Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
In einer Mietwohnung mit Einbaukücke ging der Backofen mit Ceranfeld kaputt. Der Ofen war schon sehr alt und so fiel die Oberhitze aus.
Der Herd wurde darauf hin vom Vermieter durch ein neues Gerät ersetzt. 2 Monate später erhielt der Mieter vom Vermieter plötzlich die Aufforderung, ein Drittel der Kosten, also 350,- Euro, zu zahlen.
Im Mietvertrag steht folgende Klausel:
§ 21 Sonstige Vereinbarungen:
Die Küche wird voll funktionsfähig an den Mieter übergeben. Bei Auszug ist diese ebenfalls voll funktionsfähig zurückzugeben. Eventuelle Reparaturen der Küchengeräte gehen zu Lasten des Mieters.
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ein Mieter einen solch hohen Betrag für ein Gerät zahlen soll, dass ihm weder vorher, noch nachher gehört, oder??? Für eine Antwort würde ich mich natürlich rießig freuen! Grüße Ohle123