Liebe Profis,
wenn jemand eine Sperre vom ALGI von der ARGE bekommt- ist dieser jemand in der Zeit dann noch krankenversichert (und rentenversichert) oder erlischt in dieser Sperrzeit auch der Versicherungsschutz?
Danke für Eure Hilfe,
katzeolivia
Liebe Profis,
wenn jemand eine Sperre vom ALGI von der ARGE bekommt- ist dieser jemand in der Zeit dann noch krankenversichert (und rentenversichert) oder erlischt in dieser Sperrzeit auch der Versicherungsschutz?
Danke für Eure Hilfe,
katzeolivia
Hallo,
in dem ersten Monat einer Sperrzeit besteht keine KV-Versicherungspflicht. Es besteht noch ein nachgehender Anspruch nach § 19 Abs. 2 SGB V. Ab dem zweiten Monat der Sperrzeit besteht wieder eine KV - Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Allerdings nur bis zur 12. Woche der Sperrzeit.
Gruß Woko
Und wer versichert den dann in den anderen 2 Monaten? Die ARGE oder der betroffenen Arbeitslose sich selbst?
Danke und viele Grüße
Na was denn nun??
Hi!
wenn jemand eine Sperre vom ALG I von der ARGE bekommt
Was denn nun?? Bekommt man Alg I von der Arbeitsagentur oder Alg II von der ARGE?
Das ist keine Korinthenkackerei, sondern ein großer Unterschied, da je nachdem ein ganz anderes Gesetz zuständig ist und eine andere Antwort bzw. Begründung benötigt.
Gruß
Jadzia
Ja doch.
Hi!
Ich gehe bei der Antwort einfach mal davon aus, dass Du die Rechtslage bei Alg I wissen willst (vgl. meinen anderen Artikel oben):
Und wer versichert den dann in den anderen 2 Monaten?
Das hat Woko doch geschrieben! Aber ich habe heute meinen großzügigen Tag und schreibe es Dir nochmal:smile:
Im 1. Sperrzeitmonat besteht die gesetzliche Nachversicherungspflicht der KK (§ 19 (2) SGB V: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__19.html) und für den Rest der Sperrzeit (also ab dem 2. Sperrzeitmonat) übernimmt die AA (nicht die ARGE!) die KV-Beiträge (§ 5 (1) Nr. 2 SGB V: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html).
Jetzt klargeworden?
Gruß
Jadzia
off-topic: Sperrzeitdauer
Hi!
Allerdings nur bis zur 12. Woche der Sperrzeit.
Länger als 12 Wochen kann eine Sperrzeit ja auch nicht dauern.
Das ist das Maximum (nicht diese ominösen, immer wieder kolportierten 3 Monate…).
LG
Jadzia
Danke Jadzia
Das erspart mir eine Antwort.
Gruß Woko
Danke Euch beiden für die Antworten und Klarstellungsn. Da war ich erstmal wohl zu blöd, um es zu kapieren, vielleicht weil mir das SGB nicht so geläufig ist. Aber jetzt hab ichs begriffen- hoffe ich 
LG
katzeolivia
Sorry, bin da nicht so präzise, weil selbst noch nie arbeitslos…wußte um diese Unterschiede gar nicht! Wieder was gelernt.