Hallo!
Ein Arbeitsloser erhält einen Restanspruch ALG I von der Arbeitsagentur und wird in dieser Zeit, über den Restanspruchszeitraum des ALG I hinaus, vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben.
Vom Beginn der AU bis zum grundsätzlich letzten Tag des Alg-Anspruchs: Vergehen da weniger als sechs Wochen oder mehr?
Wie sieht hier die weitere Berechnung des ALG aus?
Wie denn: „die weitere Berechnung“? Wieso sollte hier irgendwas neu berechnet werden?? Oder meinst Du dann einen eventuellen Alg- II -Anspruch?
Fällt er während der AU automatisch in ALG II?
Du meinst, wenn der Alg-I-Anspruch dann regulär ausgelaufen ist?! Ich meine nein, sondern dass er stattdessen Anspruch auf Krankengeld hat.
Oder wird weiter das ALG auf der Grundlage des ALG I berechnet?
Wie gesagt: Welches Alg meinst Du hier? Alg II? Beim Alg II gibt’s Regelsätze, die für jeden gleich sind, siehe FAQ:1749. Dazu gibt’s (angemessene) Miet- plus Nebenkosten.
Ich freue mich auf Ihre kompetenten Antworten.
Wenn Du das nächste mal gleich das richtige Brett wählst, würde das Deine Chancen darauf erhöhen. 
Gruß
Jadzia