Hallo erst mal,
ich weiß nun nicht ob ich wirklich im richtigen Brett bin oder ob ich lieber in Kommunal hätte posten müssen.
Doch zur Sache:
In Schleswig-Holstein hat der Landtag beschlossen, dass die Kreise/Kommunen ihre klammen Kassen durch Erhebung von Beförderungsgebühren von Schulkindern, die auf den Schulbus angewiesen sind, aufbessern dürfen. Bisher war die Beförderung bis Klasse 10. kostenlos.
(Das war politische Bedingung um in der Vergangenheit viele kleine kommunale Schulen zu Gunsten von großen Zentralschulen zu schließen.)
Nun beschließt natürlich ein Kreis nach dem anderen:
…„Die Kohle wollen wir haben!“…
(Und alle beteuern was für ein schlechtes Gewissen sie dabei hatten.)
Es ist nun auch in meinem Kreis soweit, ab 1. November werde ich für meine drei schulpflichtigen zur Kasse gebeten. Wie viel ist zwar noch nicht amtlich, aber das Fixdatum steht. Von der 1. bis zur 6. Klasse soll der Kostenanteil X, ab der 7. Klasse ein höherer Anteil und ab der 10. Klasse 100 % getragen werden.
Hier bin ich nun Ratlos, ist das wirklich richtig/rechtens so.
Wurde hier nicht eine Art Zwangs-Schulgeld durch die Hintertür eingeführt?
Hier harmoniert die Schulpflicht mit der Notwendigkeit die Kinder zur Schule zu befördern.
Was ist mit der Gleichbehandlung, ein Schüler der bei der Schule wohnt hat einen Kostenvorteil gegenüber anderen Schülern die weiter weg wohnen.
Möchte ich mein Kind evt. auf eine andere Schulart schicken, so kommen vielleicht höhere Kosten auf mich zu, wenn diese Schule einen weiteren Anfahrtsweg hat.
Wie seht Ihr das?
Zweitens, …….wie kann ich mich gegen diese Entscheidung wehren?
Nach meiner persönlichen Meinung werden von unseren eingezahlten Steuern so viele wirklich wichtigen Sachen bezahlt, nur die Schulausbildung zukünftiger Steuerzahler ist nicht Kostenfrei hinzubekommen. Verschlimmernd kommt hinzu, dass man nicht wirklich etwas gegen diese Kosten tun kann. (Außer der 2.Klässler geht die 8,5 km durch drei Dörfer zu Fuß.)
Habt Ihr Vorschläge?
Gruß
HH