Krankengeld läuft aus, wer zahlt weiter?

Beim ungekündigten AN läuft demnächst das Krankengeld aus, wer zahlt dann weiter bis zur Genesung?
Und was wäre alternativ möglich, wenn Genesung in absehbarer Zeit unwahrscheinlich erscheint? Gang zur Arbeitsagentur bei Kündigung durch AG, durch AN oder Aufhebungsvertrag? Antrag auf BU-/EU-Rente oder Altersrente mit Abzügen, falls Wartezeiten erfüllt sind bzw. Antrag auf Alg II?

Für zweckdienliche Infos von Betroffenen bzw. Experten danke im Voraus

dhaase

Die AA Alg I. [Inkl. MOD-Hinw. auf Versich.brett!]
Grund:

Beim ungekündigten AN

Hier bestand (zumindest aller Wahrscheinlichkeit nach) Sozialversicherungspflicht, weswegen …

läuft demnächst das Krankengeld aus,

… auch das KRG sv-pflichtig war, womit die Alg-Anwartschaftszeit erfüllt wurde.

wer zahlt dann weiter bis zur Genesung?

Die übliche weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines Alg-Anspruchs, nämlich die Verfügbarkeit, ist hier aufgrund der andauernden Arbeitsunfähigkeit nicht gegeben, aber bei aus dem KRG-Bezug ausgesteuerten Personen (wie hier) greift – mindestens bis zur (Nicht-)Feststellung einer sog. dauerhaften Leistungsminderung durch den Ärztlichen Dienst der AA – die Ausnahme nach § 125 (1) SGB III

Im Klartext heißt das: Der erste Gang des Ausgesteuerten muss zu seiner AA führen, wo er sich arbeitlos melden und Alg (nach § 125 SGB III) beantragen muss!
Solange Alg bezogen wird, werden von der AA auch die Beiträge zu KV, PV und RV übernommen.

Und was wäre alternativ möglich, wenn Genesung in absehbarer Zeit unwahrscheinlich erscheint?

Die AA wird den Leistungsbezieher bei Bejahung der dauerhaften Leistungsminderung durch den ÄD auffordern, bei seinem Rententräger (Deutsche Rentenversicherung) entweder eine medizinische Reha, eine Teilhabe am Arbeitsleben (während beiden Maßnahmen würde die DRV jeweils Übergangsgeld (statt Alg) + ebenfalls SV-Beiträge zahlen) oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (m. W. ebenfalls inkl. SV-Beiträge) zu stellen, sprich: Die Zuständigkeit ginge von der AA an die DRV über.

MOD-Hinweis: Alle eventuellen Fragen zur DRV , zur EM-Rente , zu o. g. Maßnahmen und zum Übg sind im Brett „Versicherungen zu stellen!

Gang zur Arbeitsagentur bei Kündigung durch AG, durch AN oder Aufhebungsvertrag?

Hier greift eine weitere Ausnahme für Ausgesteuerte: Alg kann hier auch dann bezogen werden, wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt fortbesteht! (Dies ist bei den meisten 125er-Fällen sogar die Regel.)
Hier ist also nichts weiter in Richtung Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu veranlassen (außer den AG über den Sachverhalt auf dem Laufenden zu halten).

Antrag auf BU-/EU-Rente oder Altersrente mit Abzügen, falls Wartezeiten erfüllt sind

Ja, unter Umständen, falls § 125 SGB seitens der AA bejaht wird (s. o.). Aber:
MOD-Hinweis: Fragen dazu gehören ebenfalls ins Brett „Versicherungen
!
Zudem gilt es, BU-, EU- und EM-Rente sorgsam zu unterscheiden! Aber die Unterschiede erklärt man Dir sicher gerne ebenfalls im Versicherungsbrett.

bzw. Antrag auf Alg II?

Nein.

Für zweckdienliche Infos von Betroffenen bzw. Experten danke im Voraus

Abschließend kann ich Dir nur noch die Lektüre von FAQ:1791 ans Herz legen!
(Was dort bzgl. eines Wiederauflebens eines bereits vor der Krankheit entstandenen und noch gültigen Alg-Anspruchs steht, gilt analog auch für den hier vorliegenden Fall eines Alg-Neu-Anspruchs, ist also fast 1:1 übertragbar!)

Gruß
Jadzia Dax
(auch MOD)

Hallo dhaase,
da ich das gleiche Problem hatte, will ich kurz schreiben wie ich es gehändelt habe.
Ich wurde auch von der KK ausgesteuert und und meine Krankheit bestand fort. Habe dann (ohne selbst gekündigt oder gekündigt worden zu sein) meinen ALG I-Anspruch wahrgenommen da ich ja noch nicht auf Dauer als Erwerbsgemindert galt. ALG I wurde mir auch anstandslos bewilligt und da absehbar war, dass sich mein Gesundheitszustand auch nach dem ALGI-Bezug nicht ändern würde nutzte ich die Zeit um mir erst einmal bei der DRV eine aktuelle Rentenauskunft einzuholen. Kann man über deren Seite online tun (dauert ca. 1 Woche).
Als nächstes holte ich mir einen Termin zwecks Kontenklärung bei unserer regionalen DRV-Stelle. Bis zum Erhalt des Termins vergingen ca. 5 Wochen. Während der Kontenklärung bei der Rentenstelle ließ ich mich gleich noch über die Beantragungsmodalitäten für die EU-Rente aufklären und vereinbarte einen Termin für die Antragstellung. Wiederum 4 Wochen später, stellte ich dann den Rentenantrag. Mittlerweile war mein ALG I-Anspruch (war nur noch eine Rest von 5 Monaten) abgelaufen und ich beantragte beim Sozialamt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, da ja in meiner Situation ALG II Anspruch nicht bestand, ich stand ja dem Arbeitsmarkt durch meine Krankschreibung nicht zur Verfügung. Der Kollege beim Soz.-Amt klärte mich dann auf, dass eine Grundvoraussetzung für den Erhalt der Grundsicherung die „Dauerhaftigkeit“ meiner Erkrankung sei. Diese wurde ihm dann von der DRV bestätitgt und 6 Wochen später erhielt ich mein erstes Geld. Der Zahlbetrag lag sogar ertwas höher als wenn ich ALG II erhalten hätte.
Weiterhin wurde mir beim Sozialamt erklärt, dass die Zahlungen solange weiter geleistet werden wie meine Arbeitsunfähigkeit durch Erkrankung fortbesteht unabhängig davon ob die Rente bewilligt wird, was einen ja schon einmal sehr beruhigt.

Knapp ein halbes Jahr später wurde mir dann auch die Ablehnung meiner EU-Rente durch die DRV bekannt gegeben. Daraufhin legte ich Widerspruch ein natürlich erst einmal ohne Erfolg. :wink:
Habe dann vor ca. 2 Jahren Klage beim zust. Sozialgericht (ohne Anwalt) eingereicht und nun zwei Jahre nach Klageeinreichung wurden meine Rentenansprüche nach "nochmaliger Prüfung der mediz. Unterlagen) anerkannt.