Hi!
Könnte die Behörde (f. Alg II) die Krankenversicherung für die Mutter zahlen, aber die für die Kinder verweigern?
Wenn dies mit Begründung einer möglichen Familienversicherung über den leiblichen Kindsvater geschieht: ja.
Wieso auch sollte der Staat/der Steuerzahler hier KV-Beiträge übernehmen, die gar nicht notwendig sind, weil die Kinder das Recht haben, sich über den Vater kostenlos familienzuversichern?
Ein eventueller Hinweis gegenüber der ARGE (oder welches Amt im Einzelfall auch immer zuständig ist) auf vollkommen zerrüttete "Familien"verhältnisse etc. würde hier m. E. im Übrigen erstmal wirkungslos bleiben, weil es sich bei der Familienversicherung um ein einklagbares Recht handelt und vermutlich die ARGE verlangen kann, dass der Gerichtsweg beschritten wird.
Müsste dann der leibliche Kindsvater die Kinder bei sich familienversichern???
Wenn dieser bekannt und gesetzlich krankenversichert ist: ja.
Soweit ich weiß, wäre der Vater in diesem Falle sogar dazu verpflichtet, seine Kinder dann kostenpflichtig in seine KV mitaufzunehmen, wenn er privat krankenversichert wäre!
Aber:
Als [MOD] bitte ich Dich, diese Fragen, die dann wirklich nur die KV betreffen und nichts mehr mit Alg II zu tun haben, bei weitergehendem Interesse im Brett „Versicherungen“ zu verfolgen! Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Jadzia Dax
User + MOD