Krankenversicherung Minderjähriger bei Alg II

Guten Tag,

der hypothetische Sachverhalt:
1 Frau, 3 minderjährige Kinder;
1 Ehemann, der nicht der leibliche Vater der Kinder ist.
Das Ehepaar bezieht Alg II; keine sonstige entgeltliche Arbeit.

Könnte die Behörde (f. Alg II) die Krankenversicherung für die Mutter zahlen, aber die für die Kinder verweigern??
Müsste dann der leibliche Kindsvater die Kinder bei sich familienversichern???

Wäre interessant, das mal zu wissen.

Schönen Abend noch,
LG Blacky2000

Hi!

Könnte die Behörde (f. Alg II) die Krankenversicherung für die Mutter zahlen, aber die für die Kinder verweigern?

Wenn dies mit Begründung einer möglichen Familienversicherung über den leiblichen Kindsvater geschieht: ja.
Wieso auch sollte der Staat/der Steuerzahler hier KV-Beiträge übernehmen, die gar nicht notwendig sind, weil die Kinder das Recht haben, sich über den Vater kostenlos familienzuversichern?

Ein eventueller Hinweis gegenüber der ARGE (oder welches Amt im Einzelfall auch immer zuständig ist) auf vollkommen zerrüttete "Familien"verhältnisse etc. würde hier m. E. im Übrigen erstmal wirkungslos bleiben, weil es sich bei der Familienversicherung um ein einklagbares Recht handelt und vermutlich die ARGE verlangen kann, dass der Gerichtsweg beschritten wird.

Müsste dann der leibliche Kindsvater die Kinder bei sich familienversichern???

Wenn dieser bekannt und gesetzlich krankenversichert ist: ja.
Soweit ich weiß, wäre der Vater in diesem Falle sogar dazu verpflichtet, seine Kinder dann kostenpflichtig in seine KV mitaufzunehmen, wenn er privat krankenversichert wäre!
Aber:
Als [MOD] bitte ich Dich, diese Fragen, die dann wirklich nur die KV betreffen und nichts mehr mit Alg II zu tun haben, bei weitergehendem Interesse im Brett „Versicherungen“ zu verfolgen! Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
Jadzia Dax
User + MOD

Hi!

Wenn dies mit Begründung einer möglichen Familienversicherung
über den leiblichen Kindsvater geschieht: ja.
Wieso auch sollte der Staat/der Steuerzahler hier KV-Beiträge
übernehmen, die gar nicht notwendig sind, weil die Kinder das
Recht haben, sich über den Vater kostenlos
familienzuversichern?

Da muss ich ja schmunzeln… Was heißt denn hier „kostenlos“? Würden hierduch nicht die Kosten lediglich von der Gemeinschaft der Steuerzahler auf die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten verlagert??
Als gesetzlich krankenversicherter Steuerzahler kann mir das persönlich also irgendwie egal sein, oder siehst Du einen Unterschied??

LG, Bommel

Wieso auch sollte der Staat/der Steuerzahler hier KV-Beiträge übernehmen, die gar nicht notwendig sind, weil die Kinder das Recht haben, sich über den Vater kostenlos familienzuversichern?

Da muss ich ja schmunzeln… Was heißt denn hier „kostenlos“?
Würden hierduch nicht die Kosten lediglich von der Gemeinschaft der Steuerzahler auf die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten verlagert??

Ja, Du hast natürlich nicht ganz Unrecht. Ich hatte mich bei meiner Antwort halt auf die Sicht der ARGE fixiert. Is wahrscheinlich 'ne Berufskrankheit… :smile:
Außerdem zahlt bei der Familienversicherung wenigstens ein Beitragszahler was (Verhältnis 1:3), während bei der KV über Alg II die Steuerzahlern alles bezahlen müssen (Verhältnis 0:3) – falls man das so überhaupt gegeneinander aufrechnen kann…

Als gesetzlich krankenversicherter Steuerzahler kann mir das persönlich also irgendwie egal sein, oder siehst Du einen Unterschied??

Ehrlich gesagt: keine Ahnung…

LG
Jadzia

Könnte die Behörde (f. Alg II) die Krankenversicherung für die
Mutter zahlen, aber die für die Kinder verweigern??
Müsste dann der leibliche Kindsvater die Kinder bei sich
familienversichern???

Eine einfachere Möglichkeit wäre, dass sich die Mutter bei der Krankenkasse pflichtversichern lässt und der Ehemann und die 3 Kinder sich über die Mutter familienversichern lassen. Somit müsste auch nur ein Beitrag zur Krankenkasse gezahlt werden.