Schönen guten Tag Person x macht zur zeit eine Maßnahme TM
Kenntnisvermittlung lager inkl. Erwerb Staplerschein die Maßnahme
dauert insgesamt 6 Wochen Person x war die 1 Woche da und ist dann krank
geworden er ist zum Arzt gegangen und der hat ihn für 3 Wochen Krank
geschrieben Person x geht es jetzt wieder besser und wollte wieder
Arbeiten gehen jetzt hat er aber Angst das sobald er wieder zu Arbeit
geht Rausgeworfen wird und dann vom Arbeitsamt gesperrt wird also
meine frage an euch kann Person x gesperrt werden vom amt obwohl er einen Krankenschein hatte danke für Hilfe
Hi!
Vorbemerkung: Bei meiner Antwort gehe ich davon aus, dass Du von Alg I sprichst. (Das erscheint mir deutlich als das Wahrscheinlichste.)
kann Person x vom Amt gesperrt werden, obwohl er einen Krankenschein hatte?
Wenn er explizit aufgrund der Krankheit, wegen der er krankgeschrieben war, entlassen würde, lautet die Antwort: nein, keine Sperrzeit.
Sollte X aber entlassen werden, weil er nach der Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erschienen ist (egal, ob aus Angst oder wegen was anderem), dann würde es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine 12-wöchige Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe geben!
Gruß
Jadzia
Arbeiten gehen jetzt hat er aber Angst das sobald er wieder
zu Arbeit geht Rausgeworfen wird und dann vom Arbeitsamt gesperrt wird also meine frage an euch kann Person x gesperrt werden vom amt
obwohl er einen Krankenschein hatte danke für Hilfe
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Gruß
Uwe