Hallo!! Habe meine Künigung zum 31.10.2011 erhalten und habe mich Arbeitslos gemeldet und habe den bescheid bekommen ab01.11.2011 Arbeitslosengeld zu bekommen. Bin aber seit 31.10.2011 Krankgeschrieben und das Arbeitsamt hat mir mittgeteilt das ich kein Arbeitslosengeld erhalte. Die Krankenkasse sagt jetzt das ich erst ab 01.11.2011 anspruch auf Krangegeld habe,einen Tag nach der Krankenmeldung aber da ich nicht in einem Arbeitsverhältnis steh nur für 4 wochen ? Nachversicherung Krankengeld bekomme??? Danach soll ich mich halt gesundschreiben lassen Arbeitslosengeld beantragen dann könnte ich wieder krank machen(Bin Krank) sonst bekomme ich von nirgends etwas??Wer kann mir bitte rat geben ?? Muß ich aufs Sozialamt? Danke
Hallo,
arbeitslos melden kann man sich nur, wenn man arbeitsfähig - also gesund - ist.
Daher besteht ab dem 01.11. auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ob und wie lange Anspruch auf Krankengeld besteht, muss die Krankenkasse klären.
Sollte die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich länger andauern als die Zahlung des Krankengelds kann unter Umständen das Sozialamt bzw. das Jobcenter Leistungen erbringen.
Gruß
Hallo,
die 4 Wochen die die Krankenkasse meinte ist die sogenannte Nachversicherung des ehemaligen Arbeitgebers. Wenn Du danach noch weiter krank sein solltest müsst die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Da die dies anscheinend nicht möchten, meinen Sie dass Du Dich gesund schreiben lassen sollst und somit dann Arbeitslosengeld beantragen könntest, ggfs. dann wieder krank melden, dann würde das Arbeitsamt die 6 Wochen Fortzahlung übernehmen und danach Krankengeld. Einen Rat kann ich nicht geben, es ist grundsätzlich egal was Du beantragst, da die Höhe denk ich gleich sein müsste (Krankengeld 60%, Alg 60%). Wenn sich beide Stellen weigern sollten, dann müsstest Du zum Sozialamt (bitte Ablehnungsbescheid von der ablehnenden Stelle geben lassen - sonst zahlen die auch nicht). LG Marion
Ok vielen Dank…Alex
HAllo MArion ! Krankengeld wäre 90% vom Letzen Netto (12Monate) oder 70% vom Brutto ,sind 300 euro mehr als Arbeitslosengeld ,aber um des gehts nicht unbedingt sondern einfach das man sich Gesundschreiben lassen muß dann Arbeitslos und wenn man dann wieder krank ist tun die doch auch blöd? Aber danke für deine Antwort Alex
Tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus. tschüß, renate Claus
Hallo,
aufgrund Ihrer Beschreibunn, die musste ich mir erst mal drei Mal durchlesen ), vermute ich, dass Sie bereits längere Zeit krank geschrieben sind, und zwar mindestens über sechs Wochen. Sechs Wochen zahlte maximal Ihr ehemaliger Arbeitgeber. Danach wäre Krankengeld von der Krankenkasse. Da Sie gekündigt wurden, würden Sie (theoretisch) Anspruch auf Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhalten - wären Sie nicht weiterhin krank geschrieben. Krankengeld ist vorrangig gegenüber Arbeitslosengeld I.
Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, erhalte Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Sind Sie irgendwann wieder gesund und haben keinen Job, ist das Arbeitsamt für Sie zuständig.
Und … wenn die Zuständigkeit unklar ist und niemand vorerst zahlen will, gehen Sie zum Jobcenter und stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Das Jobcenter geht, wenn ein Anspruch besteht, in Vorleistung und holt sich das Geld vom Arbeitsamt oder Krankenkasse zurück.
Ich hoffe, ich konnte helfen und Gruß nach Kempten!
nein, Du musst nicht aufs Sozialamt oder Jobcenter! Du musst der Krankenkasse klar machen, dass Du gekündigt wurdest, während des Arbeitsverhältnisses, warst ja Arbeitsunfähigkeit sprich krankgeschrieben, Dauer noch nicht absehbar! (siehe X)
War schon richtig, dass Du dich Arbeitslos gemeldet hast. Bringt aber momentan nichts, da die Beendigung (siehe X) des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsunfähigkeit endete! Mit der Kündigung vom Arbeitgeber, endet auch die Lohnfortzahlung bei Krankheit vom Arbeitgeber.
Beachte beim Bezug von Krankengeld gegenüber d. Arbeitsamt, das Du 3 Monate vor Beendigung des Krankengeldes meldest. (siehe XX)
Grund der Meldung = Dein Krankengeld läuft aus und stellst Antrag auf ALG 1.
Lass Dir einen Termin beim Arbeitsamt geben, erkläre den Sachverhalt, das Du Krankgeschrieben bist, Dauer noch nicht absehbar! Dazu nimmst Du deine Unterlagen mit, wie Kündigung, Arbeitsvertrag, Arbeitsunfähigkeitbescheinigung, ggf. Attest vom Arzt. Diesbezüglich lasse Dir vom Amt bescheinigen, das Du kein Geld bekommst, aus folgenden Gründen.
(X) Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen, sofern das Arbeitsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit endet, ohne dass eine Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, endet auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung (z.B. Ablauf eines Zeitarbeitsvertrages, Kündigung wegen Arbeitsmangel). In diesen Fällen leistet die Krankenkasse anschließend Krankengeld.
Setzte dich mit der Krankenkasse in Verbindung oder gehe persönlich vorbei und erkläre den Sachverhalt, dass Du Krankgeschrieben bist, Dauer noch nicht absehbar!
(XX) Krankenkasse und (Dauer) Krankengeld.
Wegen der ein und derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von 3 Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese 3 Jahresfrist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung.
Dein Hausarzt oder aber auch Facharzt, kann dich wegen der ein und derselben Krankheit längstens 78 Wochen Arbeitsunfähig schreiben. Nicht vergessen, den A_Amt mitzuteilen, wann voraussichtlich Dein Krankengeld enden wird.
MfG
Wolfgang
Anspruch auf ALG_1 (12 Monate) hast Du, wenn in den letzten 24 Monaten, Sozialversicherungspflichte Beiträge einbezahlt worden sind. Hast Du nicht die ganzen 12 in Anspruch genommen, bleibt der Rest aufn Anspruch erhalten.
Servus nochmals,
eine kleine Zusammenfassung oder Info für Dich!
Krankengeld der Krankenkasse (max. ein und derselben Krankheit) = 78 Wochen
Oder Du lässt dich wegen einer anderen Erkrankung sprich Arbeitsunfähig schreiben, da beginnt der Zeit von neuem!
Nach dem Krankengeldbezug max. 78 Wochen und 12 Monate Bezug von ALG 1, wirst Du ausgesteuert und bekommst dann ALG 2.
Antrag beim Arbeitsamt stellen, 3 Monate bevor das ALG 1 ausläuft.
Krankengeld der Krankenkasse = 78 Wochen
Anspruch auf ALG_1 (12 Monate = 52 Wochen
130 Wochen 130 : 52 = 2.5 = 2 ½ Jahre
2 ½ Jahre Max. Zahlung von Krankenkasse, Arbeitsamt
MfG
Wolfgang
Hallo Kemptenchat,
ich bin nur Laie und kann keinen verbindlichen Rat geben und gebe nur meine persönliche Meinung wieder.
Ich sehe die Angelegenheit so:
Ich unterstelle, dass Sie bis 31.10.2011 emtsprechend sozialversicherungspflichtig sind. Mit Zusage ALG 1 führt das Arbeitsmat Sozialversicherungsbeiträge, somit auch Krankenversicherung ab. Grundsätzlich zahlt das Arbeitsamt in Anrechnung aug das Arbeitslosengeld im Krankenheitsfall 6 Wochen das ALG 1. Danach können Sie Krankengeld beantragen. Solange Sie Krankengeld beziehen, ruht der Anspruch auf ALG 1 (dies bedeutet z.B.: Bezugsdauer ALG 12 Monate. Nach z.B. 4 Monaten erhalten Sie für 3 Monate Krankengeld; ALG Anspruch ruht für diese 3 Monate; Restanspruch ALG somit noch 8 Monate). Nachdem die Krankschreibung vor Beendigung der Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, ist die Aussage der Krankenkasse richtig. Sie laufen nach Beendigung der Nachfrist von 4 Wochen Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren oder müssten sich bei der Krankenkasse gegen Beitrag, den Sie selbst zu tragen hätten, freiwillig versichern.
Mein Rat: Gesundschreibung zum 1.11.2011; Bezug ALG 1 für einen Monat, dann Krankschreibung.
Ich unterstelle, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Krankengeld vorliegt. Das Sozialamt, denke ich, wird dabei nicht weiterhelfen, da meiner Meinung nach die Voraussetzungen von Hartz IV nicht vorliegen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
knuffel1958
Dazu kann ich leider nichts sagen.
HAllo! Sorry für schlechte beschreibung. Nein bin erst seit 31.10.2011 Krank daher nimmt mich das Arbeitsamt nicht. Krankenkasse zahlt ab 01.11.2011 aber nur 4 wochen dann nichts mehr? Danke
Hallo Wolfgang vielen dank für die nachricht, das hab ich gemacht bei der Krankenkasse , die behaupten aber weil ich erst ab 31.10.2011 krank bin bekomme ich erst krankengeld ein tag danach also 01.11.2011. Da ich aber da kein Arbeitsverhältnis mehr habe bekomme ich nur für 4 wochen nachversicherungszeit Krankengeld dann nicht mehr und genau das verstehe ich nicht. Also müßte doch reichen wenn ich ab 31.10.2011 Krank bin um das Krankengeld länger zu bekommen hab ich das richtig verstanden? Die Kasse behauptet ich müßte dafür ab 30.10.2011 Krank sein? Vielleich kannst mir nochmal Antworten wäre super .Danke Alex
Hallo Alex, das ist blöd gelaufen mit Krankschreibung und Kündigung. Die Krankenkasse hat leider recht. Nein, des hast Du nicht ganz richtig verstanden. Das funktioniert nicht mit 31.10.11 krankgeschrieben und dann 78 Wochen das Geld bekommen. Du bekommst 78 Wochen das Krankengeld, wenn die Erkrankung/Krankschreibung vor dem 31.10. liegen würde! So erhältst Du nur 1 Tag.
z. B. 21.09.2011 Erkrankung/Krankschreibung und dein Arbeitsverhältnis beendet wird.
Bist du noch in irgendeiner Gewerkschaft, das heißt du bezahlst einen monatlichen Beitrag. Falls ja, ist das abgedeckt übern Sozialrechtsschutz, der im mtl. Betrag enthalten ist. Dort hin gehen und dich beraten lassen, wie das sich in deiner Sache verhält.
Zudem das schriftlich von der Krankenkasse geben. Dagegen Widerspruch einlegen, nur um die frist/fristen einzuhalten. Widerspruch auf jeden Fall einlegen.
Privatrechtsschutz mit Arbeitsrechtsschutz = Anruf beim RS, Fall schildern, die geben Dir ggf. Deckungszusage. Lass Dir einen Anwalt in deiner Stadt geben und dazu Dein AZ oder Nummer der Deckungszusage. Zudem die Zusage der RS-Versicherung zum Anwalt faxen lassen. Termin ausmachen und zum Anwalt und die Nummer der Deckungszusage geben!
In keiner Gewerkschaft, dies schimpft sich Sozialpaten der Stadt. Hol Dir da Rat!
Sehr geehrte Damen und Herrn,
hiermit erhebe ich gegen Ihren Bescheid, von xx.xx.2011, mir zugegangen am xx.xx.2011, Widerspruch. Eine Begründung, reiche ich später nach.
Mfg
Gruß´Wolfgang
Sozialgeld (ALG2 - wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.)
Hallo, stelle auf jeden Fall einen Sozialhilfeantrag, am Besten sofort, damit du ggf überhaupt Geld bekommst.
Die Sachbearbeiter dort können dir sicherlich auch einen Rat geben. Leider kenne ich mich damit nicht so gut aus. Sorry.Irina
Hallo,
das ist ja eine blöde Situation!
Ja, wenn du nicht sv-pflichtig beschäftigt bist, bist du nur noch eine gewisse Zeit nach dem Ende sozialversichert, dann nicht mehr. Wie lange genau, müsste ich auch im Netz recherchieren. Aber wie das mit dem Arbeitslosengeld ist, weiß ich nicht.
Ich kann nur am Dienstag auf Arbeit mal fragen, ob das Sozialamt in einem solchen Fall einspringt. (Morgen bin ich noch krankgeschrieben; es wird also nicht eher.)
Ingrid
Hallo!! Habe meine Künigung zum 31.10.2011 erhalten und habe
mich Arbeitslos gemeldet und habe den bescheid bekommen
ab01.11.2011 Arbeitslosengeld zu bekommen. Bin aber seit
31.10.2011 Krankgeschrieben und das Arbeitsamt hat mir
mittgeteilt das ich kein Arbeitslosengeld erhalte. Die
Krankenkasse sagt jetzt das ich erst ab 01.11.2011 anspruch
auf Krangegeld habe,einen Tag nach der Krankenmeldung aber da
ich nicht in einem Arbeitsverhältnis steh nur für 4 wochen ?
Nachversicherung Krankengeld bekomme??? Danach soll ich mich
halt gesundschreiben lassen Arbeitslosengeld beantragen dann
könnte ich wieder krank machen(Bin Krank) sonst bekomme ich
von nirgends etwas??
Hallo
Krankengeld ist nicht mein Spezialgebiet. Aber ich habe da etwas gefunden:
http://www.kv-media.de/entgeltfortzahlung.php
unter Punkt 1.8 heißt es, dass in deinem Fall die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss, weil Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nicht greift.
Mir ist unklar, warum die Krankenkasse meint, dass bei Krankheit ab 31.10. erst ab 01.11.Krankengeldanspruch bestehen soll. Da müsste es doch eine Rechtsgrundlage für geben. Lass dir doch von deiner Krankenkasse erklären, wo das steht.
mfg