eine Arbeitnehmerin würde z.B. seit 2 Monaten Krankengeld von ihrer Krankenkasse beziehen. Die Erkrankung würde noch einige Monate andauern. Ihr befristeter Vertrag würde zwischenzeitlich auslaufen.
Wenn sie sich nun im Anschluss an ihren Vertrag arbeitslos melden würde, würde sie dann weiterhin Krankengeld (bis 18 Monate) beziehen? Oder würde sich für sie etwas finanziell ändern???
Könnte sie sich überhaupt arbeitslos melden? Aufgrund ihrer Erkrankung würde sie ja zurzeit dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen.
Wenn sie sich nun im Anschluss an ihren Vertrag arbeitslos melden würde,
Das kann sie gar nicht. Denn solange sie arbeitsunfähig erkrankt (au) ist, besteht keine Verfügbarkeit im Sinne des Gesetzes, weswegen die Voraussetzungen für eine Alome nicht erfüllt sind.
Darüber hinaus ist ein bestehender Krankengeld-Anspruch vorrangig vor ALG I.
Deswegen bekommt sie, solange sie noch au ist, weiter KRG. (An der Höhe ändert sich nichts.)
Gruß
Jadzia
P.S.: @MOD-Kollegen: Ihr könnt’s rüberschubsen, wenn Ihr wollt.