Krankenhilfe

Guten Tag,

ich habe eine gute Bekannte, sie ist 59 Jahre alt, Friseurin mit eigenem Salon. Weil das Geschäft nicht mehr so gut läuft (nur noch eine Angestellte für 2.5 Tage/Woche), ist sie seit ca. 1 Jahr nicht mehr Krankenversichert. Heute habe ich erfahren das sie mehrere Knoten in der Brust hat. Da sie ja nun nicht versichert ist, weiß sie nicht was sie machen soll. Kann sie jetzt zur ARGE gehen, oder wie läuft das jetzt. Ich meine sie muß ja sofort zum Arzt damit das keine bösartiger Tumor wird oder so. Wer kann mir ganz schnell ein paar tipps geben.
Danke Geli

Hallo,

ganz schnell und ganz aus dem Bauch. Seit kurzem gibt es eine Krankenversicherungpflicht in Deutschland. Wer gesetzwidrig noch keine KV hat, muss zumindest bei seiner letzten KV wieder aufgenommen werden. Zu den nachzuzahlenden Beiträgen gibts Regelungen.

Was die Knoten in der Brust angeht, statt Chemo besser Ernährungänderung. Ist aber hart, schlimmer als Aufgeben von Rauchen, Trinken und Drogen auf einmal. Schau mal meine Vita an. Gern per eMail mehr.

Ciao Ricco

Hallo,
so die Person letztmals in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert war, gilt eine Pflicht zur Versicherung bei der GKV seit 1.4.07. War die Person letztmals in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert, so gilt Pflicht zur Versicherung seit 1.1.09. Zur Aufnahme verpflichtet ist grundsätzlich die Kasse, bei der die Person letztmals versichert war; Aufnahme grundsätzlich zum folgenden Monatsersten. Da die Person der Pflicht zur Versicherung nicht nachgekommen ist, werden Nachzahlungen fällig; für PKV-Versicherte gilt:
nach Eintritt der Verpflichtung (1.2.09) 6 volle Monatsbeiträge, ab 7.Monat jeweils 1/6-Monatsbeitrag Nachzahlung. Ratenzahlung möglich. Für GKV-Versicherte dürften ähnliche Nachzahlungsverpflichtungen bestehen, allerdings rückgerechnet ab 04/2007.
Gruß Joerg Koenig

Guten Tag,
nochmal zu ihrer Situation: Da der Friseurladen gerade mal die Kosten deckt, war und ist einfach kein Geld mehr für die Krankenversicherung übrig, somit wären dann Ratenzahlungen etc nicht möglich. Ich habe gehört das eventuell die ARGE einspringt und wenn man eine krankenhilfe beantragt. Irgendwie muß man ja Krankenversichert sein, auch wenn man Selbstständig ist.
Wie kann ich ihr da nur schnell helfen, ich habe da ja auch nicht die Zeit mit ihr die Behörden und Ämter abzugrasen, ich bin ja selbst berufstätig. Die gute traut sich auch nicht alleine zum Amt. Aber es ist ja wichtig.

Danke Geli

Das mit der Versicherung weist du nun ja, der Rest gehört nach „Behörden und Ämter“.

Für solche Fälle gibt es Aufstockungsunterhalt, früher Sozialhilfe genannt. Muss aber beantragt werden. Die Menschen in den Ämtern helfen so gut es das Gesetz zuläßt, also keine Angst. Wenn die sich nicht selber hintraut, schicken die ggf. auch mal einen Sozialarbeiter vorbei. Ruf selbst in der Sozialbehörde an und weise die auf den Fall hin oder finde jemanden, der mit ihr hingeht. Die Abwesenheit von deinem Job für zwei Stunden Behördengang sollte doch auch möglich sein.

Ciao

Korrektur
Hi!

der Rest gehört nach „Behörden und Ämter“.

Nein! Nach „Arbeits- & Sozialamt“, sofern es tatsächlich die ARGE betrifft! (Sonst muss ich ja schon wieder verschieben…)

Für solche Fälle gibt es Aufstockungsunterhalt, früher Sozialhilfe genannt.

Ähm, Aufstockungsunterhalt (s. § 1573 (2) BGB) und Sozialhilfe waren und bleiben zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

Ich vermute, Du meinst etwas anderes?! Wenn ja: Dann benenne bitte korrekt, auf welche Leistung Du hier anspielst. Denn ich weiß im Moment nicht, was Du hier stattdessen meinen könntest. (Vielleicht aufstockendes Alg II?)

Muss aber beantragt werden.

Aufstockungsunterhalt aber gewiss nicht beim Sozialamt (oder gar der ARGE)… http://dejure.org/gesetze/BGB/1573.html

Gruß
Jadzia

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Hallo,

der Rest gehört nach „Behörden und Ämter“.

Nein! Nach „Arbeits- & Sozialamt“, sofern es tatsächlich die
ARGE betrifft! (Sonst muss ich ja schon wieder verschieben…)

Selbstverständlich gehört es nach „Behörden und Ämter“, das ist nämlich der Oberbegriff und nicht mit dem Brett „Ämter und Behörden“ zu verwechseln.

Für solche Fälle gibt es Aufstockungsunterhalt, früher Sozialhilfe genannt.

Ähm, Aufstockungsunterhalt (s. § 1573 (2) BGB) und Sozialhilfe
waren und bleiben zwei völlig verschiedene paar Schuhe.
Ich vermute, Du meinst etwas anderes?! Wenn ja: Dann benenne
bitte korrekt, auf welche Leistung Du hier anspielst.
Denn ich weiß im Moment nicht, was Du hier stattdessen meinen
könntest. (Vielleicht aufstockendes Alg II?)

Du kannst Dich aber aufgeilen an einem falschen Begriff. Korrektur heißt den richtigen Begriff hinschreiben. Punkt! Und der richtige Begriff sollte Dir dann wenigstens klar sein! So sind wir nämlich alle nicht schlauer geworden.

Muss aber beantragt werden.

Aufstockungsunterhalt aber gewiss nicht beim Sozialamt (oder
gar der ARGE)… http://dejure.org/gesetze/BGB/1573.html

Wer hat was von SozA oder ARGE geschrieben? Doch ausschließlich Du.

Alles in allem wenig zweckdienlich. Solch ein Mensch als Gegenüber in der Verwaltung und ich brauche keinen weiteren Feind mehr. Weiter so!

Ohne Gruß

Ricco