hallo, wenn man eine kollegin in einem anderen betrieb beim arbeiten erwischt ( gleiche abteiliung, will kündigen und macht eine „probewoche“ ) obwohl sie im eigenen betrieb krank gemeldet ist, muss man das dem arbeitgeber melden? was passiert, wenn man es nicht tut? was kann der kollegin passieren?
Hallo,
sicher die Denunziantenpflicht ist ein der wenigeren Regeln, die 1990 aus der Abteilung der Stasi in das Grundgesetz übernommen wurden! ( ich schreib mal hier ne Ironiewarnung!).
Die Folgen können von Gespräch mit dem Führungsoffizier bis zur Kürzung des Blutgeldes gehen!
Was kann der „kranken“ Mitarbeitern passieren? Denke mal das wird sich im Bereich zwischen Abmahnung und Kündigung bewegen, abhängig der Umstände.
hth
nun, die person, die es weiß, musste wegen der „kranken“ person auf dem frei rein kommen und das krank geht über weihnachten und silvester… bei krank hat man verständnis, bei „kein bock“ ist es ein wenig zu viel verlangt
P.S. danke
Hallo
Heikles Thema…
Ich stimme Genius nicht ohne Vorbehalt zu.
Und ich ahne, ich werde jetzt einen Sturm der Entrüstung hervorrufen…
Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Nebenpflichten angehalten, mögliche Schäden von seinem Arbeitgeber abzuwenden. Jetzt mag jeder für sich entscheiden, ob der AG durch die eventuell nicht existente AU geschädigt wird. Also ich stelle jetzt mal die Theorie in den Raum, dass dem AG diese Info eventuell sogar zugespielt werden muss. Zur Not wäre auch eine anonyme Inkenntnissetzung des AG denkbar.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Dass das nichts mit Denunzieren zu tun hat, weißt Du sicher…
Was kann der „kranken“ Mitarbeitern passieren? Denke mal das
wird sich im Bereich zwischen Abmahnung und Kündigung bewegen,
abhängig der Umstände.
Fristlose Kü, Erschütterung der AU und Verweigerung der Lohnfortzahlung und wenn man als AG so richtig lustig ist und den AG weiß, bei dem sie Probegearbeitet hat, dann schreibt man ihm einen netten Brief, fordert ihn zur Unterlassung auf, weil die AN AU gemdeldet sei und bei einem unter Vertrag steht. Der neue AG könnte auf die Idee kommen, dass er sich da ein faules Ei reinholen könnte und Abstand nehmen. Und dann kann sich die „kranke“ AN sich noch mit der Arbeitsagentur wegen der Sperrfrist rumschlagen.
So läppisch sind die Folgen also nicht und liegen evtl weit über dem von Dir genannten Limit.
Gruß,
LeoLo
Man MUSS es nicht melden, aber ich würde es tun!
Die Kollegin arbeitet somit klar gegen die Firma, die dein Gehalt bezahlt, und wer weiss: Vielleicht nimmt sie Wissen und Kunden mit, und du bist dann vielleicht als Erster deinen Job los!
Also denk es dir selbst aus: Sie oder Du?
Um ihr einen Denkbrücke zu bauen, gib ihr evtl. eine Chance, sich selbst beim Arbeitgeber zu offenbaren.
Setz ihr eine kurze Frist das zu tun, und vereinbare, dass sie den Arbeitgeber bitten soll, dir mitzuteilen, dass sie mit ihm gesprochen hat.
Wenn diese Miteilung nicht erfolgt, dann gehst du halt zu ihm…
sicher die Denunziantenpflicht ist ein der wenigeren Regeln,
die 1990 aus der Abteilung der Stasi in das Grundgesetz
übernommen wurden!
Denunziant ist man lediglich, wenn man jemanden anzeigt, obwohl jegliches eigene Interesse an Sanktionen gegen diese Person nicht erkennbar ist. Hier handelt es sich jedoch um Sozialbetrug. Der angebliche „Denunziant“ würde mittelbar zur Finanzierung des Sozialbetrugs (Sozailkassenbeiträge) wie unmittelbar (Mehrbelastung im Betrieb durch Arbeitsausfall angeblich "erkrankter"Kollegen) herangezogen.
smalbop
Hallo
Ich stimme Genius nicht ohne Vorbehalt zu.
Und ich ahne, ich werde jetzt einen Sturm der Entrüstung
hervorrufen…
Nein. Die Sichtweise von Genius („Denunziation“) ist so abwegig, dass es hierüber schwerlich zu einer Diskussion kommen wird, die diesen Namen verdient.
Neben dem ihm bereits direkt entgegengehaltenen ist noch darauf hinzuweisen, dass ein Mitarbeiter arbeitsrechtlich aus dem vertraglichen Vertrauensverhältnis heraus durchaus dazu verpflichtet ist, seinen Arbeitgeber vor einem abwendbaren Schaden zu bewahren.
Gruß
smalbop
Denunziant ist man lediglich, wenn man jemanden anzeigt,
obwohl jegliches eigene Interesse an Sanktionen gegen diese
Person nicht erkennbar ist.
ganz im gegentum:
„Unter Denunziation (lat. denuntiare, „absprechend berichten, Anzeige/Meldung machen“; denuntiatio, „Ankündigung, Androhung“) versteht man die – häufig anonyme – öffentliche Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen,[1] von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht.“ (wikipedia)
Betrug
Hallo,
auch hier gilt wieder §263 StGB.
Die betreffende Person erregt bei ihrem bisherigen AG einen Irrtum, welcher dessen Vermögen schädigt und ihrem zukünftigen AG oder ihrer selbst einen Vermögensschaden verursacht.
Wie schon erwähnte, können hierdurch straf-, arbeits-, sozial- und zivilrechtliche Konsequenzen für die Person entstehen, es kann sogar juristische Konsequenzen für ihren künftigen Arbeitgeber haben.
Wobei hier eine Strafverfolgung der Sachlage nach wohl eingestellt wird, da die Schadenssumme (entspr. das zu erwartende Strafmaß) durch die Woche „Fehlbezahlung“ sich in Grenzen hält.
Bagatellisieren darf man so etwas dennoch nicht, da die Person, wie schon erwähnt wurde, zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch Zugriff auf sensible Daten des bisherigen AG hat und hierdurch die Gefahr besteht, dass diesem ein signifikanter, tatsächlich strafrechtlich relevanter Schaden entsteht.
Und zur Frage, ob man dies dem Arbeitgeber mitteilen muss:
Im Rahmen der sog. Pflicht des Arbeitnehmers zur Schadensabwendung ist der AN tatsächlich verpflichtet, ihm bekannte (mögliche) Schädigungen dem AG mitzuteilen. Man verletzt also eigene Pflichten.
Im Übrigen hat es entgegen dem Kommentar von genius rein gar nichts mit „Denunzieren“ zu tun, einen Betrug dem Opfer mitzuteilen.
Da würden mir jetzt noch 1000 mehr oder weniger passende Analogien zu einfallen, die ich jetzt unterlasse.
Dennoch kann man jedoch sagen, dass man hier bewußt wegschauen würde, während Anderen Schaden zugefügt wird: Man macht sich hier zum Mitwisser in einem Betrugsfall!
Gruß,
Michael
Hallo,
die Pflicht ist aber nicht unbegrenzt sondern bezieht sich nur auf den Arbeitsbereich des Mitarbeiters. Aber ich lerne gern dazu, wie würdest du es den Begründen, das ein Mitarbeiter in seiner Freizeit in einem komplett andern Bereich tätig werden muss umd Schaden von seinem Arbeitgeber abzuwenden.
hth
Hallo,
auch hier gilt wieder §263 StGB.Die betreffende Person erregt bei ihrem bisherigen AG einen
Irrtum, welcher dessen Vermögen schädigt und ihrem zukünftigen
AG oder ihrer selbst einen Vermögensschaden verursacht.
aha, und du bist du dir da sicher? vorsatz usw prüfen wir gar nicht mehr?
Wie schon erwähnte, können hierdurch straf-, arbeits-, sozial-
und zivilrechtliche Konsequenzen für die Person entstehen, es
kann sogar juristische Konsequenzen für ihren künftigen
Arbeitgeber haben.
oho, lass mal hausnummer hören, gerade die für den neuen Arbeitgeber würden mich mal interesieren
Wobei hier eine Strafverfolgung der Sachlage nach wohl
eingestellt wird, da die Schadenssumme (entspr. das zu
erwartende Strafmaß) durch die Woche „Fehlbezahlung“ sich in
Grenzen hält.
genau, in Bayern filzt man zwar für 5 Euro Kinder, aber hier sind ein paar Hundert Euro auf einmal nichts… wieso darf hier überhaupt jeder schreiben?
Bagatellisieren darf man so etwas dennoch nicht, da die
Person, wie schon erwähnt wurde, zu diesem Zeitpunkt
möglicherweise noch Zugriff auf sensible Daten des bisherigen
AG hat und hierdurch die Gefahr besteht, dass diesem ein
signifikanter, tatsächlich strafrechtlich relevanter Schaden
entsteht.
was ein schwachsinn, nach der Aussage kann man auch damit rechnen, das die „Person“ das Betriebsgelände abfackelt
Und zur Frage, ob man dies dem Arbeitgeber mitteilen muss:
Im Rahmen der sog. Pflicht des Arbeitnehmers zur
Schadensabwendung ist der AN tatsächlich verpflichtet, ihm
bekannte (mögliche) Schädigungen dem AG mitzuteilen. Man
verletzt also eigene Pflichten.
da will ich aber jetzt mal eine Sauber Quelle dafür, die eindeutigt begründet, das man in der Freizeit andere Mitarbeiter überwachen muss und man auch noch ein Pflicht hat, dies dem Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eigene Folge zu melden! Hier wird einfach mal nachgeplabbert ohen Verständnis
Im Übrigen hat es entgegen dem Kommentar von genius rein gar
nichts mit „Denunzieren“ zu tun, einen Betrug dem Opfer
mitzuteilen.
aha? mit was dann? das man sich mit diesem Mitteilen auch in die Gefahr einer Anzeige wegen Verleugnung bringt ist dabei auch egal
Da würden mir jetzt noch 1000 mehr oder weniger passende
Analogien zu einfallen, die ich jetzt unterlasse.
Dennoch kann man jedoch sagen, dass man hier bewußt wegschauen
würde, während Anderen Schaden zugefügt wird: Man macht sich
hier zum Mitwisser in einem Betrugsfall!
Ein Mitwisser… oho, das hat jetzt welche Bewandnis und vorallem, welche Rechtspflicht.
ich sag nur Expertenforum…
Hallo,
es lassen sich immer Dinge schnell vermuten, aber es KÖNNTE doch auch ganz anders sein, zum Beispiel so:
Die Kollegin soll/will aus uns unbekannten Gründen die jetzige Firma verlassen, und der jetzige Arbeitgeber war so freundlich , ihr gleich die Gelegenheit zu geben, sich woanders vorzustellen.
Daher bleibe ich bei meinem untenstehenden Vorschlag…
Gruß
Hummel
Du hast nicht genau gelesen, was ich schrieb. Bei Wiki ist von niedrigen Beweggründen die Rede. Die sind aber nicht gegeben, wenn man Sozialbetrug anzeigt, insbesondere dann nicht, wenn man diesen auch noch zwangsweise mitfinanzieren würde. Wiki ist übrigens nicht gerade unfehlbar, mithin als Beleg meist wenig geeignet.
smalbop
Hallo
wie würdest du es den Begründen, das ein Mitarbeiter in
seiner Freizeit in einem komplett andern Bereich tätig werden
muss umd Schaden von seinem Arbeitgeber abzuwenden.
Ein Mitarbeiter kommt sonntags beim Spazierengehen an seiner Firma vorbei und bemerkt einen Feuerschein hinter dem Fenster. Er unternimmt nichts. Am Montag kommt er zur Arbeit und die Bude ist abgebrannt. Dann erzählt er seinem Chef, dass er am Sonntag untätig geblieben ist, weil die Feuerwehr anzurufen ja nichts mit seiner Tätigkeitsbeschreibung zu tun hat. Was soll der Chef tun?
Meinst du das ungefähr so?
s.
Gut getrollt ist halb gewonnen
Hallöchen,
Die betreffende Person erregt bei ihrem bisherigen AG einen
Irrtum, welcher dessen Vermögen schädigt und ihrem zukünftigen
AG oder ihrer selbst einen Vermögensschaden verursacht.aha, und du bist du dir da sicher? vorsatz usw prüfen wir gar
nicht mehr?
Naja, wenn Du mir sagen willst, dass jemand, der einen gültigen Anstellungsvertrag hat und dem AG mitteilt, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht, um im Zeitpunkt der gemeldeten Arbeitsunfähigkeit anderswo arbeiten zu gehen ohne dies dem AG mitzuteilen, nicht vorsätzlich handelt, dann wüsste ich gerne mal ein paar Argumente hierfür?
… wieso darf hier überhaupt jeder schreiben?
Frage ich mich auch, warum darf hier jeder schreiben, auch jemand, der arbeits- und bürgerrechtliche PFLICHTEN direkt mit „Denunziation“ gleichsetzt, wohlwissend, dass dieser Begriff eine eindeutige Vorbelastung hat?
was ein schwachsinn, nach der Aussage kann man auch damit rechnen, das die „Person“ das Betriebsgelände abfackelt
Du kannst ausschließen, dass die Person noch Zugang zu sensiblen Daten hat und ebenso, dass sie diesen nutzt?
Außerdem, wenn etwas Schwachsinn ist, dann das Risiko einer Werksspionage gleichzusetzen ist mit dem Risiko einer Brandstiftung:
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:vKaXPGYoI…
„… 6550 Fälle im Jahr 2006… dies sind jedoch nur die Delikte, die den Behörden bekannt geworden sind …“
Wenn Du mir noch eine Statistik präsentierst, dass jedes Jahr Tausende von Betrieben in Deutschland mutwillig durch ehemalige Mitarbeiter abgefackelt werden, mit einer hohen Dunkelziffer von der niemand was mitbekommen hat, dann nehme ich Dein Argument an.
da will ich aber jetzt mal eine Sauber Quelle dafür, die eindeutigt begründet, das man in der Freizeit andere Mitarbeiter überwachen muss
Das ist jetzt vollkommener Schwachsinn, wie er im Bilderbuch steht.
Es ist etwas VÖLLIG ANDERES , ob man zufällig von einem Sachverhalt Kenntnis erlangt, oder die Pflicht hat, sich Informationen zu einem Sachverhalt zu beschaffen.
Du argumentierst so schwachsinnig am Thema vorbei, PLONK!
ich sag nur Expertenforum…
Sagte der Troll.
Und schüss.
Micha
Njein…
Hallöchen,
Die Kollegin soll/will aus uns unbekannten Gründen die jetzige Firma verlassen, und der jetzige Arbeitgeber war so freundlich , ihr gleich die Gelegenheit zu geben, sich woanders vorzustellen.
Der einfachste Weg, um hier Mißverständnisse aus dem Weg zu räumen, ist doch, dem Arbeitgeber kurz einen Hinweis zu geben „Du, die kranke Kollegin arbeitet jetzt bei Deiner Konkurrenz“ - wenn er es weiß, ist der Fall ja erledigt. Wenn er es nicht weiß, kann er es immer noch so handhaben, wie er für richtig erachtet.
Was spricht denn da dagegen?
Gruß,
Michael
Du hast nicht genau gelesen, was ich schrieb.
das hast du selber offensichtlich nicht. und zwar sogar zweimal - dein posting und meins. magst du nochmal nachlesen, worauf ich überhaupt geantwortet habe? ich habe es zitiert…
Du hast nicht genau gelesen, was ich schrieb.
das hast du selber offensichtlich nicht. und zwar sogar
zweimal - dein posting und meins. magst du nochmal nachlesen,
worauf ich überhaupt geantwortet habe? ich habe es zitiert…
Du hast aus meinem Posting zitiert, nur hat leider deine Wikiquelle nichts zu tun mit dem, was du zitiert hast.