Krankengeld Anspruch bei Arbeitslosigkeit

Hallo,

Frau X ist seit 9 Monaten Arbeitslos.
Vor einpaar Wochen war Sie wegen der Krankheit YZ 8 Wochen krank geschrieben.
(2 Wochen Krankengeld durch Krankenkasse)
Seit 3 Wochen ist Sie wieder beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und bekommt ihr Geld von der Arge.

Wenn Frau X wegen der Krankheit YZ wieder krank wird, bekommt Sie ab sofort Krankengeld oder werden die 6 Wochen erstmal durch Arge bezahlt?

Beim Arbeitgeber (nicht Arge) bekommt man sofort Krankengeld durch die Krankenkasse.

Vielen Dank

Hallo,
bei ALG-1 Empfängern gibt es immer erst mal die sechs Wochen, also keine Anrechnungen von VE-Zeiten.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Hallo Guenter,

bei ALG-1 Empfängern gibt es immer erst mal die sechs Wochen,
also keine Anrechnungen von VE-Zeiten.

Hast Du dafür eine Belegstelle ? § 146 Abs. 3 SGB III würde ich nämlich auf den ersten Blick anders interpretieren,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__146.html
habe aber keinen Kommentar zur Hand.

Gruss

Danke &Tschüß

Czauderna

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

zum § 126 gibt es ein Rundchreiben (Nr. 9) - da steht drinnen .

  1. Für jede Arbeitsunfähigkeit ist ein Anspruch auf Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage), längstens bis zum Erreichen der Höchstanspruchsdauer des Arbeitslosengeldes, gegeben. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer Krankheit beruht, die bereits vorher einmal oder mehrmals Arbeitsunfähigkeit ausgelöst und eine Leistungsfortzahlung begründet hat. Die Anspruchsdauer von 6 Wochen verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die für sich allein ebenfalls Arbeitsunfähigkeit verursacht.

Gruß

Guenter

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Mir bleibt hier die Leistung schleierhaft.
Hi!

bei Alg-I-Empfängern gibt es immer erst mal die sechs Wochen,

Stimmt. Auch in «gestückelter» Form. (Halt so wie auch bei Arbeitsentgelt.)

Aber davon mal abgesehen:
So, wie der UP hier die Begriffe munter durcheinanderschmeißt bzw. falsch verwendet (Arbeitsamt, Arge, arbeitsuchend), ist es für mich hier zumindest fragwürdig, ob es hier wirklich um Alg I geht und nicht um Alg II. :frowning:

also keine Anrechnungen von VE-Zeiten.

Vorsorglich: Isses denn bei Alg II genauso? Bzw. wie isses denn bei Alg II?

LG
Jadzia

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Außerdem: total falsches Brett!
Versicherungen

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Hallo,
es handelt sich hierbei um das ALG 1 !

Das heisst das bei ALG 1 die Regelung anders ist als bei einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitgeber?!

(Soviel ich weis ist es dann da ja so, das bei der gleichen Krankheit innerhalb von 1 Jahr sofort Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt wird).

Hallo,
bei ALG-2 gibt es keinen Krankengeldanspruch, d.h. da wird die Leistung durchgezahlt.
Gruss
Czauderna

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Ah, danke! (owT)
*

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