Krankenversicherung bei Scheidung

Hallo zusammen,
ich stell mir gerade folgende Frage:

Angenommen Ehepaar AB lässt sich scheiden. Frau A war bisher bei ihrem Mann B mit versichert in der gesetzlichen Versicherung. Aus der Ehe geht Sohn C hervor. Er ist ja nach der Scheidung weiterhin beim Vater B versichert - ist das korrekt?! Aber wie ist Frau A nach der Scheidung versichert? Gar nicht? Sie war bzw. ist Hausfrau und geht nun auf 400,- € Basis arbeiten. Muss sich Frau A nun bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden damit sie versichert ist? Aber wenn sie arbeitslos gemeldet ist, bekommt sie ja dann von der Arbeitsagentur Vermittlungsvorschläge und muss sich darauf bewerben?!

Ihr seht - Fragen über Fragen. Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen und ein bisschen Licht ins dunkle bringen.

DANKE!

Versicherung. Aus der Ehe geht Sohn C hervor. Er ist ja nach
der Scheidung weiterhin beim Vater B versichert - ist das korrekt?!

Ja.

Aber wie ist Frau A nach der Scheidung versichert?

Sie muß sich selbst versichern.

Basis arbeiten. Muss sich Frau A nun bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden

Das wäre zu empfehlen.

arbeitslos gemeldet ist, bekommt sie ja dann von der
Arbeitsagentur Vermittlungsvorschläge und muss sich darauf bewerben?!

Das ist ja furchtbar. Am Ende bietet man ihr sogar noch einen Job an.

Hallo,
na ja, beim Arbeitsamt muss sich sich nicht zwingend melden - wenn Sie so zufrieden ist und keinen Job braucht, geht es auch so.
Eine MEldung würde nur dann Sinn machen wenn Sie entweder einen Job sucht, Anspruch auf ALG! hätte oder ALGII beantragen wollte.
Gruss
Czauderna

KV-Übernahme nur b. Alg-Anspruch! + [MOD-Hinweise]
Hi!

Er ist ja nach der Scheidung weiterhin beim Vater B versichert - ist das korrekt?

Das haben die Versicherungsexperten ja schon beantwortet.
[MOD-Hinweis] Sollten hier dennoch noch Fragen offen sein, bitte ich, diese dann im Brett „Versicherungen“ zu stellen und nicht hier im Brett (weiter) zu erörtern! Vielen Dank!

Aber wie ist Frau A nach der Scheidung versichert?
Gar nicht?

Automatisch (also ohne ein aktives Handeln der Frau) in der Tat nicht.
Sie hat nun zwei Möglichkeiten, um auch nach der Scheidung krankenversichert zu bleiben:

1. sich selbst – also auf eigene Kosten – krankenversichern ;[MOD-Hinweis] Details dazu, wie z. B. die monatlichen Kosten (m. W. ca. 140 €), bitte ebenfalls im Brett „Versicherungen“ erfragen! Vielen Dank!

2. beim Jobcenter/der ARGE/dem Sozialamt * (die Zuständigkeit kann in jedem Landkreis anders sein; wer in der fiktiven Kommune der fiktiven Frau zuständig ist, kann hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Die… nachgeschaut werden) einen Antrag auf Alg II stellen.
Info: Diesem wird nur stattgegeben werden, wenn die Frau bedürftig im Sinne des SGB II ist! Näheres dazu siehe in den Alg-II-FAQs hier im Brett, insbesondere in FAQ:1743 und den dort genannten weiterführenden Links sowie in FAQ:1750.*) im Folgenden der Einfachheit halber nur „ARGE“ genannt

Hintergrund: Die einzigen Ämter, die überhaupt die KV übernehmen würden (zumindest wenn man nicht so krank oder behindert ist, dass man Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente beziehen würde (und wenn man Krankenkasse und Rententräger sehr großzügigerweise zu den Ämtern zählen würde :smile:, wären Arbeitsagentur (AA) (über Alg I) und ARGE (über Alg II). Alg I kommt hier allerdings von Vorneherein nicht infrage (s. u.), weswegen wohl nur die beiden o. g. Möglichkeiten bestehen, sich krankenzuversichern.

Sie war bzw. ist Hausfrau und geht nun auf 400,– €-Basis arbeiten. Muss sich Frau A nun bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden, damit sie versichert ist?

Entgegen der Andeutungen meiner Vorredner (wenigstens hatte ich sie so verstanden, dass von ihnen ein Alg-I-Anspruch zumindest erstmal nicht grundsätzlich negiert wird (Sorry Jungs, wenn ich Euch Unrecht tue! 8)): NEIN!
Grund: Über die AA krankenversichert werden kann man nur, wenn man einen Anspruch auf Alg I erworben hat. Dies ist hier aber nicht der Fall, weil (lt. der gemachten Angaben) die Frau die nötige Anwartschaftszeit nicht erfüllt hat – bedeutet: in den letzten 2 Jahren nicht mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat! (Ein 400-Euro-Job ist nicht sv-pflichtig!)

Aber wenn sie wie gesagt „bedürftig“ ist, kann sie (wenn auch hier (wegen des 400-Euro-Jobs und ggf. eventueller Unterhaltszahlungen des Ex-Mannes) keinesfalls den vollen Regelsatz, sondern nur „ergänzend“) Alg II (= (gekürzter) Regelsatz zur Bestreitung des Lebensunterhaltes + Wohnkosten („Kosten der Unterkunft“ (KdU)) bekommen und wäre darüber automatisch auch krankenversichert (genauso wie pflege- und rentenversichert).

arbeitslos gemeldet ist, bekommt sie ja dann von der Arbeitsagentur Vermittlungsvorschläge und muss sich darauf bewerben?!

Jep. Zwar nicht von der AA, aber von der ARGE. Wenn man das nicht will, kann man auch kein Alg II bekommen (womit auch die KV flachfiele). Man muss sich halt überlegen, was man will bzw. durchrechnen, was man sich leisten kann.

Nochmal zum Abschluss:
[MOD] Neben den bereits oben erwähnten Fragestellungen, bitte ich, auch alle weiteren Fragen zur Krankenversicherung, wenn diese nicht im Rahmen eines Alg-Leistungsbezuges übernommen wird, im Brett „Versicherungen“ zu stellen bzw. (weiter) zu erörtern! Vielen Dank (und sorry, wenn ich damit nerve… 8).

Mit freundlichem Gruß
Jadzia Dax

Hallo

und als letztes gibt es auch noch etwas wie Krankenvorsorgeunterhalt.

Aber für solche Dinge hilft nur eines:
Rechtsanwalt

Grüße
Bröselchen