Krankengeld bei Arbeitslosigkeit

Guten Tag,
wer-weiss-was ,
ich bin seit drei Jahren arbeitslos und bekomme Krankengeld und bekam ein Schreiben :

Ende des Anspruchs auf Krankengeld
Sehr geehrter Herr S…….,
seit dem 1 5.06.2009 sind Sie arbeitsunfähig. Uns ist bewusst, dass damit nicht nur krankheitsbedingte Belastungen sondern auch finanzielle Sorgen verbunden sind. Daher fällt es uns nicht leicht, Ihnen unsere Nachricht zu übermitteln.
Auf Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Anspruch auf Krankengeld Auch eine zwischenzeitlich aufgetretene weitere Krankheit kann die Leistungsdauer leider nicht verlängern.
Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht - zum Beispiel wegen Zahlungen durch Ihren Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder durch den Rentenversicherungsträger - werden auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet.
Wurde die Arbeitsunfähigkeit von verschiedenen Erkrankungen verursacht, für die bereits früher ein Krankengeldanspruch bestanden hat, sind diese früheren Zeiten bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer zu berücksichtigen.
Für Sie ergibt sich folgende Regelung:
Der Dreijahreszeitraum Ihres Krankengeldanspruchs: 24.11.2006 bis 23.11.2009.
Nachfolgende Zeiten werden auf den Krankengeld-Höchstanspruch angerechnet:
vom 25.11.2006 bis 22.12.2006 vom 02.05.2007 bis 27.12.2007 vom 19.05.2008 bis 02.11.2008
Innerhalb der Dreijahresfrist beträgt die Gesamtzahl der Anrechnungstage somit 436 Tage.
Der Höchstanspruch läuft demnach am 01.11.2009 ab. Ihr Krankengeld wird letztmalig für diesen Tag gezahlt.

Meine Frage an Sie ,da ich aber bis März 2010 Arbeitslosengeld bekomme ,was ist wen ich noch einmal Krank werde ?
Bekomme dann kein Krankengeld oder muss jetzt schon Rente beantragen ?
Mit freundlichen Grüssen
W.S………

ausgesteuert = Alg nach § 125 SGB III
Hi!

Ausnahmsweise antworte ich mal, obwohl Dein Artikel gegen FAQ:1129 verstößt.

Auf Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Anspruch auf Krankengeld Auch eine zwischenzeitlich aufgetretene weitere Krankheit kann die Leistungsdauer leider nicht verlängern.

Das heißt, Du wirst „ausgesteuert“, wenn ich alles richtig verstanden habe.

Der Höchstanspruch läuft demnach am 01.11.2009 ab. Ihr Krankengeld wird letztmalig für diesen Tag gezahlt.

Und zwar bist Du ausgesteuert ab 02.11.09. Das bedeutet, dass Du Dich, wenn Du weiter Geld bekommen möchtest, spätestens am 02.11. (unter Vorlage des zitierten Schreibens!) bei Deiner Arbeitsagentur arbeitslos melden und Alg beantragen musst! Eine Arbeitslosigkeit mit Alg-Bezug ist nämlich ausnahmsweise auch bei Arbeitsunfähigkeit möglich, wenn man ausgesteuert ist.
Rechtsgrundlage: § 125 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__125.html)

(Einzige) Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der KRG-Bezug sozialversicherungspflichtig war! Das war er, wenn Du vorher entweder z. B. sv-pflichtig gearbeitet oder Alg bezogen hast.

Näheres zum Fall eines „§ 125-ers“ siehe hier: FAQ:1791. (Da steht auch, in welchen Fällen man von der AA doch an das Sozialamt weiterverwiesen wird.)

So, und jetzt kommen wir zu dem Teil, den ich nicht verstehe:

Da ich aber bis März 2010 Arbeitslosengeld bekomme,

Ich dachte, Du bekommst erstmal bis 01.11.09 KRG??? Beides parallel geht ja nicht. Oder spielst Du schon auf Alg nach § 125 SGB III ab 02.11.09 an?
Bitte erläutere mal, was Du genau meinst!

was ist wen ich noch einmal Krank werde?

Während des Alg-Bezuges nach § 125 SGB III?

Bekomme dann kein Krankengeld

Ich denke nein.

oder muss jetzt schon Rente beantragen?

Um den Alg-Anspruch nach § 125 SGB III aufrechtzuerhalten ist man ohnehin verpflichtet, dann einen EM-Rentenantrag zu stellen!

Wenn Du weitere Fragen zur Arbeitslosigkeit und § 125 SGB III hast, dann stelle diese bitte unbedingt unter Beachtung von FAQ:1129 im Brett „Arbeits- & Sozialamt“!!

LG
Jadzia Dax
(MOD „Arbeits- & Sozialamt“)