Krankengeld und Restanspruch ALG I von 28 Tagen

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Krankengeld. Wenn man noch einen Restanspruch von nur noch 28 Tagen oder weniger auf ALGI und dann krank wird auch über das Ende des ALGI-Bezugs hinaus, wird dann nach den 28 Tagen Krankengeld gezahlt oder erhält der Kranke nichts, weil die 6 Wochen „Lohnfortzahlung“ nicht mehr einzuhalten waren?

Ganz herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage.

caramba1000

Hallo,

der Anspruch auf KG ruht, „solange“ Alg bezogen wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V). Danach wird dann KG gezahlt. Die KV Mitgliedschaft wird während des KG-Bezuges aufrecht erhalten (§ 192 SGB V).

Gruß Woko

Hallo Woko,

vielen Dank für Deine Antwort.

Bekommt man denn Krankengeld, auch wenn man keine 6 Wochen mehr Anspruch auf ALG I hat oder muss die 6-Wochen-Frist erfüllt sein?

Vielen Dank

Gruß Caramba1000

Hallo,

der Krankengeldanspruch besteht schon ab Beginn der AU dem Grunde nach. Er kommt nur nicht zur Auszahlung, da er wegen der Alg-Zahlung ruht. Sobald das Alg wegfällt, tritt KG ein. In diesem Falle fällt es vorzeitig weg, so dass bereits vor der 7. Woche KG zu zahlen ist.

Gruß Woko

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Hi!

ich habe eine Frage zum Krankengeld. Wenn man noch einen Restanspruch von nur noch 28 Tagen oder weniger auf ALG I und dann krank wird auch über das Ende des ALG-I-Bezugs hinaus, wird dann nach den 28 Tagen Krankengeld gezahlt […]?

Kurz und knapp: ja.

Vielmehr würde ein evtl. Alg-II-Antrag sogar mit dieser Begründung (AU/Anspruch auf KRG) abgelehnt! Falls geplant, kann ein solcher also erst nach Ende der AU gestellt bzw. bewilligt werden.

LG
Jadzia