Krankenkasse bei Arbeitslosenbeihilfe

Hallo,

Folgende Situation:

Person X hat gerade einen Bewilligungsbescheid für Arbetslosenbeihilfe für ehemalige Soldaten bekommen. Auf Seite 2 steht jedoch das dieses erst vorläufig entschieden ist da die Person erst eine Mitgliedbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse nachreichen muss.

Problem (oder eventuell auch nicht):

Person X ist durch die Übergangszeit nur bei einer Privaten Krankenversicherung aufgenommen worden, muss Person X jetzt zu einer gesetzlichen wechseln oder gibt sich das Arbeitsamt auch mit der Mitgliedschaftsbescheinigung einer privaten Krankversicherung zufireden?

Weis da jemand einen Rat bitte?

Person X hat gerade einen Bewilligungsbescheid für
Arbetslosenbeihilfe für ehemalige Soldaten bekommen.

Arbeitslosenhilfe gibt es schon seit 2004 nicht mehr.

Auf Seite 2 steht jedoch das dieses erst vorläufig entschieden ist da
die Person erst eine Mitgliedbescheinigung einer gesetzlichen
Krankenkasse nachreichen muss.

Dann soll der ex-Zeitsoldat sich irgendeine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Jede muss ihn aufnehmen und die Daten dann nachreichen.

Person X ist durch die Übergangszeit nur bei einer privaten
Krankenversicherung aufgenommen worden, muss Person X jetzt zu
einer gesetzlichen wechseln oder gibt sich das Arbeitsamt auch
mit der Mitgliedschaftsbescheinigung einer privaten
Krankversicherung zufrieden?

Nein, die Sozialversicherung bezahlt nie Beiträge für eine private KV!

Im übrigen ist mir die sogenannte „Übergangszeit“ nicht klar, für die hat der Bund im Rahmen der Fürsorgepflicht zu sorgen.

Oder ist der ex-Soldat schon lange ohne Anschlussjob?

Guten Abend

Person X ist durch die Übergangszeit nur bei einer privaten
Krankenversicherung aufgenommen worden, muss Person X jetzt zu
einer gesetzlichen wechseln oder gibt sich das Arbeitsamt auch
mit der Mitgliedschaftsbescheinigung einer privaten
Krankversicherung zufrieden?

Nein, die Sozialversicherung bezahlt nie Beiträge für eine
private KV!

DAS ist definitiv FALSCH!

Wenn die Voraussetzungen vorliegen -was im vorliegen Beispiel vmtl. eher nicht der Fall ist-, dass ein Wechsel von der PKV in eine GKV nicht mehr möglich ist, dann muss die Sozialversicherung natürlich den Beitrag der PKV übernehmen… (hier ist dann meißtens der Wechsel in den Basistarif notwendig)
Guckst Du z. B. hier:
http://www.cecu.de/private-krankenversicherung-arbei

Ganz paradox wird es dann, wenn ein über 55jähriger PKV-Versicherter in die Grundsicherung fällt… (z. B. durch Arbeitslosigkeit oder später bei keinem oder zu niedrigem Rentenbezug)…
Wechsel in GKV nicht möglich, Grundsicherung muß, laut Urteil aus dem Januar 2011, die Kosten für 50% des Basistarifs übernehmen.
Das ist dann der sogenannte Basistarif bei Hilfebedürftigkeit. Der PKV Vericherte hat Leistungen wie ein GKV Versicherter, die Beiträge liegen aber um etwa 1,5x so hoch, wie der Beitrag zur GKV…und zahlen tut die Allgemeinheit…hier hat die Politik verpennt, in einem solchen Fall den Wechsel in eine GKV zu gestatten (oder die PKVs anzuweisen nur Beiträge in Höhe der GKVs zu kassieren)…

Gruß
MG

1 Like

Nein, die Sozialversicherung bezahlt nie Beiträge für eine
private KV!

DAS ist definitiv FALSCH!

Ich ahnte diesen Einwand. Die GKV zahlt nur einen Höchstbeitrag zur PKV.

Und den Rest kann der ALG-II Empfänger niemals zusteuern. Also ist ihm der Weg zur GKV erleichtert worden.

Gruß

Guten Abend

Nein, die Sozialversicherung bezahlt nie Beiträge für eine
private KV!

DAS ist definitiv FALSCH!

Ich ahnte diesen Einwand. Die GKV zahlt nur einen
Höchstbeitrag zur PKV.

Die GKV zahlt KEINEN Beitrag zur PKV.
Ein Hilfebedüftiger PKV-Versicherter bekommt aber inzwischen den VOLLEN Beitrag zum „Basistarif bei Hilfebedürftigkeit“ durch das Jobcenter ersetzt.
Rechtsgrundlage ist das von mir bereits erwähnte Urteil des BSG:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

Seit April haben die Jobcenter in ganz Deutschland dieses Urteil umgesetzt und zahlen dementsprechend aus…

Und den Rest kann der ALG-II Empfänger niemals zusteuern. Also
ist ihm der Weg zur GKV erleichtert worden.

Es gibt eben Voraussetzungen, wann ein PKV-Versicherter unter keinen Umständen in die GKV zurückwechseln kann… (z. B. über 55 Jahre uswusw)…und genau auf diese Fälle (von dem ich einen im Bekanntenkreis habe und die Bescheide kenne) bekommen den vollen PKV Beitrag vom Jobcenter…

Der Mißstand und der Regelungsbedarf wurde vom BSG im Urteil angesprochen…

Kopfschüttelnde Grüße
MG

Gruß

1 Like

Bitte erkläre erstmal, was Du mit …

Bewilligungsbescheid für Arbeitslosenbeihilfe für ehemalige Soldaten bekommen.

1. … „ Arbeitslosenbeihilfe “ meinst; denn eine Leistung mit diesem Namen hat NIEMALS existiert (auch nicht bis Ende 2004)!
Und ohne zu wissen, wovon genau wir hier reden (ich vermute stark von Arbeitslosengeld (Alg I), dessen Anspruch in § 25 (2) S. 1 + 3 SGB III od. § 26 (1) Nr. 2 SGB III begründet sein könnte), wäre eine Antwort ein Stochern im Nebel! (Sollte sich hinter dem Nebel tatsächlich Alg I verbergen, hat es Em-Geh – leider im Gegensatz zu Termid – schon ganz gut getroffen.)

2. Bei der Beurteilung, ob GKV oder PKV, wären auch noch folgende beiden Infos hilfreich, sprich: von Dir nachzureichen :
– Alter des Hilfebeziehers bei Anspruchsbeginn;
– wie lange er insgesamt in der PKV war!
(Sollte meine Vermutung (und ich denke auch die von Em-Geh) richtig sein und der Ex-Bundi ist weder 55+ Jahre alt noch gleichzeitig mindestens 5 Jahre privat versichert gewesen, so müsste er sich in der Tat gesetzlich versichern! Doch genug des Stocherns.)

Gruß
Jadzia