Krankengeld?

Hallo zusammen,

eine Arbeitnehmerin würde z.B. seit 2 Monaten Krankengeld von ihrer Krankenkasse beziehen. Die Erkrankung würde noch einige Monate andauern. Ihr befristeter Vertrag würde zwischenzeitlich auslaufen.

Wenn sie sich nun im Anschluss an ihren Vertrag arbeitslos melden würde, würde sie dann weiterhin Krankengeld (bis 18 Monate) beziehen? Oder würde sich für sie etwas finanziell ändern???

Könnte sie sich überhaupt arbeitslos melden? Aufgrund ihrer Erkrankung würde sie ja zurzeit dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen.

Wäre für Antworten wieder sehr dankbar.

MfG
vest

MOD - verschieben
Hallo

Bei einer fortlaufenden AU tritt keine Arbeitslosigkeit iSd SGB 3 ein. Ergo gibt es kein ALG 1 sondern weiter Krankengeld.

Übrigens: falsches Brett -> Arbeits- und Sozialamt

Gruß,
LeoLo

Keine Arbeitslosmeldung möglich.
Hi!

Wenn sie sich nun im Anschluss an ihren Vertrag arbeitslos melden würde,

Das kann sie gar nicht. Denn solange sie arbeitsunfähig erkrankt (au) ist, besteht keine Verfügbarkeit im Sinne des Gesetzes, weswegen die Voraussetzungen für eine Alome nicht erfüllt sind.
Darüber hinaus ist ein bestehender Krankengeld-Anspruch vorrangig vor ALG I.

Deswegen bekommt sie, solange sie noch au ist, weiter KRG. (An der Höhe ändert sich nichts.)

Gruß
Jadzia

P.S.: @MOD-Kollegen: Ihr könnt’s rüberschubsen, wenn Ihr wollt. :smile:

vielen Dank für die hilfreichen Antworten!!!

Habe bei der Brettwahl nicht aufgepasst. Sorry!

MfG
vest