Krank gemeldete kollegin beim arbeiten erwischt

Ich fordere Dich noch einmal auf, eine juristisch belastbare Quelle zu nennen, die von einem beliebigen Arbeitsgericht in Deutschland geurteilt wurde und eine Abmahnung in einem vergleichbaren Fall bestätigt.

Hi!

EIn Kollege behauptet dem Arbeitgeber gegenüber, das
Mitarbeiter X in seiner Krankheitszeit hat arbeiten gesehen,
obwohl man wirklich krank im Bett lag…

merkst du was?

Ich glaube, dass nicht nur LeoLo sondern auch jeder andere hier merkt, dass es momentan in zu sein scheint, irgendeinen hahnebüchernen Quark zu schreiben und dann solange an der Frage zu „tunen“, bis ihrer Meinung nach die Antwort passt.

Ganz nebenbei: Auch dann wäre das, was Du hier geschrieben hast zu 90 % falsch.

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

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wenn du das belegen kannst, gerne, da du so auf urteile pochst kannst du gern eins bringen, wo ein mitarbeiter verurteilt wurde, weil er einen andern nicht „gemeldet“ hat… wenn das so selbstverständlich und verplfichtet ist, dann muss es die doch zu mass geben

Fang Du mit den Belegen an, dann ziehen die anderen hier auch nach - versprochen!
Schließlich bist Du es, der zunächst mal behauptet, dass es eine Abmahnung zur Folge haben kann, wenn man seinen Kollegen beim Arbeitgeber verpfeift, weil er auf Kosten des AG bei einem anderen Unternehmen arbeitet.
Ich schmeiße jetzt ganz einfach mal den Suchbegriff „Pflicht drohende Schäden anzuzeigen“ in den Raum, vielleicht kommst Du dann selbst drauf.

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OLG Koblenz 5 U 13/03 - 5/03

OLG Koblenz 5 U 13/03 - 5/03

Garantiert nicht

OLG Koblenz 5 U 13/03 - 5/03

Ich mache mir erst gar nicht die Mühe, meine Zugangsdaten aus dem Büro zu holen, da ein Oberlandesgericht niemals ein Urteil im Bereich des Arbeitsrechts sprechen wird.

Du wirst von Antwort zu Antwort mehr zum bereits erwähnten Gespenst …

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LOL

OLG Koblenz 5 U 13/03 - 5/03

Sag mal, informierst Du Dich immer so … überhaupt nicht, wenn Du eine "Quelle! bringst?

Das von Dir genannte Urteil ist eine Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenbeihilfe einer Person, die gekündigt wurde, weil eine Kollegin die Unterschrift unter Dokumenten zum Zweck der Veruntreuung gefälscht hat.
Der Schadenersatz wird von der Fälscherin gefordert …

Vielen Dank, aber ich bin bei einer solch schrägen Idee der „Vergleichbarkeit“ raus *g*

Frohes Fest

ich hab auch mal gegoogelt. und dabei gefunden:
"Schadensersatz IV: Kündigung durch falsche Anschuldigungen

Wenn Personalabbau in einer Firma dazu führt, daß ein Kollege, um seinen eigenen Arbeitsplatz zu retten, einem anderen Fehlverhalten oder Diebstahl zu Unrecht in die Schuhe schiebt, so daß der Unschuldige seine Arbeit verliert, kann dieser vom anderen Ersatz seines Verdienstausfalls verlangen.
OLG Koblenz 5 U 13/03 - 5/03"

aus http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/mobbi… (Urteile zum Thema Mobbing).

natürlich geht es aber auch hier nicht um arbeits-, sondern zivilrecht. weshalb ich auch nicht noch nach dem kompletten urteilstext gesucht habe.

natürlich geht es aber auch hier nicht um arbeits-, sondern
zivilrecht.

Arbeitsrecht IST Zivilrecht

weshalb ich auch nicht noch nach dem kompletten
urteilstext gesucht habe.

Es reicht schon, sich das „Intro“ durchzulesen

jetzt machst du es dir aber arg leicht und das entbindet dich nicht deiner pflicht, jetzt ein urteil für deine aussage zu nennen.

aber deine postungs haben gerade letzter zeit sehr viel an substanz verloren… schade eigentlich

jetzt machst du es dir aber arg leicht und das entbindet dich
nicht deiner pflicht, jetzt ein urteil für deine aussage zu
nennen.

Ich sagte Dir, ich reagiere auf Dein Urteil, welches Deine abstruse These belegt.

Dass Du ein Urteil, welches mit der Thematik hier nicht das Geringste zu tun hat präsentierst und uns dann in der Pflicht siehst, ist bestenfalls grotesk.

aber deine postungs haben gerade letzter zeit sehr viel an
substanz verloren… schade eigentlich

Wenigstens ist da etwas, was verlorengehen kann, das ist unendlich viel mehr, als man von Deinem Stammtischgesülze (sorry, ist aber so) behaupten kann.

Ganz kurz: Du wirst kein Urteil finden!

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Sei es drum
Für den Laien ausgesprochen gut erläutert und mit Qu…

lustig, aber die meldepflicht findet sich darin aber nicht mal ansatzweise… gerade der verweis auf 242 sollte dir den wind aus den segeln nehmen.

aber ich warte immer noch auf ein urteil

btw. etwas ablehnen ohne es zu lesen zeugt nicht gerade von guter arbeit…

Sag mal, verarscht Du mich gerade?

lustig, aber die meldepflicht findet sich darin aber nicht mal
ansatzweise…

Ich werde Dir die Quellen nicht auch noch voirlesen!

gerade der verweis auf 242 sollte dir den wind
aus den segeln nehmen.

Ich sitze hier gerade nur noch kopfschütteld vor dem Rechner.
Der Grundsatz von Treu & Glauben nimmt mir nicht den Wind aus den Segeln, er bestätigt mich …

aber ich warte immer noch auf ein urteil

Ich bin meiner "Pflicht nachgekommen und warte immer noch auf ein arbeitsrechtliches Urteil von Dir.

btw. etwas ablehnen ohne es zu lesen zeugt nicht gerade von
guter arbeit…

Zitiere mir doch mal den Teil aus Deiner Quelle, der eine Sanktion des AG gegen den AN belegt, weil er einen Kollegen verraten hat!

Nochmal:
Da geht es nicht um Arbeitsrecht.
Es geht um die Gewährung einer Prozesskostenbeihilfe.
Und nur, weil in der Begründung steht, dass die von Mitarbeiterin A betrogene Geschädigte B einen Anspruch auf Schadenersatz von der Mitarbeiterin A durchsetzen könnte (und deshalb die PKH genehmigt wird), ist es kein Urteil zum Thema Sanktionen durch einen AG.

Du siehst: Im Gegensatz zu Dir habe ich das Teil tatsächlich gelesen, sogar im Volltext und nicht als Schlagzeile irgendeines Käseblatts.

Und jetzt bin ich endgültig raus, da es mir echt zu blöde ist, mit jemandem zu strteiten, der existierende Belege nicht zu verstehen gewillt ist und dazu auch noch Dinge versteht, die nicht existieren.

Frohes neues Jahr

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na wenn sogar pkh und Schadensersatz die Folge sind, na was red ich, mir aber unverständnis unterstellen.

und was du da treu und glaube versuchst anzutun und da ein so weit gehende pflicht rauszulesen, der selbst in dem text widersprochen wird… na lassen wir das, ich find es trotzdem peinlich, das du es noch nicht mal hinbekommst, das urteil zu posten, selbst wenn du der meinung bist, das das von mir genannte falsch ist.

da wird mal wider verzweifelt abgelenkt und rumgeweint, weil nichts dahinter ist…

und dieses, du must erst, sonst mach ich das nicht erinnert mich ein bissl arg an Kindergarten.

na wenn sogar pkh und Schadensersatz die Folge sind, na was
red ich, mir aber unverständnis unterstellen.

pkh ist aber immer noch nicht das gleiche wie die von dir behauptete abmahnung. aber, sehr viel schlimmer, eine nachweislich unrichtige behauptung ist nicht das gleiche wie eine nicht beweisbare.

sry, aber angesichts der ‚beweislage‘ in diesem thread machst du dich mit deiner halsstarrigkeit bislang ziemlich lächerlich. das kannst du besser.

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ich versuch ja nur die ironie der „Anzeigepflicht“ aufzuzeigen, die hier zwar von jedem verlangt, aber nie nachgewiesen wird.

wenn der mitarbeiter glaubt sowas gesehen zu haben und es dann sogar anzeigen muss, hat er nach der aussage hier die wahl zwischen einem arbeitsrechtlichen streit oder der anzeige wegen übler nachrede und dann dem arbeitsrechtslichen streit.

ich find es auch seltsam, das ein normaler mitarbeiter im büro das fehlverhalten von mitarbeitern melden „muss“ die ihm noch nicht man unterstellt sind oder mit denen er zusammenarbeitet.

da dann treu und glaube für zu missbrauchen und dann noch nicht mal ansatzweise diese komplett falsche auslegung da zu legen ist das eine, dazu kommt dann noch dieses kindergartenverhalten, das man nur einen beweis bringen will, wenn der andere auch was macht. geht dieser bluff dann nicht auf, wird man beleidigent und will sich nicht mehr dazu äußern.

wenn das so klar wäre, wie gewissen personen das hier da stellen, wäre es eine sehr einfache sache, das passen urteil oder den passenden aufsatz zu posten und mich zu widerlegen.

Zitat aus der Urteilsbegründung
BAG, Urteil vom 3. 7. 2003 - 2 AZR 235/02

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und sie im zumutbaren Umfang zu wahren (zusammenfassende Übersicht bei BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 - BB 1989, 649; Müller NZA 2002, 424, 427 ff. jeweils mwN; Erman-Hanau BGB 10. Aufl. § 611 Rn. 508; MünchArbR-Blomeyer 2. Aufl. § 51 Rn. 19 ff.). Der Arbeitnehmer hat darüber hinaus die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren und den Arbeitgeber über alle wesentlichen Vorkommnisse im Betrieb in Kenntnis zu setzen, vor allem um Schäden des Arbeitgebers zu verhindern (Palandt-Putzo BGB 62. Aufl. § 611 Rn 40; ErfK/Preis 3. Aufl. § 611 BGB Rn. 906; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 692; MünchArbR-Blomeyer 2. Aufl. § 53 Rn. 55; Gach/Rützel BB 1997, 1959, 1961).

Das sollte Deine Frage erschöpfend beantworten, denn weder ist es unzumutbar, einen Kollegen, der den AG nachweislich schädigt (notfalls anonym) zu verpfeifen, noch ist es unwesentlich, wenn jemand seinen AG schädigt - von Betrug mag ich hier nichtmal unbedingt sprechen.

Schöne Feiertage

na da sind urteile besser, bei denen es um strafanzeigen geht und ob der arbeitgeber vorher informiert werden muss…