MEINE FREIWILLIGE ENTSCHEIDUNG: OP soll vom Chefarzt durchgeführt werden auf Grund des doch sehr sensiblen Eingriffs. Dies heißt: das ist meine Wahlleistung
Soweit die Fakten.
Vom Krankenhaus habe ich dazu folgende Informationen/Fakten erhalten ab Einzug in das Krankenhaus:
Tag vor der OP (Vorbereitung): ich bin Kassenpatient - Abrechnung der Kosten Krankenhaus an GKV
OP-Tag: separater Vertrag als Privatpatient, der nur für den OP-Tag gilt und sofort wieder gekündigt wird
Folgetage nach dem OP-Tag: ich bin Kassenpatient - Abrechnung der Kosten Krankenhaus an GKV
Nun im Detail zum Punkt 2 (OP-Tag):
Ich habe dazu vom Sekretariat des Chefarztes einen Kostenvoranschlag erhalten, der folgende geschätzte Kostenpositionen enthält:
OP durch CA
Anästesie
sonstiges (Pathologie, ggf. Intensiv)
Die Gesamtsumme des Kostenvoranschlages bewegt sich im mittleren 4-stelligen €-Bereich.
Das die Kosten für Anästesie und sonstiges in Rechnung gestellt werden, werden damit begründet, daß diese Tätigkeiten vom operierenden Chefarzt bei den Chefärzten der jeweiligen Abteilungen in Auftrag gegeben werden und diese dann ebenfall ihre Aufwendungen an mich verrechnen.
Ich habe dazu bei meiner KK hinterfragt (persönlich in einer Aussenstelle) und erhielt die Auskunft, daß die KK in jedem Fall den Regelsatz für die OP zahlt.
Dem steht allerdings die Aussage des Krankenhauses entgegen, daß der komplette OP-Tag von mir privat bezahlt werden muß.
Da ich anhand des Kostenvoranschlages glaube, daß die Information des Krankenhauses korrekt ist: gibt es eine reelle Chance, von der Krankenkasse als Beteiligung den Regelsatz für diese OP zu bekommen? Das Honorar des operierenden CA ist da natürlich außen vor, aber die Kosten für Anästesie und Pathologie fallen ja in jedem Falle bei der OP an.
Wenn ja, welche Argumente würden da am besten greifen?
Ich habe dazu bei meiner KK hinterfragt (persönlich in einer
Aussenstelle) und erhielt die Auskunft, daß die KK in jedem
Fall den Regelsatz für die OP zahlt.
Dem steht allerdings die Aussage des Krankenhauses entgegen,
daß der komplette OP-Tag von mir privat bezahlt werden muß.
Ist kein Widerspruch: Du gehst privat mit der Zahlung der Rechnung für den einen Tag in Vorleistung, und reichst diese dann bei der GKV ein. Die GKV erstattet Dir dann den Regelsatz. Den Rest kannst Du evtl. steuerlich geltend machen.
Hallo,
die kompletten OP-, Unterbringungs- Verpflegungskosten werden über eine DRG-Pauschale mit der TK abgerechnet. Die Zusatzkosten für den Chefarzt etc. (im 4-stelligen Bereich beziffert) fallen komplett zu Lasten des Patienten an. Es erfolgt (teilweise) eine Doppelberechnung http://de.wikipedia.org/wiki/Diagnosis_Related_Groups
Gruß J.K.
Zunächst vielen Dank an alle die mir mit Ihren Informationen geholfen haben, den Sachverhalt zu verstehen.
@RHW: wie ich schon in meiner Anfrage geschrieben hatte, ging es mir nicht um den Anteil „Chefarztbehandlung“, sondern um die veranschlagten Summen für die Anästesie und Pathalogie, also Tätigkeiten, die in jedem Falle anfallen, egal, wer operiert.
@Erdbeerzunge/all: wird der Betrag, den die GKV zahlt, in irgendeiner Form auf der Privatrechnung ausgewiesen? Vielleicht ist die Frage etwas blauäugig, aber ich habe keinerlei Erfahrung …
@RHW: wie ich schon in meiner Anfrage geschrieben hatte, ging
es mir nicht um den Anteil „Chefarztbehandlung“, sondern um
die veranschlagten Summen für die Anästesie und Pathalogie,
also Tätigkeiten, die in jedem Falle anfallen, egal, wer
operiert.
@Erdbeerzunge/all: wird der Betrag, den die GKV zahlt, in
irgendeiner Form auf der Privatrechnung ausgewiesen?
Vielleicht ist die Frage etwas blauäugig, aber ich habe
keinerlei Erfahrung …
Ich muss mich wohl missverständlich ausgedrückt haben…Das Krankenhaus rechnet die Fallpauschale nach DRG direkt mit der Kasse ab. Hierin sind die Kosten für OP, Anästhesie, Labor etc. bereits enthalten! Durch die unterzeichnete Wahlarztvereinbarung fallen die Arztkosten - auch die für Anästhesie etc. „doppelt“ an, dieser Teil ist komplett durch den Patienten zu zahlen. Die Kasse hat ihren Anteil - durch Zahlung der DRG-Pauschale bereits erbracht!
Gruß J.K.