Krankenkasse/versicherung wechseln

Hallo,

ich überlege meine Krankenkasse zu wechseln bei der ich schon Kindheitstagen bin. Ich frage mich nur, ob mir beim wechsel zur neuen Krankenkasse Nachteile entstehen könnten, wenn ich dann in naher Zukunft (vielleicht sogar schwer) erkranke?

Der Gedanke kommt daher, dass ich bei meiner jetzigen Krankenkasse halt schon viel eingezahlt habe. Wenn ich dann bei einer neuen bin, hätte ich da ja praktisch noch nicht viel eingezahlt. Könnte man mir deshalb Leistungen untersagen, sodass ich langfristig besser dran bin, wenn ich bei meiner alten Kasse bleibe?

Die nächste Frage ist: auf was sollte man beim wechsel achten? Ich habe bereits nach test gesucht und dort die Testsieger dann mit Kundenbewerungen verglichen und oft passt das nicht zusammen. Wenn man die Kundenzufriedenheit auf Bewertungsportalen anschaut habe ich keine Krankenkasse ausfindig machen können, die nicht oberhalb von 3 Sternen war.

Ist es also auch ein wenig Riskant die Kasse zu wechseln?

Warum willst Du denn wechseln? Nur um mal was Neues zu probieren?

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Hallo,
no Risk, no Fun - gerade bei der Krankenkassenwahl bewahrheitet sich dieser banale Spruch immer wieder.
Wovon du dich verabschieden kannst, von der Vorstellung, dass die geleistete Beitragszahlung/höhe einen Einfluss auf die Leistungsgewährung hätte. Dem ist nicht so!

Ich behaupte einfach mal, dass Versicherte, die ein Leben lang schon bei der gleichen Kasse krankenversichert sind, einen etwas besseren „Kundenservice“ haben, als Neuversicherte, die sofort mit erheblichen Leistungsabrufen vorstellig werden, aber das ist nur meine Einschätzung,
also nicht allgemeingültig.
Gruss
Czauderna

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Ich wprde es nicht machen…
Lese mal was du beim wechsel alles angeben must.
Vorerkrankungen usw…
Bist u scher das du alles richtig angeben kannst??? Weißt???
Ich rate von einem Wechsel ab
Viel
Erfolg
Werner

Hallo,
sorry, aber das stimmt so nicht.
Man wählt sich eine neue Krankenkasse aus und beantragt dort eine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d.h., wenn man heute kündigt, dann wäre der Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse der 01.11.2022.
Was die neue Krankenkasse auf keinen Fall wissen will, sind Daten von Vorerkrankungen, sondern einfach nur den Namen der derzeitigen Krankenkasse.
Die neue Krankenkasse beantragt dann bei der alten Krankenkasse die Freigabe der Mitgliedschaft zum 01.11.2022 und wenn diese erfolgt, dann ist auch der Wechsel perfekt. Eine Kündigung bei der alten Kasse ist nicht (mehr) erforderlich.
der volle Leistungsanspruch (ggf. mit Ausnahme von Krankengeld im Einzelfall) besteht dann ab 01.11.2022 bei der neuen Kasse.
Gruss
Czauderna

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Servus,

das ist nur bei privaten Krankenversicherungen so, nicht bei Krankenkassen.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

  • bei der KKH wurden langjährig Versicherte, die mittlerweile älter und teuer geworden waren, im Herbst 2012 telefonisch aufgefordert, sich eine andere Kasse zu suchen…

Aus gefühlter Solidarität bin ich daraufhin nach knapp 25 Jahren KKH zur Barmer gewechselt, die von Anfang an alle Nettigkeiten bot, die sie halt so bietet. Keinerlei Schwierigkeiten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ja, solche Auswüchse gab und gibt es sicherlich. Ich kenne es noch von einer AOK, die genauso vorging. sie gab vor Ort ihre Geschäftsstelle auf und legte den Versicherten (natürlich alles ältere Menschen) nahe, doch zu den Krankenkassen zu wechseln, die eben noch vor Ort zu erreichen waren.
Aus meiner Sicht war das eben etwas anders, da gab es dieses „Kostendenken“ eben noch nicht
Gruß
Czauderna

Servus,

das ist wenigstens noch ein bissle höflich ums Eck herum formuliert - wenn man sich die Entwicklung der Zusatzbeiträge anschaut, ist diese Aktion der KKH übrigens ziemlich nach hinten losgegangen: Offenbar hatte keiner damit gerechnet, dass das öffentlich werden könnte…

Schöne Grüße

MM

Meinst Du den Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen Gesetzlichen?

Dann ist das recht problemlos möglich. Es muss dich jede Kasse aufnehmen, die an deinem Ort anbietet. Gesundheitsfragen dürfen auch nicht gestellt werden, da die Leistungen zu ca. 90% vorgegeben sind. Die Kündigung bei der bisherigen Kasse übernimmt die Neue. Ggf. Bescheinigung über den Wechsel dem Arbeitgeber übergeben.

Du bist nach einem Wechsel 12 Monate gebunden. Ausnahmen gibt es bei einer Beitragerhöhung und bei einem Arbeitgeberwechsel. Zudem können bei den s. g. Wahltarifen andere Regelungen getroffen werden.

„Krankenkasse“ ist ein Oberbegriff. Von daher wissen wir noch gar nicht, ob GKV oder PKV gemeint ist.

für die GKV - vgl. z.B. die Definition bei Gabler:

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in Deutschland in der Form von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die Krankenkassen haben einen hauptamtlichen Vorstand und einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat. Sie sind organisatorisch und finanziell unabhängig und unterstehen der Aufsicht von Bund oder Ländern.

GKV und PKV zusammen heißen im Oberbegriff Krankenversicherung, und die Ersatzkassen, die vor langer Zeit mal einen besonderen Status hatten, gehören heute ganz schlicht zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Wechsel von freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen von einer Kasse zur anderen ist ebenfalls mit keinen besonderen Hürden verbunden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
sehr gut - ja, das wissen wir wirklich nicht - man kann auch von Kindesbeinen an in der PKV versichert sein, aber die Wahrscheinlichkeit in diesem Fall ist eher die GKV.
warum bei der GKV, im Gegensatz zur PKV die vorliegenden Erkrankungen, aber auch die bisherigen Erkrankungen keine Rolle spielen liegt daran, dass es bei der GKV immer nach Versicherungspflicht/berechtigung und nach dem Einkommen geht.
Alter, (früher auch Geschlecht) und Gesundheitszustand sind hier nicht gefragt, bei der PKV schon. deshalb sind auch sehr viele ältere PKV-Versicherte ganz versessen darauf noch die in die GKV wechseln zu können
Gruss
Czauderna

Jetzt kommt meine Rückmeldung ein wenig später, aber hier ist sie:

Meine jetzige KV (bin schon seit Kindheitstagen dort) hat mir einen Arztbesuch verweigert. Ich wurde also wieder nach Hause geschickt, obwohl ich beschwerden hatte!

Ja, genau, es handelt sich um eine GKV,

Also wenn ich das jetzt zusammenfasse, habe ich mit keinen Nachteilen zu rechnen wenn ich die GKV wechsel? Ich habe gelesen, dass es auch KV gibt die einem das Krankengeld nicht auszahlen oder solche Sachen. Könnte das bei einer neuen KV passieren? Auf was muss man achten was die Leistungen anbetrifft?

LG

Hallo,
ich verstehe nicht, dass die Kasse dir einen Arztbesuch verweigert hat, zumal du offenbar vom Arzt weggeschickt wurde, was der widerum nur dann darf, wenn es sich um keinen Notfall handelt. Die Kasse selbst kann einen Arztbesuch nicht verweigern, allenfalls die Kostenübernahme der Behandlungskosten, wenn es sich nicht um einen Vertragsarzt handelte. Selbst bei einer Notfallbehandlung bei einem Privatarzt leistet die Kasse in der Regel die Erstattung in Höhe der Vertragssätze.
Die Frage mit dem Krankengeld - was du gelesen hast, ja, so etwas kann vorkommen, hat dann aber zu 99% eine dazugehörige Vorgeschichte. Und was du unter „solchen Sachen“ verstehst, das kann ich nicht so nachvollziehen.
Wenn du mit der „neuen KV“, wieder eine GKV-Kasse meinst, dann muss die Antwort „ja“ lauten. Bei solchen Ausnahmesituationen hat keine Krankenkasse ein Alleinstellungsmerkmal.
Wenn du mit einer neuen Krankenkasse eine PKV meinst - da bin ich raus - ich war 48 Jahre bei einer GKV-Kasse tätig, u.a. auch im Bereich Leistungen (Bearbeitung, Entscheidung, Ablehnungen und Widerspruchsverfahren)
Auf was du achten solltest bei einem Krankenkassenwechsel innerhalb der GKV - na, das ist in der regel erst mal die Höhe des aktuellen Zusatzbeitrages und dann natürlich, welche „Zusatzleistungen“ werden dort angeboten, und danach, wie ist der Service dieser Kasse. Die ersten Sachen, also Beitrag und Leistungen, findest du auf den jeweiligen WEB-Seiten der Kassen, das mit dem Service, z.B. Geschäftsstellennetz, vielleicht auch, aber überwiegend ist dieser Bereich in der Rubrik „Erfahrungen anderer“ abgelegt. Da kann ich dir nur empfehlen, dich im Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis zu erkundigen, woe man da versichert ist und wie zufrieden man mit seiner Kasse ist. Es gibt auch spezielle Internet-Foren, diesich mit Krankenkassen beschäftigen, alllerdings geht es da zu 99 % um Probleme mit diversen Kassen.
Gelobt wird da selten.
Gruss
Czauderna

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Servus.

das ist auch für sich alleine nicht verständlich.

Irgendwas fehlt da am Sachverhalt.

No ja, vielleicht lässt sich die Schnitzeljagd ja doch mit einer klaren Ansage zu Ende bringen?

Schöne Grüße

MM

Mit der Sachbearbeiterin war abgesprochen, dass ich den MItgliedbeitrag zahle, wenn ich einen Attest von meinem Arzt einhole für die studentische Versicherung - damit entsprechend abgerechnet werden kann. Ich hatte den Beitrag drei Monate nicht gezahlt (das war aber abgesprochen). Daraufhin hat die mir dann meine Karte gesperrt.

Wie gesagt ich bin dort schon seit meiner Kindheit versichert und finde es eine Frechheit, dass ich bei Beschwerden nach Hause geschickt werde. Ich sehe ein, dass das nicht zahlen des Beitrages ein Grund darstellt, aber es war zunächst einmal abgesprochen und zum anderen bin ich da bekannt und habe meine Beiträge natürlich immer gezahlt. Das der Typ am Telefon dann zur Arzthelferin sagt, dass ich nicht behandelt werden soll finde ich traurig.

Oder sehe ich das falsch?

Servus,

mir ist es immer wieder auf’s Neue rätselhaft, wie solche Dinge, bei denen es um (manchmal viel) Geld und im Fall einer ärztlichen Behandlung auch um Wertvolleres als Geld geht, ausschließlich mit Wortwolken, Schall und Rauch behandelt werden.

Sowas macht man schriftlich. Nein, auch nicht per SMS oder E-Mail. Schriftlich. Mit einfachen, klar und eindeutig formulierten Dreizeilern, die viel schneller zu verfassen und fertigzumachen sind als viel Blabla und Warteschleifengedudel am Telefon.

Die KK hat Dich übrigens mehrfach schriftlich auf die bevorstehenden Einstellung der Leistungen hingewiesen, bevor diese erfolgte. Hast Du die Schreiben alle ungelesen weggeworfen?

Schöne Grüße

MM

Woher weißt du das? Ich wurde nicht darauf hingewiesen. Die Dame am Telefon meinte dann nur irgendwann am Telefon, dass man mir sonst irgendwann die Karte sperren könnte. Da gab es keine Konkreten Ansagen, dass die Karte gesperrt wird, wenn bis zum bestimmten Zeitpunkt das Geld nicht eingeht. Zahlungsaufforderungen habe ich erhalten, die ich dann ignoriert habe, da es mit der Dame abgesprochen war bis sich der Sachverhalt mit dem Attest geklärt hat.

Ist das jetzt kein Grund zu wechseln?

Es ist nicht erst seit vorgestern, dass ich beruflich mit Krankenkassen zu tun habe. Wo genau und in welchem Buch des SGB die Vorschrift zur Schriftform in diesem Zusammenhang steht, suche ich jetzt nicht heraus.

Nein, das ist keiner. Es ist aber ein Grund, dass Du Dir endlich die grundlegende Kulturtechnik aneignest, wie man einen Geschäftsbrief formatiert und verfasst und Dich daran gewöhnst, dass Du Angelegenheiten, bei denen es um was geht, niemals ausschließlich mündlich regelst.

Beides wirst Du noch ab und zu mal brauchen können.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
tut mir leid, aber das habe ich nicht verstanden vom Ablauf her.
Ich erläutere dir mal anhand eines Beispiels, wie ich das aus meiner Praxis her kenne.
Herr Mustermann ist freiwillig bei einer GKV-Kasse versichert und überweist monatlich seinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, welcher spätestens am 15. des Folgemonats eingegangen sein muss.
Den Beitrag für den Januar 2020 überweist er nicht und bekommt deshalb nach dem 15.2.2020 eine schriftliche Zahlungserinnerung (1. Mahnung). Den Beitrag für Februar 2020 zahlt er auch nicht und erhält nach dem 15.03. eine Mahnung für die Monate Januar und Februar incl. Mahngebühren und Säumniszuschläge. Ende März erhält er die Vollstreckungsandrohung
und auch den Hinweis, dass, falls bis zum genannten Termin das Geld nicht eingegangen ist auch seine Krankenversichertenkarte gesperrt wird und die Kasse nur noch für Notfallbehandlungen die Leistungen übernimmt und dass diese Leistungseinschränkung erst dann wieder zurückgenommen wird, wenn entweder der rückständige, als auch der laufende Beitrag gezahlt wird, oder eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Kasse und Versicherten getroffen wird.
Ende des Beispiels.
Ist das in deinem Fall nicht so oder zumindest so ähnlich abgelaufen - dann wäre es hilfreich
mehr Details zu kennen. Der von dir geschilderte Sachverhalt macht keinen Sinn ohne weitere Details.
Nur noch so nebenbei - Der Krankenversicherung/Semesterbeitrag für Studenten muss grundsätzlich im Voraus entrichtet werden, es sei denn, die monatliche Zahlung ist sichergestellt, was in der Regel durch Abbuchung erfolgt.
Gruss
Czauderna