „Lebenserfahrungen“ der SB´s.

VG René

Wie gesagt: Das muss ja eh jeder selbst entscheiden - in der jeweiligen Situation. „Die sammeln Kopien der Kontoauszüge“ klang halt nicht danach, als würden die Kopien nach getaner Arbeit vollständig zurückgeben werden (was man übrigens auch verlangen kann) , sondern in der Akte landen… wo sie nichts zu suchen haben. Dem Einen ist das vielleicht egal, dem Anderen eben nicht. Dass es nicht rechtens ist, sollte man aber zumindest wissen.
Meine Meinung… muss man natürlich nicht teilen.

)

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Hallo @Lara,

Ich habe doch keine „Prognose“ aufgestellt - sondern lediglich versucht dazulegen, wie es rechtlich aussieht. Datenspeicherung in Form von Kopien ist in eher wenigen Fällen erforderlich / zulässig, Einsichtnahme und Notizen reichen in der Regel aus. Wenn denn trotzdem (vielleicht z.B. aus den „Zeitgründen“, die du nanntest)Kopien eingereicht werden, obwohl man es nicht muss, hat der Betroffene das Recht darauf, dass sie ihm vollständig zurückgegeben werden, auf jeden Fall aber, wenn er es verlangt. Er hat das Recht zu wissen, zu welchem konkreten Zweck seine Daten gespeichert werden bzw. was mit seinen gespeicherten Daten passiert. Weitergeleitet, abgeheftet, vernichtet ? Er kann Einsicht in seine Akte verlangen.

Wenn es um eine „Prognose“ ginge, würde ich es mal so sagen: Wenn z.B. ein Leistungsbezieher durch Personalrotation und -wechsel während vier Leistungszeiträumen fünf verschiedene Fallmanager bzw. Arbeitsvermittler zugewiesen bekommt, und jeder von ihnen verlangt vom Leistungsbezieher auf’s Neue eine komplette „aktuelle“ Bewerbungsmappe, müssten ergo zwischenzeitlich fünf Mappen voller persönlicher Daten in irgendwelchen Schränken im ARGE- Gebäude liegen… und sich auf Nachfrage des Betroffenen auch finden lassen, denn er darf ja erwarten, dass mit seinen Sozialdaten und Bewerbungsunterlagen entsprechend sorgsam und im Rahmen der Gesetze umgegangen wird. Wenn der Leistungsbezieher aber nun erfährt, dass keine einzige seiner Mappen auffindbar ist, dass sie aber auch nicht eingescannt wurden o.Ä. (und auch nicht geshreddert)… ja , wo sind se denn dann ? :smiley: Von solchen Erfahrungen berichten ja nicht gerade wenige Betroffene.
Ist das also ein „Laden“, dem man seine ungeschwärzten Kontoauszüge, geschäftlichen Verträge und sonstige geschützte Daten freiwillig anvertraut… ?

Aber wie gesagt: Das muss ja eh jeder selbst entscheiden. :wink:

Ich habe doch keine „Prognose“ aufgestellt - sondern lediglich
versucht dazulegen, wie es rechtlich aussieht.
Datenspeicherung in Form von Kopien ist in eher wenigen Fällen
erforderlich / zulässig, Einsichtnahme und Notizen reichen in
der Regel aus. Wenn denn trotzdem (vielleicht z.B. aus den
„Zeitgründen“, die du nanntest)Kopien eingereicht werden,
obwohl man es nicht muss, hat der Betroffene das Recht
darauf, dass sie ihm vollständig zurückgegeben werden,
auf jeden Fall aber, wenn er es verlangt. Er hat das Recht zu
wissen, zu welchem konkreten Zweck seine Daten gespeichert
werden bzw. was mit seinen gespeicherten Daten passiert.
Weitergeleitet, abgeheftet, vernichtet ? Er kann Einsicht in
seine Akte verlangen.

Da wäre doch schon mal Stück für Stück…

Wenn es um eine „Prognose“ ginge, würde ich es mal so sagen:
Wenn z.B. ein Leistungsbezieher durch Personalrotation und
-wechsel während vier Leistungszeiträumen fünf verschiedene
Fallmanager bzw. Arbeitsvermittler zugewiesen bekommt, und
jeder von ihnen verlangt vom Leistungsbezieher auf’s Neue eine
komplette „aktuelle“ Bewerbungsmappe,

Soll nicht Die SB-s betreffen, aber DAS wäre unlogisch

müssten ergo
zwischenzeitlich fünf Mappen voller persönlicher Daten in
irgendwelchen Schränken im ARGE- Gebäude liegen… und sich
auf Nachfrage des Betroffenen auch finden lassen, denn
er darf ja erwarten, dass mit seinen Sozialdaten und
Bewerbungsunterlagen entsprechend sorgsam und im Rahmen der
Gesetze umgegangen wird.

Wollen wir in diesem Zwischenpunkt aber auch nicht unwürdig für die potenziellen Bewerber vorgehen.

Wenn der Leistungsbezieher aber nun
erfährt, dass keine einzige seiner Mappen auffindbar ist, dass
sie aber auch nicht eingescannt wurden o.Ä. (und auch nicht
geshreddert)… ja , wo sind se denn dann ? :smiley: Von solchen
Erfahrungen berichten ja nicht gerade wenige
Betroffene.

Da berichteten andererseits aber doch " Etliche "…da war doch mal der Grund, warum persönlich vorgesprochen werden sollte.

Ist das also ein „Laden“, dem man seine ungeschwärzten
Kontoauszüge, geschäftlichen Verträge und sonstige geschützte
Daten freiwillig anvertraut… ?

Man braucht etwas… und schreit indirekt nach sozialer Gerechtigkeit…lass mal nachzittern…

Aber wie gesagt: Das muss ja eh jeder selbst entscheiden. :wink:

Wie heißt es gleich… ? PERSONALDISPONENT für eine PDL…Hmmm…dann
vazähl mal, was Du davon hältst.

mfg

nutzlos

Hallo nutzlos,

Es ist bei vielen öffentlichen Anliegen aber nun mal notwendig, das zumindest :die Originale vorgelegt werden könnten.

Nachdem nun ein Telefonat mit der Arge stattfand folgendes: Es reichen Kopien. Sollte der SB noch was wissen wollen, kann man mit den Originalen vorbeikommen und vorlegen. Abgeben muss man sie nicht.

LG

Hallo

armes Schwein! In den Mühlen des Gesetzes gemahlen!

Nun ja, immerhin bekommt X Leistungen von der Arge und hat auch Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit bekommen. Geld verdienen, Geld von der Arge einstreichen und so sozusagen doppelt verdienen läuft bei X eher unter der Meinung schmarotzen. Klar durchläuft X da etliche nervenaufreibende Verfahren, aber bisher lief alles gut und die Arge hat immer geholfen. So ist es nun einmal. X meldet sich dann hier, wenn was schief läuft und X sauer ist und nicht weiter weiss, aber erst mal ist X voller Hoffnung, dass alles gut geht. X hat viele Leute kennengelernt (im Existenzgründerkurs), die stolz erzählten, wie sie die Arge verarschen. Da braucht man sich nicht wundern, wenn die Arge biestig wird. Aber es stimmt schon, die Arge kann zermürben.

Nun die Frage: Muss das alles im Original oder in Kopie
eingereicht werden?

Dies ist völlig egal!

Ne, der Mitarbeiter der Arge meinte am Telefon: So ein Quatsch, die Originale behalten Sie mal schön selbst, die haben bei der Arge nix zu suchen.

LG

[MOD] Bitte langsam zurück zum UP-Thema oder …
– einen neuen Thread aufmachen oder
– per Mail weiter austauschen oder
– die zuletzt wirklich ins Off-topic abgleitende Diskussion beenden – zumal dem UP inzwischen (vom Amt selbst…) weitergeholfen wurde: /t/kopie-oder-originale-einreichen/6246600/3

Vielen Dank! :smile:

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

Nachtrag um 9.35 Uhr: Oh mann … wer gibt mir denn für so ein Statement ein Sternchen???! (Weiche, Sternchentroll! 8)

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Vorgelegt ja, abgegeben nicht.
Hallo,

Denn vorgelegt bedeutet ja nur, das " Originale " eingesehen werden können …ggf. auch kopiert .

Originale gibt man dort nicht ab, aber man kann " beglaubigte Kopie " dann umgehen, wenn " Originale " zur Kopie vorgelegt werden.
Es würde nicht vorkommen, das Behörden " Originale " einbehalten…dann geht der Antragsteller aber mit seinen Originalen persönlich zur Behörde.

Die nehme es nicht weg, aber mit reinen Kopien ohne persöhnliche Vorsprache kann es passieren, dass Originale vorgelegt werden müssen.

Und wie halt gefordert:

" Originale geben wir keinesfalls aus der Hand "

Wir bringen sie zum Abgleich notfalls mit zur persönlichen Einsichtnahme.
Das darf für Amtlich gesehen werden, wie für Bewerbung.
Kopien werden zugesandt, Originale trägt man am Körper und gibt sie nicht heraus zur " Archivierung ".

Bis auf amtliche Vordrucke nimmt man " Originale " wie den eigenen Körper wider gleich mit nach Hause…

mfg

nutzlos

Es reichen Kopien. Sollte der SB noch was wissen wollen, kann man
mit den Originalen vorbeikommen und vorlegen. Abgeben muss man
sie nicht.

Genau so läuft es.

Gruß JK