Hallo,wer kann mir bitte helfen? Ich weiß nicht wie es bei mir weiter gehen soll.Ich bin über längere Zeit krank gewesen, dann arbeitsuchend und habe anschließend 3 Jahre an einer berufliche Reha (Umschulung, Kostenträger DRV) teilgenommen.
Aus gesundheitlichen Gründen wurde die Maßnahme abgebrochen. Daraus folgte eine 78-wöchige Krankschreibung(Krankengeld).Ein Antrag auf medizinische Reha wurde vom DRV 2 mal abgelehnt aus dem Grund,dass meine Gesundheitslage für eine Kur zu labil wäre und eine stationäre Behandlung somit empfohlen wurde. Außerdem bin ich zum Gutachten der DRV geschickt worden. Auf den Bericht warte ich schon 6 Wochen. Jetzt bin ich ausgesteuert worden, bin aber und werde weiterhin krankgeschrieben. Bei dem AA musste einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen. Da ich die Anwartschaftszeiten (deren Begründung: in letzten 2 Jahren weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen b §123 und §124 SGB III) angeblich nicht erfülle und keine Gültigkeit von früheren Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da seit der Entstehung mehr als vier Jahre vergangen §147 Absatz 2 SGB III sind, abgelehnt worden ist. ALG II steht mir nicht zu (verheiratet). Mein Mann verdient sehr wenig und ich habe sehr große Existenzängste.
Aus dem Merkblatt 1 für Arbeitslose (Herausgeber Bundesagentur für Arbeit) habe ich entnommen, dass (Seite 26) bei bezogenem Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme mit entsprechenden Nachweisen der Zeiten , der 2-Jahres-Zeitraum auf bis 5 Jahre verlängert werden kann und unter Umständen eine weiter zurückliegende Beschäftigung berücksichtigt wird.
Wer könnte mir die Rechtslage erklären? Bin sehr dankbar.
Frage so nicht beantwortbar
Hallo!
Genauso wie im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ verstößt auch Deine Anfrage hier in der Expertensuche leider gegen FAQ:1129 ( Rechtsfragen (wie Deine) in der nicht anonym(isiert)en Ich-Form zu stellen, ist aufgrund des in Deutschland geltenden Rechtdienstleistungsgesetzes (RDG) bei w-w-w verboten ) und kann/darf deswegen nicht beantwortet werden.
(Nur dass es im Brett noch zusätzlich eine FAQ:1129 erläuternde Vorschaltseite gibt, die als verstanden bestätigt werden muss, und bei der Expertenanfrage im Vorfeld „nur“ einen Link auf FAQ:1129 (und deren Einhaltung). Aber hier wurde ja selbst die Vorschaltseite mit der expliziten Aussage „Schreibe nicht in der Ich-Form“ ignoriert…)
Der einzige Unterschied ist, dass im Brett Deine Anfrage sowie eventuell bereits erfolgte Antworten gelöscht werden und hier in der Expertenfrage (aus organisatorischen Gründen) nicht.
Die Konsequenz bleibt jedoch dieselbe: eine komplett neue*, anonymisierte Anfrage einstellen, wenn man weiterhin an der Lösung des Problems interessiert ist!
Mit freundlichem Gruß
Jadzia Dax
*) „komplett neu“ bedeutet: Keine (dann anonymisierte) Antwort auf die ursprüngliche Version verfassen, in der man sein Anliegen wiederholt, sondern eine komplett neue (An-)Frage einstellen!
Hallo zikzak,
tut mir leid, aber hier kann ich nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
knuffel1958