Guten Morgen Community,
wie immer habe ich die SuFu genutzt und Tante Google von links nach rechts gejagt. Hab auch hier einiges gefunden, aber meine Frage konnte ich nicht abschließend klären.
Bezogen auf /t/krank-aufhebungsvertrag-kg-alg-i-sperrfrist/63690…
Stellt euch mal folgendes vor:
Wenn jemand am 05.03. aufgrund akuter Belastungsstörungen und starken psychischen Problemen krank geschrieben wird und am 06.03. einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Ist es dann richtig, dass die Krankenkasse die Zahlung vom Krankengeld verweigert mit der Begründung, dass man auf die Lohnfortzahlung vom AG verzichtet hätte?
Darf die Krankenkasse es verweigern einen Bescheid zu erstellen, so dass man dagegen Widerspruch einlegen kann? Es würde nur eine Bescheinigung für die Arbeitsagentur erstellt werden, dass kein KG bezogen werden kann. Kann doch nicht richtig sein sowas…
Meines Wissens müsste auch bei solch einem Szenario die KK leisten, oder?
Viele Grüße
Free