Krankengeld

Liebe/-r Experte/-in,
ich bitte dringend um deine Mithilfe bei folgenden Fall - auch hier nachzulesen:

/t/nach-aufhebungsvertrag-kein-krankengeld/6425791

Person meldet sich aufgrund akuter Belastungsstörungen am 16.03 krank. Ärztin empfiehlt die Arbeit aufzugeben und muss die Person bis einschließlich dem 30.03 krank schreiben. Die Empfehlung zur Aufgabe der Arbeit wurde schriftlich dokumentiert und von der Ärztin bestätigt.

Am 17.03. unterschreibt die Person einen Auflösungsvertrag und meldet sich bei der Arbeitsagentur. Diese verweigert mögliche Leistungen, da Anspruch auf Krankengeld vorliegen würde.

Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt und mit der Begründung abgelehnt, dass die Person auf Ihr Recht der Lohnfortzahlung verzichtet hätte.

Ist das zutreffend? Arbeitsagentur beharrt auf Ihrem Standpunkt und die Person dürfte in 14 Tagen zahlungsunfähig werden, da weder KK noch die AA leisten möchte.

Ich bitte um deine Mithilfe, wer nun bei beiden recht hat.

LG
Simon

Hallo,
wer hat recht:
Agentur für Arbeit ja und nein: bei selbst verursachter Arbeitslosigkeit kann sie grundsätzlich eine Sperre verhängen. In diesem Fall ist das Arbeitsverhältnis allerdings auf ärztlichen Rat hin beendet worden.Lassen Sie sich das vom Arzt bestätigen und legen Widerspruch gegen die Sperre ein.
Krankenkasse hat zwar recht, grundsätzlich verzichten Sie auf 6 Wochen Lohnfortzahlung, aber die Arbeitsunfähigkeit ist ja auf die letzte Tätigkeit bezogen ist, und diese hat am 31.03. geendet. Die Lohnfortzahlung endet dann ebenfalls.

betr. Zahlungsunfähigkeit: sofern sie aufgrund des Widerspruchs keine Einkünfte und Rücklagen mehr stellen Sie einen Antrag auf Sozialleistungen. Bei Nachweis der Bedürftigkeit wird Ihnen diese gewährt.