Krank gemeldete kollegin beim arbeiten erwischt

Zitat aus der Urteilsbegründung
BAG, Urteil vom 3. 7. 2003 - 2 AZR 235/02

Geschäftsgeheimnisse zu wahren und den Arbeitgeber über alle
wesentlichen Vorkommnisse im Betrieb in Kenntnis zu setzen,
vor allem um Schäden des Arbeitgebers zu verhindern

Das sollte Deine Frage erschöpfend beantworten, denn weder ist
es unzumutbar, einen Kollegen, der den AG nachweislich
schädigt (notfalls anonym) zu verpfeifen, noch ist es
unwesentlich, wenn jemand seinen AG schädigt - von Betrug mag
ich hier nichtmal unbedingt sprechen.

Schöne Feiertage

und wie passt das hier? das vorkommen war beim Arbeitnehmer 1. privat und 2. nicht im Betrieb(also eben nicht wie oben gefodert auf dem betriebsgelände oder im arbeitsablauf). dazu kommt, hier gehts um ne „strafanzeige“ und die kündigung daraus. wenn du das Urteil weiter lesen würdest, könntest du problemlos erkennen, das die schlussfolgerung von dir, das was „zumutbar“ ist, falsch ist.
auch ist er verweis auf anonym falsch, da er ja nach deiner logik nachweisen muss, das er angezeigt hat, weil ihm sonst arbeitsrechtliche schritte drohen.

es wird gerade mal angenommen, das der mitarbeiter eine anzeige pflicht haben könnte, bevor er strafanzeige stellt, weil diese strafanzeige geschäftsschädigend sein könnte. also geht es hier eben nicht um einen „neutralen“ mitarbeiter, der irgendwas gesehen hat, sondern um eine strafanzeige, die schädigenden charakter hat.
Das Urteil bezüglich „muss ein Arbeitgeber erst intern von der Anzeige melden“ passt also auf den Fall nicht wirklich

Lesen und verstehen von Urteilen und deren Sinn
Unabhängig davon, dass Du schon bei einfachen Dingen den Sinn nicht entnehmen kannst, z.B. als ich anmerkte, dass ich raus sei und ich deshalb von vornherein nicht Dir geantwortet habe, da Dir die Fähigkeit fehlt, den Sinn einer Urteilsbegründung zu entnehmen …

und wie passt das hier?

Lies die gennanten Kommentare und lass mit mit Deiner nervtötenden dummen Anmache endlich in Ruhe, wenn Du einfach nicht in der geistigen Verfassung bist, Dich auf einem Niveau oberhalb der Stammtischkantengrenze auszutauschen, ok?

PLONK

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na der meldezwang und die stimmungsmache waren ja nicht von mir begründet. und ja, ich kann urteil lesen und weiss auch, in wie weit man sie anwenden und auslegen darf. wenn du in dem urteil sowas siehst, ist es dir unbenommen, hat aber nichts mit rechtswissenschaften zu tun.
der streit um interen wie externe behandlung von solchen fälle bezogen auf die arbeit ist nichts neues und auch relativ geklärt, aber daraus einen solchen schluss zu ziehen würde ich doch mal auf den glühwein schieben oder den grund unbedingt recht haben zu wollen.

aber ich frage mich, wieso man sich dann auch noch im ton vergreifen muss…