Krankenversicherung für's Kind

Hallo,

ich habe diese Frage gestern schon im Brett Eltern und Kind gepostet. Dort wurde mir empfohlen, es hier noch einmal zu versuchen.

Wir erwarten unser erstes Kind. :smile:
Meine Freundin ist privat versichert, und will nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen.
Ich bin bei der Gesetzlichen und nebenbei derzeit frisch arbeitslos.
Wie kann man das Kind krankenversichern, was ist die günstigste Möglichkeit?
Kann ich das Kind über meine gesetzliche problemlos mitversichern trotz Arbeitslosigkeit?

Grüße, OnkelHeini

Hallo Onkelchen,
hier gibt es nur eines: den neuen erdenbürger bei der Versicherung der Frau absichern.

  1. bekommst du das Kind gasr nicht bei Dir versichert
  2. ist es allein von der Leistungsart besser in der Privaten aufgehoben.
    Empfehlung: nimm einen Tarif der im stationären Teil 2-Bettzimmer hat. Nicht wegen der Bettenzahl (da wäre ein 10-Bettzimmer besser: je mehr drin sind, desto mehr Spass macht es), sondern wegen der freien Wahl der KH-Arztes.
    Beim Zahntarif achte weniger auf den Zahnersatz (die heutigen Kinder brauchen so etwas fast nicht mehr) sondern auf die Kieferorthopädie. Denn die wird Dein Kind zu 90 % gebrauchen.
    Grüße
    Babalou

Wir erwarten unser erstes Kind. :smile:
Meine Freundin ist privat versichert, und will nach dem
Mutterschutz Elternzeit nehmen.
Ich bin bei der Gesetzlichen und nebenbei derzeit frisch
arbeitslos.
Wie kann man das Kind krankenversichern, was ist die
günstigste Möglichkeit?
Kann ich das Kind über meine gesetzliche problemlos
mitversichern trotz Arbeitslosigkeit?

hierzu wären noch einige wichtige fragen zu klären, aber grundsätzlich kannst du das kind freiwillig in der GKV versichern. für eine familienversicherung über dich liegen die gesetzlichen voraussetzungen nicht vor, da du arbeitslos bist und deine freundin regelmäßig mehr als du verdient, PKV versichert ist und wenn sie auch noch über der BBG liegt trifft hier § 10 Abs. 3 SGB V zu.
dann kommt nur noch die freiwillige versicherung für das kind in frage, aber immerhin GKV! hierfür mußt du dann allerdings die beiträge selbst zahlen und zwar für das neugeborene von 805 EUR. das ist die mindestgrenze, an denen die beiträge bemessen werden. (die beiträge kann ja auch deine freundin zahlen, es geht nur darum, dass das kind in die GKV kommt.)
ihr könnt das kind natürlich auch in der PKV versichern. wenn ihr eher dazu tendiert, weil das momentan vielleicht billiger ist. dann könnt ihr auch das tun.
nur wenn das kind aufgrund dessen später mal keine vorversicherungszeiten in der GKV nachweisen kann, könnte das teuer zu stehen kommen… (betonung liegt auf könnte, muß nicht)

gruß

makea

warum willst Du das Kind…
hallo Makea,
… schon vor der Geburt bestrafen? :smile:
Das arme Wurm hat doch noch gar nichts verbrochen?
Für weniger Geld kann das Kind privat versichert werden. Und wenn er mal in die Lehre kommen sollte, dann muss er früh genug in die GKV, der arme.
Sollte er studieren, dann gibts für ihn (oder sie) eine günstige und gute Studentenversicherung.
Ist er mit dem Studium fertig, kommt er wieder in äusserste Gefahr in die Kasse zu müssen: es könnte sein, dass er unter der BBG verdient. Verdient er darüber, hat er noch mal Glück gehabt und kann in der Privaten bleiben.
Grüße
Babalou

hallo Makea,

hallo babalou,

… schon vor der Geburt bestrafen? :smile:
Das arme Wurm hat doch noch gar nichts verbrochen?

was soll das denn jetzt? du tust ja grad so, als wenn ich auf kundenfang wär. das kam mir eher bei deinem posting so vor, sorry.
ich hab nur eine möglichkeit beschrieben, wie du auch. du bist von deinem überzeugt, ich von meinem.

Für weniger Geld kann das Kind privat versichert werden.
Und wenn er mal in die Lehre kommen sollte, dann muss er früh
genug in die GKV, der arme.

stell mal vor, das arme kind wird auch mal alt und kann mit seinen späteren gebrechen die zunehmend teurer werdende PKV nicht zahlen und kann dann wegen mangelnder vorversicherungszeiten nicht in die GKV.
außerdem gibts ja noch zusatzversicherungen. nix is umsonst.

Sollte er studieren, dann gibts für ihn (oder sie) eine
günstige und gute Studentenversicherung.

die ist in der GKV auch günstig, stell mal vor.
vielleicht studiert er oder sie ja gar nicht. vielleicht nimmt er eine versicherungspflichtige beschäftigung auf… weiß man´s?

Ist er mit dem Studium fertig, kommt er wieder in äusserste
Gefahr in die Kasse zu müssen:

welch glück für das kind! was für eine gefahr siehst du denn da?
ich seh da ehrlich gesagt keine.

es könnte sein, dass er unter
der BBG verdient. Verdient er darüber, hat er noch mal Glück
gehabt und kann in der Privaten bleiben.

er kann auch in der privaten bleiben, wenn er unter der BBG verdient. man kann auch den endgültigen weg der befreiung von der versicherungspflicht wählen. dann is aber auch schluß mit lustig. oder er kann sich bei der ersten beschäftigung nach dem studium, die über der BBG liegt, freiwillig GKV versichern und den schutz der solidargemeinschaft genießen.
wer in guten zeiten der GKV den rücken kehrt und sich privat versichert, der braucht sich nicht wundern, wenn er nicht mehr in der GKV aufgenommen wird, wenn später im alter die gebrechen kommen und die private unbezahlbar wird.

gruß

makea

und noch mal eine Korrektur!

hallo Makea,

hallo babalou,

… schon vor der Geburt bestrafen? :smile:
Das arme Wurm hat doch noch gar nichts verbrochen?

was soll das denn jetzt? du tust ja grad so, als wenn ich auf
Kundenfang wäre. das kam mir eher bei deinem Postings so vor,
sorry.
ich hab nur eine Möglichkeit beschrieben, wie du auch. du bist
von deinem überzeugt, ich von meinem.

Sei doch nicht gleich so bierernst!

Für weniger Geld kann das Kind privat versichert werden.
Und wenn er mal in die Lehre kommen sollte, dann muss er früh
genug in die GKV, der arme.

stell mal vor, das arme Kind wird auch mal alt und kann mit
seinen späteren gebrechen die zunehmend teurer werdende PKV
nicht zahlen und kann dann wegen mangelnder
Vorversicherungszeiten nicht in die GKV.

Es gibt keine privat KV, die wegen Krankheiten des VN teurer wird. Auch nicht wegen Alter.
Das sind Märchen aus der GKV-Küche. Ein Privatversicherter wird immer günstiger als in der Kasse versichert sein. Was anderes ist es, er will Spitzenleistungen (1-Bettzimmer, keine Begrenzung auf die GOÄ, Extrem hohe Erstattungssätze beim Zahnarzt…).

außerdem gibt’s ja noch Zusatzversicherungen. nix is umsonst.

Das ist für einen Freiwillig versicherten eine teure Angelegenheit. Um einigermaßen so abgesichert zu sein, wie in der Privaten, muss er in Jungen Jahren etwa 100 -150 Euro hinlegen. Dazu kommt die Kasse mit ca. 500 Euro, dazu noch die Pflegepflichtversicherung mit etwa 58 Euro . Ergibt zusammen etwa 700 Euro monatlich. Dagegen steht die Private mit etwa 172 Euro (gleiche Vorraussetzungen: ambulant ohne SB, KH: Mehrbettzimmer, Zahnarzt 100 % Beh., 60 % Zahnersatz(Rechnungsbetrag))
, 80 Euro Tagegeld, Pflegepflichtversicherung, Eintrittsalter: 25 Jahre. Hier muss gesagt werden, dass derjenige, der schon von Geburt dabei ist, noch günstiger wegkommt. Die Kasse (incl. Zusatzversicherungen) ist also 4-mal so teuer. Nehme ich nur die Kasse alleine, ist es der 3-fache Beitrag. Bis diese Differenz aufgeholt ist, ist die Kasse beim Doppelten Beitrag… und der Hälfte der Leistungen. Nun wird´s aber besonders gemein: im Alter muss der Rentner alle seine Einkünfte angeben. Daraus errechnet sich der Kassenbeitrag. Also zahlt ein Freiwilliger, der gut für sein Alter vorgesorgt hat ca. 560 Euro Beitrag!!! Das zahlt kein Privatversicherter, wenn er es geschickt anstellt. Bei besserer Absicherung. Ein ca. 65-Jähriger zahlt z.B. nur ca. 300 Euro für 1.Bettzimmer usw. Ich gebe zu, dass man wissen muss, wie das geht. Doch dafür ist ja der Makler zuständig. Dafür hat er 'Geld bekommen, dafür erhält er Folgeprovision. Und dafür ist er vermögensschadenversichert (wenn er Mist gebaut hat). Übrigens, das kennt die Kasse nicht: Haftung für Fehlberatung.

Sollte er studieren, dann gibt’s für ihn (oder sie) eine
günstige und gute Studentenversicherung.

die ist in der GKV auch günstig, stell mal vor.
vielleicht studiert er oder sie ja gar nicht. vielleicht nimmt
er eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf… weiß
man´s?

Klar, warum auch nicht. Dann ist er Pflichtversichert und in der Kasse. Zwangsweise.

Ist er mit dem Studium fertig, kommt er wieder in äußerste
Gefahr in die Kasse zu müssen:

welch glück für das Kind! was für eine Gefahr siehst du denn
da?
ich seh da ehrlich gesagt keine.

Ich schon: er muss aus seinem Mercedes aussteigen und mit einem Smart vorlieb nehmen.

es könnte sein, dass er unter
der BBG verdient. Verdient er darüber, hat er noch mal Glück
gehabt und kann in der Privaten bleiben.

er kann auch in der privaten bleiben, wenn er unter der BBG
verdient. man kann auch den endgültigen weg der Befreiung von
der Versicherungspflicht wählen.

das ist möglich, macht aber fast niemand
:dann is aber auch Schluss mit

lustig. oder er kann sich bei der ersten Beschäftigung nach
dem Studium, die über der BBG liegt, freiwillig GKV versichern
und den Schutz der Solidargemeinschaft genießen.

Er hat den Schutz der Solidargemeinschaft Private.
Nebenbei: diese Erklärung soll ja bedeuten, dass er niemals mehr in die Kasse will. Doch die Praxis zeigt: kommt er in einen neuen Betrieb und verdienst unter der BBG, fragt ihn kein Mensch, ob er bisher privat versichert war. Er wird einfach in einer Kasse reingesteckt. Und die ist froh, einen Zahler mehr zu haben.
Das ist nicht ganz im Sinne des Gesetzbuches, aber Praxis.

wer in guten Zeiten der GKV den Rücken kehrt und sich privat
versichert, der braucht sich nicht wundern, wenn er nicht mehr
in der GKV aufgenommen wird, wenn später im Alter die
gebrechen kommen und die private unbezahlbar wird.

Siehe oben: er wird nicht teurer, weil er krank wurde. Definitiv!
Selbst wenn er eine so teure Krankheit hat, dass die der Versicherung 100.000 Euro im Monat kostet. Er zahlt den ganz normalen Beitrag.
Das kannst Du jederzeit nachprüfen.
Grüße
Babalou
Und fühle Dich nicht immer gleich persönlich angegriffen!

Grüße
Babalou
Und fühle Dich nicht immer gleich persönlich angegriffen!

hab ich doch gar nicht. das hätte anders ausgesehen.

gruß

makea

P.S.

Hallo Makea,
richtig, lass dich nicht ärgern, auch nicht von Raimund (für mich
bleibt er das, weil sein neuer Name mir zu schräg ist für einen
Versicherungsexperten).
Das eine PKV wegen Krankheit teurer wird bezeichnet er als Märchen der
GKV !!
Wenn ich es nicht schon hundertfach im Laufe der letzten Jahrzehnte
selbst gesehen und sogar nicht am eigenen Leibe erfahren hätte
würde ich ihm glauben, aber so - vergiss es !!!
Deine Antwort war schon korrekt.
Im Gegensatz zu den Leuten, die Krankenversicherungen vermitteln
oder selbst abschliessen und damit Ihren Lebensunterhalt verdienen,
ist das bei GKV-Mitarbeitern grundsätzlich nicht der Fall - ergo haben
wir es nicht nötig zu phantasieren - die Realität spricht fast
immer für uns.
Gruss
Günter

Hallo Günter,

der Vertrag des einzelnen wird nicht teurer, wenn man im Alter krank wird. Die durchschnittlichen Kosten der Behandlungen und die Lebenserwartung steigen, ein Problem, dass auch die GKV betrifft.

Für den Fall, dass Du einen nachweislichen Fall hast, in dem der Beitrag des Einzelnen erhöht wurde, weil er alt bzw. krank wurde, dann leg ihn bitte auf meinem Tisch. Das wäre dann für mich ein gewfundenes Fressen den Versicherer zu verdreschen! Ich glaube aber nicht, das Du mir den Fall, zeigen kannst!

Nur gegen die demographische Veränderung der Bevölkerung hat die GKV kein Mittel, die Zahl der Beitragszahler sinkt, die Zahl der Leistungsempfänger steigt.

Liebe und herzliche Grüße von Prof. Raffelhüschen - es lebe die Freiburger Agenda!

Hallo Thorulf,
geschickt gekontert - du weist genau, dass ich solche Fälle
nicht schriftlich festgehalten habe und selbst wenn, dürfte ich
sie nicht preisgeben - Tatsache war aber in den mir bekannten Fällen,
dass z.B. die Tarife geschlossen wurden, ein Wechsel in einen
anderen Tarif eben wegen Alter und Krankheit nicht in Frage kam
und der Tarif leistungsmäßig „veraltet“ war. Weiterhin wurde die
Krankenversicherung im Alter wegen Krankheit teurer, weil die Einnahmen (Rente) nicht mehr in der Höhe flossen wie zuvor.
Auch wurde in zwei oder drei Fällen (dazu gehörte ich persönlich)
nach einer Erkrankung für mehrere Jahre Risikozuschläge erhoben,
die dann letztendlich doch zur Verteuerung der Krankenversicherung
wegen Erkrankung führten.
Ich denke, es ist müßig darüber unter Experten zu zu streiten , das
bringt den Fragestellern nix, nur Unsicherheit.
Gruss
Günter

Hallo,

Ich denke, es ist müßig darüber unter Experten zu zu streiten
, das bringt den Fragestellern nix, nur Unsicherheit.

Richtig, die Unsicherheit ist bei mir nach dem Lesen eurer Diskussion eher noch gestiegen.
Wie ginge denn der Wechsel meiner Freundin zurück in die GKV?
Die Beitragsbemessungsgrenze hat sie nicht mehr überschritten.

Grüße, OnkelHeini

hi günter,

wie heißt es noch so schön…

**wess´ brot ich eß, dess´ lied ich sing.

gruß

makea**

Hallo,
also während der Elternzeit hat sie kein Einkommen bzw. kein
Arbeoitsentgelt, deshalb tritt da auch keine Krankenversicherungspflicht ein und sie kann während der Elternzeit
nicht zurück in die GKV. Was anderes ist es wenn Krankenversicherungspflicht einträte, dann muss Sie sogar zurück
in die GKV.
Was die Krankenversicherung des Kindes angeht ??
Also sagen wir mal so - wenn ein Vater die Mitversicherung seines
leiblichen Kindes beantragt und keine Angaben zur Mutter macht, mit
der er nicht verheiratet ist, dann versichere ich das Kind kostenlos
bei ihm mit.

Gruss

Günter Czauderna

Also sagen wir mal so - wenn ein Vater die Mitversicherung
seines
leiblichen Kindes beantragt und keine Angaben zur Mutter
macht, mit
der er nicht verheiratet ist, dann versichere ich das Kind
kostenlos
bei ihm mit.

siehste günter, ich würd das nicht machen!
uns hat man in der schule gesagt, dass sowas nicht folgenfrei für den sachbearbeiter bleibt.
so veriert man zwar ein potentielles mitglied aber ich würd wenigstens nach gesetz handeln und man könnte mir nicht an die karre pissen.

ich weiß, du denkst nu wieder dass ich erbsen zähle … :wink:

gruß

makea

Hallo Makea,
so, was würdest du denn da machen ?
Der Mann legt dir einen Antrag auf Familienversicherung für
sein leibliches Kind vor und gibt an nicht verheiratet zu sein.
Du würdest das Kind nicht versichern ???
Wenn der Mann aber nun eine Frau ist ???
Wie würde dein Dozent entscheiden ?
Wieso kann das für den Kassen-Mitarbeiter nachteilige Auswirkungen
haben ??
Was macheh all die Alleinerziehenden mit Ihren Kindern,
krankenversicherungstechnisch gesehen ??
Gruss

Günter

Hallo Makea,
so, was würdest du denn da machen ?
Der Mann legt dir einen Antrag auf Familienversicherung für
sein leibliches Kind vor und gibt an nicht verheiratet zu
sein.
Du würdest das Kind nicht versichern ???

doch, ich würd das kind freiwillig versichern in dem fall, so wie er das beschrieben hat.
ich würd auch nach der mutter fragen und wie sie denn versichert ist.
wenn aber wie hier § 10 Abs. 3 SGB V greift bleibt mir doch nix anderes über. oder doch? dann sag mir das bitte.

Wie würde dein Dozent entscheiden ?

der würde auch freiwillig versichern.

Was macheh all die Alleinerziehenden mit Ihren Kindern,
krankenversicherungstechnisch gesehen ??

familienversichern, oder halt freiwillig versichern wenn fami normal nicht geht wie oben im beschriebenen fall.

gruß

makea

Hallo Makea,
in dem von die zitierten § 10 SGB V. ist immer vom Ehegatten
die Rede (Lebenspartner ist hier gleichgeschlechtlich).
In dem geschilderten Fall gibt es aber keinen Ehegatten - ergo
hat das Kind grundsätzlich bei beiden Elternteilen Anspruch
auf Familienversicherung und hier geht das beim Vater, weil der
eben GKV versichert ist und bei der Mutter nicht, weil die
privat versichert ist.

Gruss

Günter

Hallo Günter,

In dem geschilderten Fall gibt es aber keinen Ehegatten - ergo
hat das Kind grundsätzlich bei beiden Elternteilen Anspruch
auf Familienversicherung und hier geht das beim Vater, weil
der
eben GKV versichert ist und bei der Mutter nicht, weil die
privat versichert ist.

Kann ich also mein Kind bei mir gesetzlich familienversichern, auch, wenn ich dann noch arbeitslos sein sollte?
Gruß OnkelHeini

Hallo,
ja, das muss gehen - ich jedenfalls würde so entscheiden - kann
allerdings nicht für andere Kassen sprechen.
Ich empfhele auf jeden Fall bei Ablehnung einen widerspruchsfähigen
Bescheid von deiner Kasse zu fordern.
Gruss
Günter Czauderna

Zusatzfrage
Hallo Günter,
ist es nicht so, daß die Kinder eigentlich vom Hauptverdiener versichert werden müssen?
Irgendwer hat mir mal erzählt, daß es deshalb ungesetzlich sei, wenn z.B. der Vater als Beamter privatversichert ist und die Kinder dann kostenlos bei der Mutter (Geringverdiener, Minimalbeitrag bei gesetzlicher Krankenkasse) mitversichert sind.
Ist das überhaupt so, gilt das nur in einer Familie, aber nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. bei getrennt lebenden oder ist das völliger Unfug?
Gruß
Axel