Krankenversicherung nach Elternzeit?

Guten Morgen,
was kann ich in folgendem Fall tun?
Meine Elternzeit endet im Feb. 2008. Bis dahin bin ich über meinen Haupt-AG krankenversichert. Danach kann ich dahin aber nicht mehr zurückkehren, weil ich zum Mutterschutzbeginn (vor 2,5 Jahren) zu meinem Lebensgefährten gezogen bin (200 km Entfernung -unmöglich mit Kind zu pendeln). Wir wünschen uns ein weiteres Kind. Mein Lebensgefährte ist privat versichert.Z.Zt. arbeite ich auf 400 EUR Basis.
So, das mal die Fakten :wink:
Jetzt die Fragen?
Kann ich mich, sollte ich im FEb. 2008 schwanger sein, arbeitslos melden? Würde dann die AG f.Arbeit mit krankenversichern? Oder könnte ich rein theoretisch auch schwanger eine Teilzeitstelle annehmen? Wie lange muss man denn im Arbeitsverhältnis stehen, damit die gesetzliche KV greift (z.Zt. bin ich beitragsfrei versichert, und da ich wenn wir ein 2.Kind erwarten nicht arbeiten kann, wäre das für weitere 3 Jahre natürlich echt gut). Wenn ich schwanger in meinen alten Job zurückkehren würde, und der Arzt wäre aber der Ansicht, dass 200 km einfache Anreise für Schwangere zuviel sind und würde mich krankschreiben für die Dauer der SS, was wäre dann (hätte dann keinen Tag gearbeitet und würde erneut in Muschutz gehen).
Sollte ich schwanger keine Teilzeitstelle finden,könnte mein Lebensgefährte mich zum Mindestsatz für Teilzeit anstellen? Er hat ein Gewerbe, allerdigs eher ein 1-Mann-Betrieb.Oder gibt es irgendeine Möglichkeit der Freistellung mit dem Haupt-Arbeitgeber, so dass ich zwar kein Gehalt beziehe, aber nach der Zeit trotzdem versichert bleibe.
Wenn alles so nicht geht, kann ich doch sicher zum Mindestbeitragssatz in der gesetzlichen KV bleiben, oder? Und wäre mein Kind/ev.Kinder dann bei mir beitragsfrei dabei?
Wie geschrieben, ist mein Lebensgefährte privat versichert. Kann die ges.KV verlangen, das er mich und KInd/er bei sich mitversichert, wenn wir nicht verheiratet sind?

So, das sind ne Menge Fragen ich weiss. Bin halt grad am überlegen, wie wir einfach weiterplanen sollen.
Und ich hoffe, meine Fragen kriegt keiner in den falschen Hals, aber ich denke, es ist normal, dass man nach den für sich günstigsten Alternativen sucht.

Vielen Dank schonmal .

lg
Tina

Hallo,
wenn nach Ednde der Elternzeit die Bundesagentur Leistungen zahlen sollte weil man sich als arbeitslos meldet, dann trägt auch das Arbeitsamt die Beiträge zur Krankenversicherung - Alternativ wäre eine
freiwillige Weitervsicherung (incl. kostenloser Familienversicherung).
Der Lebenspartner spielt dabei keine Rolle.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung, also über 400,00 € mtl. besteht vom
ersten Tag an Krankenversicherungspflicht, auch da sind die Kinder
kostenlos mitversichert.
Gruß
Czauderna