Hallo ExpertInnen
Ööööhm, ich hoffe dies fällt jetzt nicht in das Thema „Rechtsberatung dürfen nur von Anwälten gegen Entgelt erledigt werden“, wie es in den Rechtsbrettern der Fall ist *ggg*. Ich habe ursprünglich selbst in der Krankenkasse gelernt, bin aber inzwischen seit vielen Jahren raus aus dem Job und bin deshalb mit meinem Wissen nicht mehr ganz „uptodate“. Deshalb folgende Frage:
Das Beschäftigungsverhältnis einer meiner Bekannten ist von vorneherein befristet auf 2 Jahre, die nun am 30.11. enden. Sie ist aber nun krank geworden, mit Arbeitsfähigkeit ist so schnell nicht zu rechnen, bestimmt nicht vor dem 01.12. ALG beantragten kann sie dann ja nicht, denn ohne Arbeitsfähigkeit liegt die ALG-Voraussetzung „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“ nicht vor, die Gehaltszahlung endet aber wegen Ende der Befristung in jedem Fall am 30.11. Nun hat meine Bekannte Panik, dass sie ab 1.12. gar kein Geld mehr bekommt. Da ich nicht sicher bin, ob mein diesbezüglicher Wissensstand nicht von irgendeiner blöden Gesundheitsreform außer Kraft gesetzt wurde, meine Frage an „die Experten“
Also „zu meiner Zeit“ gab es noch eine Regelung, dass die Krankenkasse bei, während der Beschäftigung beginnender und über deren Ende hinausdauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bezahlt hat ab Ende der LFZ (in dem Fall 30.11.) bis zum Ende der AU (bzw. maximal bis zum Leistungsablauf). Ist das heutzutage auch noch so?
Vielen Dank für eure Tipps
Viele Grüße
Nena