Hallo,
weiss jemand vielleicht, ob die Dauer des Bezuges von Krankengeld im Anschluss an die Kündigung, bei der Argentur für Arbeit, in den Berechnungszeitraum (bzw. -höhe)für Arbeitslosengeld dazu gerechnet wird?
Danke im Voraus
Hallo,
weiss jemand vielleicht, ob die Dauer des Bezuges von Krankengeld im Anschluss an die Kündigung, bei der Argentur für Arbeit, in den Berechnungszeitraum (bzw. -höhe)für Arbeitslosengeld dazu gerechnet wird?
Danke im Voraus
Hi!
weiss jemand vielleicht, ob die Dauer des Bezuges von
Krankengeld im Anschluss an die Kündigung, bei der Agentur
für Arbeit, in den Berechnungszeitraum (bzw. -höhe)für
Arbeitslosengeld dazu gerechnet wird?
Weil Krankengeld im Anschluss an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ebenfalls sozialversicherungspflichtig ist, ist es zwar anwartschaftszeitbegründend für Alg (die Sache mit den mind. 12 Monaten Versicherungspflicht in den letzten 2 Jahren, um überhaupt Anspruch auf Alg zu haben bzw. für wie lange), fließt aber nicht mehr in die Berechnung der Alg-Höhe mit ein (seit 01.01.05 schon nicht mehr). Die Alg-Höhe richtet sich nur noch allein nach dem Arbeitsentgelt.
Gruß
Liza