Kosten für einen gemachten IQ Test im Internet

Person A (16 Jahre) hat auf Seite www.xxx.de einen IQ und einen Lebenserwartungstest gemacht. In der Seite wird nirgends auf entstehende Kosten hingewiesen, anscheinend nur in den AGBs die Person A nicht gelesen hatte.
In der Anmeldung zum Test musste Person A persönliche Daten eingeben (Name,Adresse,Wohnort). Person A hat allerdings falsche Daten hinterlassen, also hat die Seite keine richtigen außer der E-mail Adresse.
Person A hat zwei E-mails von www.xxx.de erhalten, die jeweils eine Mahnung über 30€ enthalten www.xxx.de droht mit einer Klage wenn der Betrag nicht bezahlt wird.
Ist Person A zur Zahlung verpflichtet mit 16 Jahren?
Ist es www.xxx.de möglich nur über die E-Mail Adresse die richtigen Daten von Person A herauszufinden?

Hi

Person A (16 Jahre) hat auf Seite www.xxx.de einen IQ und
einen Lebenserwartungstest gemacht. In der Seite wird nirgends
auf entstehende Kosten hingewiesen, anscheinend nur in den
AGBs die Person A nicht gelesen hatte.

Nur damit ich das jetzt richtig verstehe. Wurde auf die Kosten nun hingewiesen oder nicht?
Die Verantwortung für das Nichtlesen der AGB liegt wohl kaum bei der Firma. Auch wenn es nicht gerade für die Seriosität dieser Firma spricht, daß auf die Kosten nicht gleich beim Einstieg oder zumindestens vor dem Beginn des Testes hingewiesen wird.

Gruß
Edith

Hallo erstmal.

Person A (16 Jahre) hat auf Seite www.xxx.de einen IQ und
einen Lebenserwartungstest gemacht. In der Seite wird nirgends
auf entstehende Kosten hingewiesen, anscheinend nur in den
AGBs die Person A nicht gelesen hatte.

Irgendwie erinnert das an eine Frage Ende Februar '06 in diesem Brett: dort ist jemand unter iqbattle.de dasselbe Malheur passiert.
Hier zum Nachlesen: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

In der Anmeldung zum Test musste Person A persönliche Daten
eingeben (Name,Adresse,Wohnort). Person A hat allerdings
falsche Daten hinterlassen, also hat die Seite keine richtigen
außer der E-mail Adresse.
Person A hat zwei E-mails von www.xxx.de erhalten, die jeweils
eine Mahnung über 30€ enthalten www.xxx.de droht mit einer
Klage wenn der Betrag nicht bezahlt wird.
Ist Person A zur Zahlung verpflichtet mit 16 Jahren?

Wenn ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist: ja
Ob der Anbieter dennoch an das Geld herankommt, steht aber auf einem anderen Blatt.

Ist es www.xxx.de möglich nur über die E-Mail Adresse die
richtigen Daten von Person A herauszufinden?

Die werden sich im Zweifelsfall an den Provider halten.

HTH
mfg M.L.

Damit du auch mal eine passende Antwort bekommst:

Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann Verträge, die ihn zu etwas verpflichten, nicht ohne Zustimmung seiner Eltern abschließen. Wenn die also einen hohen IQ haben, werden sie jetzt nicht noch die Genehmigung erklären; dann wird der Vertrag auch nicht wirksam und der Anspruch muss verneint werden.

Levay

Hallo Levay.

Was sollte denn der 16 jährige A machen? Also - sollte er nun einen Brief schreiben oder diese Mahnungen per Email ignorieren?
Ebenfalls interessiert mich, ob man A irgendwie in die Misere ziehen kann, weil er falsche Daten eingegeben hat.

??

Es dankt:
Disap

Zusatzfrage
Hallo Levay!

Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann Verträge, die ihn zu
etwas verpflichten, nicht ohne Zustimmung seiner Eltern
abschließen.

Von Anfang an wirksam sind allerdings Verträge unter den Voraussetzungen des § 110 BGB. Könnte man im Hinblick auf das Alter dieses Jugendlichen (16 Jahre) und die Vertragssumme (€ 30,00) nicht auch zum Schluß kommen, dass dieser Vertrag rechtsgülig zustande gekommen ist?
Grüße, Peter

Hallo Peter,

da gibt es zwei Dinge zu zu sagen:

Die erste ist, dass deine Frage ganz klar zu verneinen ist, weil nämlich diese Verträge keineswegs von Anfang an wirksam sind. Sie werden erst wirksam und GELTEN als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die Leistung bewirkt. Das heißt auf gut Deutsch: erst wenn er bezahlt hat.

Das zweite ist, dass bei § 110 entgegen dem insoweit missverständlichen Wortlaut nicht auf die Zustimmung der Eltern verzichtet, sondern nur auf die ausdrückliche Zustimmung. Es handelt sich um einen Sonderfall der Zustimmung, der sich aus der Überlassung der Mittel ergibt. Folglich kann aber ohne besondere Anhaltspunkte auch nicht von einer Generaleinwilligung ausgegangen werden, sondern es ist vielmehr im Einzelfall zu ermitteln, wofür die Zustimmung gelten soll. Dabei müssen sich die Geschäfte „im Rahmen des Vernünftigen“ halten. Finde ich hier zweifelhaft, ist aber wegen fehlenden Bewirkens sowieso egal.

Levay

Ich würde den Anspruchsteller einmal (!) ausdrücklich und höflich auf die Minderjährigkeit hinweisen. Dann kommen natürlich weitere Drohungen, aber ich finde, man hat seine Schuldigkeit getan.

Levay

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Vielen Dank,
Peter

Immer gern!

Levay

Hallo,
soweit ich gehoert habe, darf der Preis nicht einfach irgendwo versteckt sein. Er muss deutlich sichtbar angezeigt sein. Das ist der Preis in dem angegebenen Test nicht, sondern er ist auf einer von vielen Seiten der AGBs, und nicht mal hervorgehoben. Ausserdem dachte ich, dass nach deutschem Recht an der Stelle des Vertragsabschlusses nochmals auf Liefer- und Zahlungsbedingungen hingewiesen werden muss. Auf meiner eigenen (bald online gehenden) Seite wollte ich naemlich gerade an der Stelle nur einen Link auf die AGBs setzen und wurde darauf hingewiesen, dass das nicht statthaft sei.
Im uebrigen hat der Test keinesfalls den Wert von 30,-€ und ist aufgebaut wie viele kostenlose Seiten - natuerlich ist das der Trick. Auch die Mahnungen sind so geschrieben, dass sie Angst machen sollen.
Zu „einfach bezahlen“ habe ich eine andere Meinung. Muss jemand mit so einem - nennen wir es mal freundlich Trick - durchkommen?
Mir faellt dazu eine Sache ein, die mir im letzten Jahr passiert ist:
Ich habe einen Brief eines Unternehmens bekommen, dass angeblich Knoellchen fuer Vergehen von Autofahrern im Ausland fuer das entsprechende Land eintrieb. Ich konnte mich nicht daran erinnern, in dem betreffenden Land, in dem ich mich zu der Zeit wirklich aufgehalten hatte, falsch geparkt zu haben. Da ich die Sprache des Landes beherrsche, konnte ich mich bei der betreffenden Behoerde im Ausland erkundigen. Das ganze war ein fake, der ADAC kannte das entsprechende Unternehmen (aus England) auch und sagte, dass das ganze unrechtmaessig sei. Auch in diesem Fall wurden massive Mahnungen geschrieben, woraufhin wohl viele Leute einfach bezahlen. Ein deutlicher Hinweis auf Beratung durch Anwalt, Einschaltung des ADAC und der Verbraucherberatung reichten aus, um die Mahnungen „abzubestellen“.
Schoene Gruesse
Sabine

Immer gern!

Levay

Also hat Person A dann mit rechtlichen Folgen zu rechnen oder nicht?
Oder muss Pewrson A etwas unternehmen, damit sie nicht geschädigt wird?
Und hat www.xxx.de nun eine Möglichkeit die richtigen Daten herauszufinden?

Danke schonmal für die Antworten =) Flo

Noch mal: Ich würde der Form und Anständigkeit halber auf die Minderjährigkeit hinweisen. Der Rest ist dann Sache der Anspruchsteller, die es event. mit einer Klage versuchen werden.

Levay

Habt Ihr eine Ahnung was passieren würde, wenn Sie es mit einer Klage versuchen?

Flo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/04/03/…

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Du hast die zweite Frage übersehen. Beschränkte Geschäftsfähigkeit ist das eine, Strafmündigkeit das andere.

Wer mit mir unter falschen Angaben einen Vertrag abschließt und hinterher mit Hinweis auf die Minderjährigkeit nicht zahlen will, hat den Staatsanwalt am Hals - klarer Fall von § 263 StGB.

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Habt Ihr eine Ahnung was passieren würde, wenn Sie es mit
einer Klage versuchen?

Ja. Dann geht die Sache vor Gericht.

Levay

Wer mit mir unter falschen Angaben einen Vertrag abschließt
und hinterher mit Hinweis auf die Minderjährigkeit nicht
zahlen will, hat den Staatsanwalt am Hals - klarer Fall von §
263 StGB.

Sehe ich anders. Dazu müsste eine Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden. Wenn der Preis hier so versteckt war, dann ging der Minderjährige nicht mal davon aus, dass er würde etwas bezahlen müssen (von der Masche lebt der Anbieter schließlich). Er hat also gar nicht getäuscht; jedenfalls aber wird ihm dergleichen nicht nachzuweisen sein.

Levay

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Person B hat www.xxx.de nun mitgeteilt, dass Person A (Sohn von B)
minderjährig ist. Person B hat folgendes Schreiben erhalten:
"
wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Auf unserer Seite ist eine Anmmeldung unter 18 nicht möglich (siehe Jahre bei
Anmeldeformular).
Deshalb liegt hier ein Eingehungsbetrug vor, da bewusst falsche Daten
verwendet wurden.
Wir verweisen auf § 269, StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten.

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder
verändert,
daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen
würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In der Überlassung des mit dem Internet verbundenen Computers an einen
Minderjährigen
wird eine konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für dessen
rechtsgeschäftliches Tun gesehen.
Aus einer verobjektivierten Sichtweise wird der Anschein gesetzt,
dass seine Willenserklärungen Gültigkeit haben sollen.

Sollte es so sein, dass Ihr minderjähriges Kind sich ohne Ihr Wissen Zugang
zum Internet verschafft hat,
so ist darin eine Auffsichtspflichtverletzung zu erkennen.
Damit bleibt die Forderung als Schadensersatzanspruch gegen Sie aufrecht.

Zudem verweisen wir auf §110, BGB !

Unter diesen Umständen können wir Ihre Einwendung nicht nachvollziehen.
Wir fordern Sie daher auf die Rechnung fristgerecht zu bezahlen, um weitere
Kosten zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lebenserwartung.de - Support Team"

Bleibt Person A/B nichts anderes übrig als den Betrag zu bezahlen?
Mfg Flo

Hallo!

Person A (16 Jahre) hat auf Seite www.xxx.de einen IQ und
einen Lebenserwartungstest gemacht. In der Seite wird nirgends
auf entstehende Kosten hingewiesen

Nachdem ja nun raus ist, welche Seite gemeint ist, muss ich Dir widersprechen. Der Preis ist nach ein klein wenig Scrollen direkt auf der Anmeldeseite zu lesen - fett gedruckt.

In der Anmeldung zum Test musste Person A persönliche Daten
eingeben (Name,Adresse,Wohnort). Person A hat allerdings
falsche Daten hinterlassen, also hat die Seite keine richtigen
außer der E-mail Adresse.

Und beim Alter geschummelt, weil in der Tat eine Anmeldung für vor 1987 geborene nicht möglich ist, wenn sie ehrlich sind. Auf § 263 StGB bist Du ja schon hingewiesen worden.

Ist Person A zur Zahlung verpflichtet mit 16 Jahren?
Ist es www.xxx.de möglich nur über die E-Mail Adresse die
richtigen Daten von Person A herauszufinden?

Die IP-Adresse wird gespeichert, was im übrigen auch auf der Startseite direkt angezeigt wird, mit dem Hinweis, dass dies geschehe, um Missbrauch zu vermeiden. Was man mit so einer IP alles machen kann, kann ich als absolute Null in solchen Fragen natürlich nicht sagen.

Was ich aber sagen kann:

Konkrete Rechtsfragen gehören vor den Rechtsanwalt, nicht hier in das Forum.

Gruß,

Florian.