Krankenkassenbeitrag wenn arbeitslos

wenn man arbeitslos würde und kein Arbeitslosengeld in Anspruch nähme, weil man z. B. nicht arbeiten möchte, wer zahlt dann die Krankenkassengebühren? Wie hoch können die angesetzt werden, kann man sich befreien lassen?

palma

Hallo

wenn man arbeitslos würde und kein Arbeitslosengeld in Anspruch nähme, weil man z. B. nicht arbeiten möchte, wer zahlt dann die Krankenkassengebühren?

Man wäre also bislang in einer Pflichtversicherung? Dann kann man sich weiter freiwillig pflichtversichern lassen (auch wenn die Bezeichnung ‚freiwillige Pflichtversicherung‘ ein Widerspruch in sich ist).

Wie hoch können die angesetzt werden, kann man sich befreien lassen?

Wenn man gar kein Einkommen hat, wird pauschal von einem Vermögen ausgegangen, von dem man sich jeden Monat einen Batzen auszahlen lässt, oder irgendwelchen anderen Einnahmen (Zinsen, Spekulation, Miete, Sponsor), und zwar gar nicht so wenig. Den genauen Betrag habe ich vergessen, ist wohl auch mittlerweile nicht mehr aktuell, aber es kommt dabei ein KV-Betrag von ca. 110,- bis 120,- Euro heraus, wobei natürlich kein AG da ist, der einen Anteil davon übernimmt.

Ganz befreien lassen kann man sich höchstens kurzzeitig, aber es kann sich wohl lohnen, die Krankenkasse mal persönlich zu befragen.

Viele Grüße

Hallo,

wir haben zwischenzeitlich eine Kranken-Pflichtversicherung in Deutschland. Befreiung ist daher nicht möglich.

Der Mindesbeitrag für freiwillig Versicherte
beträgt incl. Pflegeversicherung mtl. 147,44 €

Gruß Merger

Hallo,
ich kritisiere sehr, sehr ungern andere User hier im Forum.

Merger hat von mir ein Sternchen bekommen, die andere Antwort nicht.

Gruss
Czauderna

Raus mit der Sprache, bitte
Hallo

ich kritisiere sehr, sehr ungern andere User hier im Forum.

Merger hat von mir ein Sternchen bekommen, die andere Antwort nicht.

Und? Was soll das?
Entweder schreib bitte direkt, was dir an ‚der anderen‘ Antwort nicht gefällt, oder lass es ganz. Offene sachliche Kritik bzw. Richtigstellung des Sachverhaltes sollte für jeden ok sein, aber nicht so eine heimliches und andererseits doch nicht heimliches Getue.

MfG

Hallo,
na gut - sachliche Kritik - deine Antwort war falsch, was daran
liegt, dass du offenbar beruflich nichts mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu tun hast - was hat dich also bewogen dem Fragesteller eine solche Antwort zu geben (rhetorische Frage)

Gruss
Czauderna

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Nur der Vollständigkeit halber…
Hi!

Nur der Vollständigkeit halber mache ich auf die evtl. vorhandene Möglichkeit der Familienversicherung aufmerksam.

VG
Guido

Ich kritisiere ungern eine Kritik… :wink:
Aber was genau war denn jetzt eigentlich so schrecklich falsch?
Dass von einem fiktiven Einkommen ausgegangen wird war doch richtig, gut, sie lag ein paar Euro bei der Höhe daneben, aber die Gegend stimmte.

Befreiung gibts wohl nicht, aber da schrieb sie ja auch zu, dass man lieber nochmal die KK fragen sollte.

Also sicherlich keine „Experten-Antwort“, aber doch grundsätzlich richtig oder?

Ich will jetzt hier auch bitte keine Grundsatzdiskussion anzetteln, aber wenn man alle nur „fast richtigen“ Antworten hier verbieten würde, hätte man vielleicht noch 10-20% der jetzigen Antworten.

Trotzdem schönen Gruß und lasst uns alle wieder vertragen :smile:
Granini

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Hi!

Dann kann man sich weiter freiwillig pflichtversichern lassen (auch wenn die Bezeichnung ‚freiwillige Pflichtversicherung‘ ein Widerspruch in sich ist).

Die Bezeichnung ist nicht nur ein Widespruch, sie ist schlicht falsch.

Wenn man gar kein Einkommen hat, wird pauschal von einem Vermögen ausgegangen,

Das ist falsch

von dem man sich jeden Monat einen Batzen auszahlen lässt,

Das ist falsch

oder irgendwelchen anderen Einnahmen (Zinsen, Spekulation, Miete, Sponsor),

Das ist falsch

Es wird ganz einfach ein fiktives Mindesteinkommen festgesetzt.

aber es kommt dabei ein KV-Betrag von ca. 110,- bis 120,- Euro heraus,

Das ist das Einzige, was vom Inhalt (ok, die Summe ist knapp daneben) her nicht falsch ist.

Ganz befreien lassen kann man sich höchstens kurzzeitig,

Auch das ist falsch

Du hattest gefragt…

Gruß
Guido

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Hallo Granini,

ich für meinen Teil antworte nur zu Fragen, die ich auch beantworten kann (i. d. R. im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit).

Im Versicherungsbrett sind seit einiger Zeit > 50% aller Antworten definitiv falsch. Manchmal hat der Fragesteller Glück, dass das Ergebnis am Ende stimmt, trotz falscher Herleitung…

Also sicherlich keine „Experten-Antwort“, aber doch
grundsätzlich richtig oder?

Nun ja, wie bei der Lotterie…

hätte man vielleicht noch 10-20% der
jetzigen Antworten.

… das wäre gut fürs Forum!

Grüße, M

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off-topic: Qualität der Antworten
Hi!

ich für meinen Teil antworte nur zu Fragen, die ich auch beantworten kann

  1. Das sieht nur leider nicht jeder so. :frowning:

  2. Meiner Meinung häufen sich auch immer mehr die Fälle, wo User sich sicher sind, die Antwort zu kennen – entsprechend überzeugend werden diese dann auch vorgetragen und lassen sich auch mit den besten (Gegen-)Argumenten nicht von der Falschheit ihrer Aussage abbringen (denn sie „wissen“ ja, dass diese richtig ist …)* –, aber stattdessen haben sie meist wenig bis keine Ahnung, wovon sie da reden (auch wenn sie unerschütterlich vom Gegenteil überzeugt bleiben).
    (Das einer dieser User ausgerechnet in diesem Thread hier offenbar mal das berühmte Korn gefunden hat, verbuche ich unter „Glückstreffer“ (und Du sprichst weiter unten ja schon sehr treffend von „Lotterie“)…)

Im Versicherungsbrett sind seit einiger Zeit > 50 % aller Antworten definitiv falsch.

Es ist vermutlich kein Trost, wenn ich Dir sage, das es im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ nicht anders ist…

Manchmal hat der Fragesteller Glück, dass das Ergebnis am Ende stimmt, trotz falscher Herleitung…

Und wenn das dann mal so ist, fühlen sich diese Antworter auch noch bestärkt in ihrem ach so grandiosen „Fachwissen“. :frowning:

Nun ja, wie bei der Lotterie…

LG
Jadzia

*) Keine Angst, Thea, Dich meine ich damit nicht. :smile:

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Hallo

Die Bezeichnung ist nicht nur ein Widespruch, sie ist schlicht falsch.

Dann sag doch bitte auch die richtige Bezeichnung.
Freiwillige gesetzliche KV?

Wenn man gar kein Einkommen hat, wird pauschal von einem Vermögen ausgegangen,

Das ist falsch

von dem man sich jeden Monat einen Batzen auszahlen lässt,

Das ist falsch

oder irgendwelchen anderen Einnahmen (Zinsen, Spekulation, Miete, Sponsor),

Das ist falsch

Hier hast du einen zusammenhängenden Satz geteilt, nur um dreimal ‚Das ist falsch‘ sagen zu können.

Es wird ganz einfach ein fiktives Mindesteinkommen festgesetzt.

Ok, wer setzt das denn fest? Der Gesetzgeber, oder?
Und was denkt sich der Gesetzgeber, wo man dieses fiktive Mindesteinkommen konkret herbekommen könnte, wenn man kein Einkommen aus Arbeit oder Selbständigkeit hat? Nichts?

Ganz befreien lassen kann man sich höchstens kurzzeitig,

Auch das ist falsch

Dann wäre es schön, wenn du dazu Auskünfte erteilen könntest.
Das war nämlich die Frage des UP.
Den interessiert wahrscheinlich weniger, was alles (an übrigens für ihn unwesentlichen Behauptungen, außer dieser hier) falsch sein könnte, sondern was richtig ist.

Du hattest gefragt…

Ich hatte aber auf eine etwas informativere und weniger missgünstige Auskunft gehofft.

MfG

Hallo,

Die Bezeichnung ist nicht nur ein Widespruch, sie ist schlicht falsch.

Dann sag doch bitte auch die richtige Bezeichnung.
Freiwillige gesetzliche KV?

Vielleicht freiwillige Versicherung oder freiwillige Mitgliedschaft, wie wie es 9 SGB V bezeichnet wird?

Hier hast du einen zusammenhängenden Satz geteilt, nur um dreimal ‚Das ist falsch‘ sagen zu können.

Vielleicht weil drei falsche Aussagen drin waren, vielleicht auch nur als Stilmittel.

Es wird ganz einfach ein fiktives Mindesteinkommen festgesetzt.

Ok, wer setzt das denn fest?

Nach § 240 SGB V anscheinend ein Spitzenverban Bund der Krankenkassen.

Der Gesetzgeber, oder?

Der legt hierfür einen Rahmen fest.

Und was denkt sich der Gesetzgeber, wo man dieses fiktive Mindesteinkommen konkret herbekommen könnte, wenn man kein Einkommen aus Arbeit oder Selbständigkeit hat?

Das ist dem egal. Deswegen ist es ja eine Mindestbemessung und keine konkrete Bemessung an irgendwelchen tatsächlichen Einnahmen.

Ganz befreien lassen kann man sich höchstens kurzzeitig,

Auch das ist falsch

Dann wäre es schön, wenn du dazu Auskünfte erteilen könntest.
Das war nämlich die Frage des UP. Den interessiert wahrscheinlich weniger, was alles (an übrigens für ihn unwesentlichen Behauptungen, außer dieser hier) falsch sein könnte, sondern was richtig ist.

Wenn es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gibt, dann gilt sicher erstmal die allgmeine Aussage, dass es keine Befreiung für Nichtbeschäftigte und Einkommenslose gibt.

Grüße

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Dazu gibt es eigentlich nicht viel zu sagen
Hi!

Dann sag doch bitte auch die richtige Bezeichnung.
Freiwillige gesetzliche KV?

Nein, es heißt freiwillige Versicherung.

Bevor ich in einem Expertenforum mit falschen Begriffen um mich werfe, eigne ich mir das notwendige Wissen an - oder ich verzichte auf falsche Aussagen und zweifle dann auch noch an der Sinnhaftigkeit von selbstkreierten Begriffen, die es gar nicht gibt.

oder irgendwelchen anderen Einnahmen (Zinsen, Spekulation, Miete, Sponsor),

Das ist falsch

Hier hast du einen zusammenhängenden Satz geteilt, nur um
dreimal ‚Das ist falsch‘ sagen zu können.

Weil Du mindestens drei falsche Aussagen getroffen hast.

  1. Vermögen ist nicht SV-pflichtig, kann also nicht sein.
  2. Zinsen sind nicht SV-pflichtig, kann also nicht sein.
  3. Spekulationserträge sind nicht SV-pflichtig, kann also nicht sein.
  4. Mieterträge sind nicht SV-pflichtig, kann also nicht sein.
  5. Geschenke sind nicht SV-pflichtig, kann also nicht sein.

Und was denkt sich der Gesetzgeber, wo man dieses fiktive
Mindesteinkommen konkret herbekommen könnte, wenn man kein
Einkommen aus Arbeit oder Selbständigkeit hat? Nichts?

Zumindest nichts von dem, was Du hier als Beispiele angeführt hast.

Die Kassen müssen versichern. Dass dafür ein Betrag fällig ist, sollte klar sein. Dass der Betrag irgendwo festgelegt werden muss, sollte auch klar sein. Wie das Kind nun heißt, ist eigentlich fast egal. Man hätte ebenso gut einen fixen Betrag ohne Errechungsgrundlage festsetzen können…

Dann wäre es schön, wenn du dazu Auskünfte erteilen könntest.

Was mehr kann man dazu sagen, als dass es falsch ist?
Es ist einfach nicht möglich.

Das war nämlich die Frage des UP.

Und die wurde bereits vollständig beantwortet. Dass es ausgerechnet jemand gemacht hat, der im Normalfall daneben liegt, überrascht zwar, aber das ist eine andere Geschichte.

Den interessiert wahrscheinlich weniger, was alles (an
übrigens für ihn unwesentlichen Behauptungen, außer dieser
hier) falsch sein könnte, sondern was richtig ist.

Ähm, es ist natürlich einfach für Dich, jetzt die Leute anzugreifen, die Deinen Sachmüll als solchen kennzeichnen, aber damit wirst Du leben müssen.

Schließlich könnte es sein, dass jemand hier nicht ganz so aufmerksam liest und Deine von vorn bis hinten falsche Antwort als korrekt wertet, und das kann doch unmöglich der Anspruch eines Wissensforums sein, oder?

Ich hatte aber auf eine etwas informativere und weniger
missgünstige Auskunft gehofft.

Wie gesagt: Du hast Behauptungen aufgestellt, die allesamt mit der Realität nichts zu tun haben.
Dann noch den Anspruch zu stellen, das Ganze dezidiert korrigiert zu bekommen, ist schon etwas dreist, zumal der UP danach nicht gefragt hat, um es mal mit Deinen Worten zu sagen.

Gruß
Guido

3 Like

Hallo

Und was denkt sich der Gesetzgeber, wo man dieses fiktive Mindesteinkommen konkret herbekommen könnte, wenn man kein Einkommen aus Arbeit oder Selbständigkeit hat?

Das ist dem egal.

Wer gar kein Einkommen hat, bei dem wird getan, als habe er 850,- oder so, noch schlimmer ist es bei Kleinst-Selbständigen, und wer 10.000,- Einkommen hat, bei dem wird getan als habe er 3700,- oder so. Irgendwie fände ich die Kopfpauschale da u.U. wirklich noch humaner und gerechter.

Wenn es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gibt, dann gilt sicher erstmal die allgmeine Aussage, dass es keine Befreiung für Nichtbeschäftigte und Einkommenslose gibt.

Ich bin mir ziemlich sicher, mal mitgekriegt zu haben, dass manche Krankenkassen für Einkommenslose den Beitrag eine gewisse Zeit lang auf Null oder fast auf Null gesetzt haben. Das war allerdings noch in der Zeit, als es keine allgemeine Versicherungspflicht und keinen Einheits-Beitragssatz gab (und das ist hier wohl der springende Punkt), aber die Leute, von denen ich rede, sind nicht aus der Versicherung rausgeflogen, sondern denen wurde nur der Beitrag stark runtergesetzt, eben weil sie nun mal tatsächlich kein Einkommen (und keinen Anspruch auf Alg oder Sozialhilfe) hatten. Das machten nicht alle Kassen, und wenn dann nur nach persönlicher Vorsprache, und auch nur vorübergehend für ein paar Monate vielleicht.

Gruß Simsy Mone

Hallo,

Das ist dem egal.

Wer gar kein Einkommen hat, bei dem wird getan, als habe er 850,- oder so, noch schlimmer ist es bei Kleinst-Selbständigen, und wer 10.000,- Einkommen hat, bei dem wird getan als habe er 3700,- oder so. Irgendwie fände ich die Kopfpauschale da u.U. wirklich noch humaner und gerechter.

Absolut richtig, und an diesem Punkt ist sie doch auch bereits verwirklicht. Ansonsten wäre das sicher ein neues Thema, dass im Politikbrett besprochen werden könnte.

Wenn es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gibt, dann gilt sicher erstmal die allgmeine Aussage, dass es keine Befreiung für Nichtbeschäftigte und Einkommenslose gibt.

Ich bin mir ziemlich sicher, mal mitgekriegt zu haben, dass manche Krankenkassen für Einkommenslose den Beitrag eine gewisse Zeit lang auf Null oder fast auf Null gesetzt haben.

Wenn dem so ist, dann wären sicher konkretere Angaben hilfreich. Insbesondere wäre dabei spannend, welche konkreten Umstände das waren und ob die Beiträge vielleicht zunächst nur gestundet worden sind.

Das war allerdings noch in der Zeit, als es keine allgemeine Versicherungspflicht und keinen Einheits-Beitragssatz gab (und das ist hier wohl der springende Punkt),

Dann stell das doch hier auch so dar.

Grüße