Krankengeld - Arbeitslosengeld - EU

Hallo!

Die FAQs haben mich leider nicht wirklich schlauer gemacht.

Folgendes: Wenn man normal arbeitete, dann laaaange krank wird, zahlt zunächst 78 Wochen die Krankenkasse. Dann wird man ausgesteuert. Stellen wir uns vor, der Antrag auf EU braucht derart lange in der Bearbeitung, dass sich die kranke Person zunächst trotz bestehendem Arbeitsvertrag ‚arbeitslos‘ melden muss, um irgendwoher Geld und Sozialversicherung zu bekommen.

Die Rentenversicherung ist oft nicht die schnellste. Hin und Her dauert dann auch wieder über ein Jahr. Was passiert dann nach dem Jahr? Das ALG I läuft dann auch aus? Oder wie geht das Spiel weiter?

Viele Grüße,
Swantje

hju

Sorry, das ist falsch!
ALG 2 bekommt man nur, wenn man mindestens 3 Std. täglich arbeiten kann, aber wenn man schon seit Jahren krank ist und EU-Rente beantragt hat, trifft dies wohl nicht zu. Grusi bekommt man nur, wenn man über 65 ist oder die volle Erwerbsminderung bereits festgestellt ist. Dies ist in diesem Fall noch nicht erfolgt, sonst wäre die Rente ja schon bewilligt.
Entweder bekommt man weiterhin ALG 1 (so war es, glaube ich früher, bin mir aber nicht ganz sicher), oder, wenn man sonst nirgendwoher was bekommt, bekommt man die gute alte Sozialhilfe, die gibt es nämlich immer noch, allerdings fallen da heutzutage nur noch wenige Anspruchsberechtigte drunter. Genauer gesagt ist es Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.

Gruß
Nelly

siehe meine Antwort auf das Posting von Mikesch.

Gruß
Nelly

fgt

Hi!

Entweder bekommt man weiterhin ALG 1 (so war es, glaube ich
früher, bin mir aber nicht ganz sicher),

Nein. Alg wird - wie der Fragesteller korrekt schrieb - nur bis zum Ende der Anspruchsdauer (also i.d.R. 12 Monate) gezahlt - auch im Verdachtfall § 125 SGB III bzw. bei anerkanntem §-125-SGB-III-Fall.

oder, wenn man sonst nirgendwoher was bekommt, bekommt man die gute alte Sozialhilfe

Das ist korrekt.

Gruß
Liza