Hallo, Verena,
es wäre interessant zu wissen, was in dem Attest über den Nutzen eines Hundes für dich steht und was die Neurologin selbst zu dem Thema sagt - denn wenn sie das in ein Attest reinschreibt, hat sie vielleicht auch eine Vorstellung davon, wie das ablaufen soll.
Ist damit gemeint, dass die Hundehaltung für dich insgesamt zu deinem psychischen Wohl beitragen würde oder ist an so etwas wie hundegestütze Therapie gedacht?
Das würde bedeuten, dass du auch selbst zusammen mit dem Hund eine unterstützende Behandlung bekommst.
In beiden Fällen könnte es sein, dass die KK einen Teil der Kosten übernimmt (zumindest ist das bei uns in Österreich möglich).
Abgesehen davon: selbstverständlich ist es von der Größe des Hundes abhängig, was du an Futterkosten hast - ungefähre Angaben hast du ja schon bekommen. Aber neben dem Futter und den Erstkosten wie Leine, Halsband etc. solltest du auch immer daran denken, dass ein Hund in jedem (!) Alter krank werden kann und der Tierarzt leider oft recht teuer ist.
Dazu kommt noch, dass ein Hund, der mit einer Rollstuhlfahrerin lebt, recht gut ausgebildet sein sollte. Auch wenn er nicht riesig ist - jeder Hund will und muss sich von Zeit zu Zeit austoben und richtig laufen. Das bedarf möglicherweise noch anderer Personen, die helfen können.
Ich weiß ja nicht, ob und wie du berufstätig bist - aber einen Welpen aus dem Rollstuhl heraus zu erziehen, könnte ohne Hilfe schwierig werden. In den ersten paar Monaten braucht er mehr oder weniger rund um die Uhr Betreuung.
Und wenn der Hund nicht gut ausgebildet ist, macht er dir eventuell Schwierigkeiten bei den täglichen 3 - 4 Ausgängen z.B. bei Begegnungen mit anderen Hunden oder er kommt vielleicht selten von der Leine - es sei denn, du hast Menschen um dich, die unabhängig von dir mal dem Hund so richtigen Auslauf geben können.
Dazu kommen mögliche rechtliche Probleme auf dich zu:
Zumindest in Österreich gibt es einen (Gummi-) Paragraphen, der besagt, dass:
Wer einen Hund hält oder in Obsorge nimmt, muss die dafür erforderliche Eignung
aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen oder zu verwahren, dass Menschen
und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können.
(3) Der Halter eines Hundes darf den Hund nur solchen Personen zum Führen oder zum
Verwahren überlassen, die die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher
Hinsicht und die notwendige Erfahrung aufweisen.
aus dem Polizeistrafgesetz N.Ö:
Falls jetzt der Eindruck entstanden ist, ist will dir einen Hund ausreden - das ist ganz sicher nicht so. In meinem Bekanntenkreis sind zwei Rollstuhlfahrer/innen, die beide Hunde haben - und zwar keine ausgebildeten Begleithunde - die verdammt teuer sind und schwer zu bekommen - sondern richtige „Pinschpudeldackel“
)
Aber die hatten alle mögliche Probleme vorher genau durchgedacht und Lösungsansätze mit Freunden und Verwandten besprochen.
Und beide sind zusammen mit ihren Hunden unschlagbar im Team, gerne gesehen Gäste und Freunde unserer Hunde.
Weißt du denn schon, wo du deinen zukünftigen Kameraden herbekommen willst?
Ich wünsche dir unheimlich viel Glück bei deinem Vorhaben,
Lieben Gruß, Maresa und Bebop