Servus Heinrich,
ich klink mich mal an dieser Stelle ein:
Im Fall einer Bargründung (Sachgründung, ggf. ganz ohne Bares, ist nicht ohne Fußangeln und würde die Sache hier unnötig aufblähen) müssen die 25 k€ - im Beispiel, bei mehr als einem Gesellschafter tuns auch weniger - der GmbH nachweislich bei der Gründung als Geld zur Verfügung stehen. Insofern also „hingeblättert sein“.
Das hat allerdings, das ist richtig, weder mit Kosten noch mit Aufwand das Geringste zu tun. Wenn ich meiner Nachbarin diesen Betrag zur Verfügung stelle und damit in ein vielversprechendes Projekt von ihr als „Stiller“, als Partner oder wieauchimmer einsteige, brauch ich zwar die Liquidität, aber es sind für mich zu diesem Zeitpunkt Kosten/Aufwendungen von genau Null entstanden.
Wenn ich das Geld nicht habe, ist allerdings Essig sowohl mit der GmbH aus dem vorgelegten Fall als auch mit der Beteiligung bei der Nachbarin in meinem Fall - den ich einführe, damit das Konzept von der „eigenen Rechtsperson“ der GmbH ein bissel greifbarer wird (neenee, nich die Nachbarin greifen!). Heißt: Wenn ich mir - was bei einer Investitionsplanung mindestens so wichtig ist wie die Rentabilität von et janze - einen Liquiditätsplan bastle, muss ich die 25 k€ dringend berücksichtigen. Aber nicht als Kosten, sondern - aus der Sicht des Gesellschafters - als Auszahlung. Wer im Fall der Einmann-GmbH nicht beide Vermögensspären, Gesellschafter (eventuell noch = angestellter Geschäftsführer) und Gesellschaft, berücksichtigt, läuft Gefahr, sich fürchterlich in die Tasche zu lügen.
Was die Gründungskosten einer 25-k€-Einmann-GmbH betrifft: 2 k€ halte ich für - je nach Sachlage, vor allem im Kontext anfallenden Beratungskosten, der Bedarf ist offenbar da - für ungefähr die Hälfte dessen, was sinnvollerweise - jetzt aus der Sicht der GmbH - anzusetzen ist. Diese Kosten entstehen zusätzlich zu denen, die beim sinnvollerweise als Referenz angesetzten Einzelunternehmen da sind. Und die Aufwendungen, die der GmbH in diesem Zusammenhang erwachsen, sind in jedem Fall „verloren“, sie bekommt sie von niemandem wieder, selbst wenn man sie als „Mantel“ weiterverscherbelt.
Soll heißen: Die Form der GmbH muss auf irgendeine Weise im Vergleich zum Einzelunternehmen den Ertrag bringen, der innerhalb kürzester Zeit diesen Aufwand deckt.
Für die laufenden Kosten (externe FiBu monatlich, extern erledigte Abschlüsse und Steuererklärungen jährlich) etwa das Doppelte der entsprechenden Beträge ansetzen, die für ein vergleichbares Unternehmen anfallen, wenns als Einzelunternehmen geführt wird.
Warum so viel? Die Einmann-GmbH wird in der Regel durch ihren Gründer/Geschäftsführer als „sein“ Unternehmen angesehen; viele der daraus resultierenden Vorgänge sind in der laufenden Buchhaltung nur mit großer Mühe - wenn überhaupt - darstellbar. Ferner wird die KSt-Erklärung bei einer Fülle von verdeckten Einlagen und verdeckten Ausschüttungen keineswegs einfach zu erstellen. Drittens muß die laufende FiBu zeitnah mit einer viel größeren Präzision (etwa einem ganzen Apparat an monatlichen kalkulatorischen Buchungen) erstellt werden, zumindest bis bei einer frisch gegründeten Einmann-GmbH das Damoklesschwert der drohenden Überschuldung eindeutig nicht mehr schwebt. Wer hier als externer Buchhalter oder StB nicht ordentlich arbeitet, ist im Zweifelsfall ruckzuck mit im Boot, wenn bei Überschuldung solche Leckereien wie Insolvenzverschleppung und Durchgriffshaftung auf dem Tisch liegen.
Die Gebührenverordnung gibt diese Spielräume ohne weiteres her, so daß man als externer Dienstleister letztlich bloß damit kalkulieren braucht, ob der Zeitaufwand zum Honorar passt.
Schöne Grüße
MM