Krank wenn ALGI ausläuft- und dann?

Ein Arbeitsloser erhält einen Restanspruch ALG I von der Arbeitsagentur und wird in dieser Zeit, über den Restanspruchszeitraum des ALG I hinaus, vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben.
Wie sieht hier die weitere Berechnung des ALG aus?
Fällt er während der AU automatisch in ALG II?
Oder wird weiter das ALG auf der Grundlage des ALG I berechnet?

Ich freue mich auf Ihre kompetenten Antworten.

Hi,

Gegenfrage: Warum sollte eine AU zur Aufrechterhaltung des ALG I-Anspruches führen?

Automatisch fällt niemand in ALG II-„Anspruch“. Wer es nicht rechtzeitig beantragt, bekommt auch nix.

Gruss

Hallo!

Ein Arbeitsloser erhält einen Restanspruch ALG I von der Arbeitsagentur und wird in dieser Zeit, über den Restanspruchszeitraum des ALG I hinaus, vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben.

Vom Beginn der AU bis zum grundsätzlich letzten Tag des Alg-Anspruchs: Vergehen da weniger als sechs Wochen oder mehr?

Wie sieht hier die weitere Berechnung des ALG aus?

Wie denn: „die weitere Berechnung“? Wieso sollte hier irgendwas neu berechnet werden?? Oder meinst Du dann einen eventuellen Alg- II -Anspruch?

Fällt er während der AU automatisch in ALG II?

Du meinst, wenn der Alg-I-Anspruch dann regulär ausgelaufen ist?! Ich meine nein, sondern dass er stattdessen Anspruch auf Krankengeld hat.

Oder wird weiter das ALG auf der Grundlage des ALG I berechnet?

Wie gesagt: Welches Alg meinst Du hier? Alg II? Beim Alg II gibt’s Regelsätze, die für jeden gleich sind, siehe FAQ:1749. Dazu gibt’s (angemessene) Miet- plus Nebenkosten.

Ich freue mich auf Ihre kompetenten Antworten.

Wenn Du das nächste mal gleich das richtige Brett wählst, würde das Deine Chancen darauf erhöhen. :smile:

Gruß
Jadzia

Ein Arbeitsloser erhält einen Restanspruch ALG I von der
Arbeitsagentur und wird in dieser Zeit, über den
Restanspruchszeitraum des ALG I hinaus, vom Arzt
arbeitsunfähig geschrieben.

Ein Krankenschein hemmt den Verfall von ALG-I nicht mehr, das war früher mal so. Die Tage zählen weiter, auch über die sechs Wochen hinaus wenn dann der Leistungsträger die Krankenkasse ist.

Ist das ALG-I ausgelaufen sollte man tunlichst frühzeitig vorher bei der Arge oder dem Job-Center einen Antrag auf ALG-II gestellt haben.